Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters
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Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters
Person A bekommt als Bestandskunde im persönlichem Konto seines Internetanbieters "ein besseres Angebot für dich" angeboten. Über diesen Link schließt Person A einen Vertrag ab über eine bessere Leistung, bei der die ersten 6 Monate 25€ günstiger als der Normalpreis sind und zudem 140€ Startbonus gutgeschrieben werden sollen. Nach der ersten Rechnung wird vom Anbieter darauf verwiesen, das diese Konditionen nur für Neukunden gelten, es werden ab sofort Normalpreise verlangt. Auf den Hinweis, das selbst die Vertragsbestätigung die günstigen Konditionen ausweist, und Person A als Bestandskunde zu diesem Angebot geführt wurde, wird sich herausgewunden, man bedauere das "irreführende Angebot".
Wie ist die Rechtlage?
Was kann Person A machen?
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Was kann Person A machen?
Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters
Kündigen und dann einen neuen Vertrag abschließen wenn man dann als Neukunde gilt .
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Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters
@Lottchen können Sie sich unnütze Antworten bitte ersparen!
Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters
Gibt es die Auftragsbestätigung noch? Nun, damit ist doch der Nachweis erbracht welcher Vertrag mit welchen Konditionen abgeschlossen wurde, oder? Damit wurde ein gültiger Vertrag geschlossen. Ich würde das nochmal klären aber nicht mit den Callcenterpersonen, dann die Rechnung kürzen und falls mit abdrehen des Anschlusses gedroht wird auf eventuelle Schadenersatz hinweisen. ggf fristlos kündigen.
Man kann sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Gegen geringes Entgelt bekommt man da kompetente Auskunft und die können da vielleicht mal nachfragen aber auch eine Klage einreichen.
Man kann sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Gegen geringes Entgelt bekommt man da kompetente Auskunft und die können da vielleicht mal nachfragen aber auch eine Klage einreichen.
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George Bernard Shaw
#WIRSINDMEHR
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Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters
Es gilt den Anbieter zur Vertragserfüllung zu bringen. Die Mittel dazu sind schon genannt.
Zu prüfen ist noch, wie die Kündigungsbedingungen seitens des Anbieters sind. Es darf vermutet werden, dass dieser bei Gegenwehr des Kunden diese Option dann ziehen wird.
Zu prüfen ist noch, wie die Kündigungsbedingungen seitens des Anbieters sind. Es darf vermutet werden, dass dieser bei Gegenwehr des Kunden diese Option dann ziehen wird.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters
Sorry wenn ich es so überdeutlich sage. Aber ich bekomme bei meinen bestehenden Aboverträgen auch eine vielzahl von Mails, Angebotspost usw. Wenn ich mir aber das Kleingedruckte (AGB) dann durchlese (was ich da immer mache), dann steht dort fast immer folgendes: "Gilt nur für Neukunden."
Wie hat mal ein kluger Mann zu mir gesagt: Niemand hat was zu verschenken und erst recht nicht an einen Bestandskunden.
An den TE: Wurden die AGB vor Abschluss des Vertrages gelesen bzw. lagen diese vor?
Wie hat mal ein kluger Mann zu mir gesagt: Niemand hat was zu verschenken und erst recht nicht an einen Bestandskunden.
An den TE: Wurden die AGB vor Abschluss des Vertrages gelesen bzw. lagen diese vor?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters
Die Frage ist aber, ob so eine AGB-Klausel wirksam ist. Der Anbieter wusste ja, dass es sich nicht um einen Neukunden handelt.
§ 305c Abs. 1 BGB:
(Nun muss man heutzutage bei diesen Providers leider mit allem rechnen... aber ich denke, das ist rechtlich nicht relevant.)Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
Zuletzt geändert von Evariste am 23.06.21, 10:41, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters
Wenn man das idealerweise schriftlich hat, dann kann man auch einfach den Neuvertrag und die damit verbundene Kündigung des Altvertrags nach § 119 BGB (Anfechtung wegen Irrtums) anfechten und verlangen, dass die alten Vertragsbedingungen wiederhergestellt werden.
Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters
Dann wären alle ABG von Telekomunikationsunternehmen, Strom- wie auch Gasanbieter, Bezahlsender, Streamingdienste usw. nicht wirksam.
Sie glauben nicht, wie häufig ich von einem dieser vielen Beispiele ich Werbung bekomme und das auch in meinen Kundenkonten oder mit Kundennummern. Letztlich wird alles was in dem Werbedokument steht Teil des neuen Vertrags.
Anders verhält es sich, wenn in der Auftragsbestätigung die selben Konditionen ohne den Hinweis der Neukundenbeschränkung drin steht.
Dann sollte zumindest eine Rückabwicklung auf den alten Vertrag erfolgen.
Auch das habe ich, mit heftigsten Klimmzügen, schon erfolgreich durchgeführt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters
Ich denke, es kommt auf die jeweiligen Umstände an. Der Provider darf selbstverständlich auch an Bestandskunden Werbung für neue Angebote schicken, auch wenn diese nicht direkt vom Kunden nutzbar sind. Was anderes ist es, wenn im Kundenkonto direkt eine Nachricht erscheint, die auf einen neuen Vertrag hinweist und es über den mitgelieferten Link problemlos möglich ist, den aktuellen Vertrag umzustellen. Dann muss der Kunde nicht damit rechnen, dass irgendwo in den AGBs versteckt steht, das die angepriesenen Konditionen für ihn gar nicht gelten.ktown hat geschrieben: ↑23.06.21, 14:52Dann wären alle ABG von Telekomunikationsunternehmen, Strom- wie auch Gasanbieter, Bezahlsender, Streamingdienste usw. nicht wirksam.
Sie glauben nicht, wie häufig ich von einem dieser vielen Beispiele ich Werbung bekomme und das auch in meinen Kundenkonten oder mit Kundennummern. Letztlich wird alles was in dem Werbedokument steht Teil des neuen Vertrags.
Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters
Hätte hätte Fahrradkette.
Letztlich wird es keiner hier wissen.
Alles und nichts ist möglich.
Ich wollte nur aufzeigen, dass es nicht grundsätzlich unlauteres Gebaren sein muss und es in vielen Fällen daran hakt, dass das Kleingedruckte nicht gelesen wird.
Was zwischenzeitlich üblich ist, dass man bei solchen Unternehmen die papierlose Kommunikation einstellen kann. Somit kommt alles (auch Werbung) über das Postfach des Kundenkontos.
Letztlich wird es keiner hier wissen.
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Ich wollte nur aufzeigen, dass es nicht grundsätzlich unlauteres Gebaren sein muss und es in vielen Fällen daran hakt, dass das Kleingedruckte nicht gelesen wird.
Was zwischenzeitlich üblich ist, dass man bei solchen Unternehmen die papierlose Kommunikation einstellen kann. Somit kommt alles (auch Werbung) über das Postfach des Kundenkontos.
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