Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Heiko66
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Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Heiko66 »

https://www.focus.de/regional/bayern/fu ... 95543.html
Mit dem Aushang im Schaufenster wollen die Betreiber eines Trachtenladens in Hof deutlich machen, wer in ihrem Laden willkommen ist: "Bitte haben Sie Verständnis - Zutritt nur für Nicht-Geimpfte" steht dort in großer Schrift auf einem gelben Zettel.
Was passiert eigentlich, wenn sich eine geimpfte Person nicht daran hält? Kann grundsätzlich für so etwas wirksam eine Vertragsstrafe vereinbart werden? Der Zettel in dem Beispiel selbst ist ggf. eher nicht eindeutig genug was "Nicht-Geimpft" bedeutet. Oder ist der sogar eindeutig genug und fast niemand mehr darf den Laden betreten, weil fast jeder irgendwann einmal gegen irgend etwas geimpft wurde...

Darf ich als Geimpfter ein entsprechender Geschäft noch betreten oder wäre das direkt Hausfriedensbruch? Vielleicht braucht es im AGG ein neues Diskriminierungsmerkmal nach Impfstatus...
ExDevil67
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von ExDevil67 »

Das ist ganz banal, irgendwelche Forderungen wird der Laden an geimpfte Kunden nicht stellen können. Schlicht weil ich weder eine entsprechende App nutzen muss, noch der Laden eine Vorlage meines Impfausweises fordern kann.
Er könnte zwar auch im Rahmen seines Hausrechts eines von beiden zur Bedingung machen damit ich rein darf, das Risiko aber damit Kunden zu verprellen dürfte überwiegen.
Heiko66
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Heiko66 »

Das ist ganz banal, irgendwelche Forderungen wird der Laden an geimpfte Kunden nicht stellen können. Schlicht weil ich weder eine entsprechende App nutzen muss, noch der Laden eine Vorlage meines Impfausweises fordern kann.
Das war nicht die Frage. Die Frage war ist es möglich, das so aufziehen, dass dem Geimpften der ggf. eine Vertragsstrafen oder sogar eine Strafe aus dem Strafrecht zum Beispiel wegen Hausfriedensbruch droht.

Es könnte sich ja (auf welchem zufälligen Wege auch immer) herausstellen, dass der Kunde geimpft war und trotzdem vorsätzlich den Laden betreten hat.
Er könnte zwar auch im Rahmen seines Hausrechts eines von beiden zur Bedingung machen damit ich rein darf, das Risiko aber damit Kunden zu verprellen dürfte überwiegen.
Ob das Geschäftsmodell tragfähig ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber da es ja genug Impfgegner gibt, kann man es zumindest nicht ausschließen. Das war ja auch nicht die Frage.
Tastenspitz
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Tastenspitz »

Das Ganze ist viel zu allgemein gehalten um rechtlich Bestand zu haben.
Insofern
Heiko66 hat geschrieben: 15.06.21, 11:49 Die Frage war ist es möglich, das so aufziehen, dass dem Geimpften der ggf. eine Vertragsstrafen oder sogar eine Strafe aus dem Strafrecht zum Beispiel wegen Hausfriedensbruch droht.
NmE. mit dem Zettel - Nein.
Heiko66 hat geschrieben: 15.06.21, 11:49 Es könnte sich ja (auf welchem zufälligen Wege auch immer) herausstellen, dass der Kunde geimpft war und trotzdem vorsätzlich den Laden betreten hat.
Ich kenne keinen Deutschen, der nicht geimpft ist.
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FM
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von FM »

Laut lokaler Medien werden die Kunden zusätzlich auch noch gefragt:
https://www.infranken.de/lk/hof/hof-zut ... rt-5221927
Ich vermute mal, wenn jemand eine Antwort ablehnt, wird er auch wieder weggeschickt.
Von Vertragsstrafen ist nirgends die Rede.
Heiko66
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Heiko66 »

NmE. mit dem Zettel - Nein.
Ich schrieb ja schon oben, dass der Zettel alleine dafür nicht ausreicht und die Frage war ja ob das überhaupt grundsätzlich denkbar wäre
Ich kenne keinen Deutschen, der nicht geimpft ist.
Also mittelbare Diskriminierung nach der Herkunft und damit legal nicht möglich oder worauf wollen Sie mit der Anmerkung hinaus? Das man definieren müsste was "Nicht geimpft" im Detail meinen soll und in dem Kontext vermutllich nur Sars-Cov-2 gemeint ist habe ich ja schon im Eingangsbeitrag geschrieben.
Ich vermute mal, wenn jemand eine Antwort ablehnt, wird er auch wieder weggeschickt.
Interssanter dürfte der Fall sein, wenn ein Geimpfter einfach lügt und das dann wie auch immer nachträglich auffliegt.
Tastenspitz
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Tastenspitz »

Sicher ist es "denkbar".
Grob gesagt: Alles was außerhalb des AGG steht, kann man über das Hausrecht auch durchsetzen.
Und @celestro: Ja, ich kenne das Urteil.
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ktown
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von ktown »

Heiko66 hat geschrieben: 15.06.21, 12:44 Interssanter dürfte der Fall sein, wenn ein Geimpfter einfach lügt und das dann wie auch immer nachträglich auffliegt.
Na dann droht eine Anzeige wegen Körperverletzung und eine Vorführung vor dem Haftrichter. :wink:
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FM
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von FM »

Dann ist es eben Hausfriedensbruch, da die Erlaubnis zum Betreten mit falschen Angaben erschlichen wurde und dem Kunden schon klar war, dass er unter das Verbot fällt. Wobei in der mündlichen Ansprache schon etwas genauere Angaben nötig sein werden als der zitierte Text des Schildes.
ktown
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von ktown »

Die Angaben des Ladenbesitzers sind schon etwas diffus. Welche Impfung meint er den und gehöre ich auch dann noch dazu, wenn der Impfschutz aus meiner Kindheit nicht mehr vorhanden ist? Jetzt wurde mir auch noch letztes Jahr, wegen einem Fahrradunfall in der Klinik eine Tetanusimpfung verabreicht. Kann ich jetzt das Klinikum deswegen verklagen, weil ich wegen denen nicht mehr hier Zutritt habe?

Fragen über Fragen. :wink:
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
ich habe gestern einen Artikel dazu im Netz gelesen, da hat tatsächlich ein Ladenbesitzer ein Schild "Zutritt nur für Nicht Geimpfte" in Schaufenster gehängt.
Das hatte aber sicherlich nicht den Grund, dass er das auch wirklich prüfen will, sondern es mehr oder weniger ein Protest gegen diese Corona-Vorschrift
insgesamt.
Gruss
Czauderna
Tastenspitz
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Tastenspitz »

Achwas. :shock:
Dann bedient der trotzdem die bösen chipgeimpften, magnetisierten Impfverweigerungsverweigerer?
Ich bin entsetzt... :devil:
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Zafilutsche »

Czauderna hat geschrieben: 15.06.21, 15:52 Das hatte aber sicherlich nicht den Grund, dass er das auch wirklich prüfen will, sondern es mehr oder weniger ein Protest gegen diese Corona-Vorschrift insgesamt.
Oder es ist schlicht ein Marketing-Projekt. So wie es scheint sogar ein sehr erfolgreiches, denn jetzt kennen viel viel mehr Personen diesen Laden :devil:
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Heiko66
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Heiko66 »

Grob gesagt: Alles was außerhalb des AGG steht, kann man über das Hausrecht auch durchsetzen.
Da es eine Impfpriorisierung gab, die aus Letalitätsgründen im Wesentlichen nach Altersklassen vorgenommen wurde, schreit eine Diskriminierung nach Impfstatus geradezu nach einer zumindest mittelbaren Diskriminierung nach dem Alter.
Na dann droht eine Anzeige wegen Körperverletzung und eine Vorführung vor dem Haftrichter.
Da nicht der Ironiesmilie sondern ein anderer verwendet wurde. Quelle für diese Behauptung?
Welche Impfung meint er den und gehöre ich auch dann noch dazu, wenn der Impfschutz aus meiner Kindheit nicht mehr vorhanden ist?
Ja soweit waren wir ja schon im Eingangsbeitrag. Die Frage war ja angenommen es wäre genauer spezifiziert was gilt dann. Festzustellen es wäre nicht genau spezifziert nachdem dies schon im Eingangsbeitrag festgehalten wurde ist entweder an Trivialität nicht zu überbieten oder da war der Moderator zu faul genau zu lesen.
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von PyramSo »

Heiko66 hat geschrieben: 15.06.21, 11:49 Das war nicht die Frage. Die Frage war ist es möglich, das so aufziehen, dass dem Geimpften der ggf. eine Vertragsstrafen oder sogar eine Strafe aus dem Strafrecht zum Beispiel wegen Hausfriedensbruch droht.
Drehen wir die Fragestellung mal um ...
Nehmen wir mal an, ich hätte dort irgendwann irgendwas bestellt ohne zu wissen, dass der Laden Geimpfte nicht mag, egal ob online, per Telefon, per Klick&Gedöns vor Aushang des Zettels, ... oder bin zwischenzeitig geimpft worden und nun will ich das abholen bzw., da es ja Klamotten sind, die zuerst mal im Laden anprobieren.
Wäre ich dann noch an Verträge gebunden? Könnte mir dieser komische Ladeninhaber was, wenn ich mich weigere, die Ware noch zu wollen? Oder ich ihm, wenn er sie mir nicht aushändigen will etc.?
Mit ehrlichen Antworten auf Nachfragen des Inhabers könnten sich bei zunehmend mehr Kunden ungeahnte Komplikationen ergeben ...
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