Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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seefussballer
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Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters

Beitrag von seefussballer »

Person A bekommt als Bestandskunde im persönlichem Konto seines Internetanbieters "ein besseres Angebot für dich" angeboten. Über diesen Link schließt Person A einen Vertrag ab über eine bessere Leistung, bei der die ersten 6 Monate 25€ günstiger als der Normalpreis sind und zudem 140€ Startbonus gutgeschrieben werden sollen. Nach der ersten Rechnung wird vom Anbieter darauf verwiesen, das diese Konditionen nur für Neukunden gelten, es werden ab sofort Normalpreise verlangt. Auf den Hinweis, das selbst die Vertragsbestätigung die günstigen Konditionen ausweist, und Person A als Bestandskunde zu diesem Angebot geführt wurde, wird sich herausgewunden, man bedauere das "irreführende Angebot".

Wie ist die Rechtlage?

Was kann Person A machen?
lottchen
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Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters

Beitrag von lottchen »

Kündigen und dann einen neuen Vertrag abschließen wenn man dann als Neukunde gilt :D .
seefussballer
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Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters

Beitrag von seefussballer »

@Lottchen können Sie sich unnütze Antworten bitte ersparen!
Oktavia
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Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters

Beitrag von Oktavia »

Gibt es die Auftragsbestätigung noch? Nun, damit ist doch der Nachweis erbracht welcher Vertrag mit welchen Konditionen abgeschlossen wurde, oder? Damit wurde ein gültiger Vertrag geschlossen. Ich würde das nochmal klären aber nicht mit den Callcenterpersonen, dann die Rechnung kürzen und falls mit abdrehen des Anschlusses gedroht wird auf eventuelle Schadenersatz hinweisen. ggf fristlos kündigen.
Man kann sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Gegen geringes Entgelt bekommt man da kompetente Auskunft und die können da vielleicht mal nachfragen aber auch eine Klage einreichen.
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George Bernard Shaw

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Tastenspitz
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Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters

Beitrag von Tastenspitz »

Es gilt den Anbieter zur Vertragserfüllung zu bringen. Die Mittel dazu sind schon genannt.
Zu prüfen ist noch, wie die Kündigungsbedingungen seitens des Anbieters sind. Es darf vermutet werden, dass dieser bei Gegenwehr des Kunden diese Option dann ziehen wird.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
ktown
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Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters

Beitrag von ktown »

Sorry wenn ich es so überdeutlich sage. Aber ich bekomme bei meinen bestehenden Aboverträgen auch eine vielzahl von Mails, Angebotspost usw. Wenn ich mir aber das Kleingedruckte (AGB) dann durchlese (was ich da immer mache), dann steht dort fast immer folgendes: "Gilt nur für Neukunden."

Wie hat mal ein kluger Mann zu mir gesagt: Niemand hat was zu verschenken und erst recht nicht an einen Bestandskunden.

An den TE: Wurden die AGB vor Abschluss des Vertrages gelesen bzw. lagen diese vor?
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Evariste
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Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben: 23.06.21, 08:46 Wenn ich mir aber das Kleingedruckte (AGB) dann durchlese (was ich da immer mache), dann steht dort fast immer folgendes: "Gilt nur für Neukunden."
Die Frage ist aber, ob so eine AGB-Klausel wirksam ist. Der Anbieter wusste ja, dass es sich nicht um einen Neukunden handelt.

§ 305c Abs. 1 BGB:
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(Nun muss man heutzutage bei diesen Providers leider mit allem rechnen... aber ich denke, das ist rechtlich nicht relevant.)
Zuletzt geändert von Evariste am 23.06.21, 10:41, insgesamt 1-mal geändert.
Evariste
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Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters

Beitrag von Evariste »

seefussballer hat geschrieben: 22.06.21, 17:36 man bedauere das "irreführende Angebot".
Wenn man das idealerweise schriftlich hat, dann kann man auch einfach den Neuvertrag und die damit verbundene Kündigung des Altvertrags nach § 119 BGB (Anfechtung wegen Irrtums) anfechten und verlangen, dass die alten Vertragsbedingungen wiederhergestellt werden.
ktown
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Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters

Beitrag von ktown »

Evariste hat geschrieben: 23.06.21, 10:37 Die Frage ist aber, ob so eine AGB-Klausel wirksam ist. Der Anbieter wusste ja, dass es sich nicht um einen Neukunden handelt.
Dann wären alle ABG von Telekomunikationsunternehmen, Strom- wie auch Gasanbieter, Bezahlsender, Streamingdienste usw. nicht wirksam.
Sie glauben nicht, wie häufig ich von einem dieser vielen Beispiele ich Werbung bekomme und das auch in meinen Kundenkonten oder mit Kundennummern. Letztlich wird alles was in dem Werbedokument steht Teil des neuen Vertrags.

Anders verhält es sich, wenn in der Auftragsbestätigung die selben Konditionen ohne den Hinweis der Neukundenbeschränkung drin steht.

Dann sollte zumindest eine Rückabwicklung auf den alten Vertrag erfolgen.

Auch das habe ich, mit heftigsten Klimmzügen, schon erfolgreich durchgeführt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben: 23.06.21, 14:52
Evariste hat geschrieben: 23.06.21, 10:37 Die Frage ist aber, ob so eine AGB-Klausel wirksam ist. Der Anbieter wusste ja, dass es sich nicht um einen Neukunden handelt.
Dann wären alle ABG von Telekomunikationsunternehmen, Strom- wie auch Gasanbieter, Bezahlsender, Streamingdienste usw. nicht wirksam.
Sie glauben nicht, wie häufig ich von einem dieser vielen Beispiele ich Werbung bekomme und das auch in meinen Kundenkonten oder mit Kundennummern. Letztlich wird alles was in dem Werbedokument steht Teil des neuen Vertrags.
Ich denke, es kommt auf die jeweiligen Umstände an. Der Provider darf selbstverständlich auch an Bestandskunden Werbung für neue Angebote schicken, auch wenn diese nicht direkt vom Kunden nutzbar sind. Was anderes ist es, wenn im Kundenkonto direkt eine Nachricht erscheint, die auf einen neuen Vertrag hinweist und es über den mitgelieferten Link problemlos möglich ist, den aktuellen Vertrag umzustellen. Dann muss der Kunde nicht damit rechnen, dass irgendwo in den AGBs versteckt steht, das die angepriesenen Konditionen für ihn gar nicht gelten.
ktown
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Re: Unlauteres Gebahren des Kabel-Internet-Anbieters

Beitrag von ktown »

Hätte hätte Fahrradkette.
Letztlich wird es keiner hier wissen.

Alles und nichts ist möglich.
Ich wollte nur aufzeigen, dass es nicht grundsätzlich unlauteres Gebaren sein muss und es in vielen Fällen daran hakt, dass das Kleingedruckte nicht gelesen wird.

Was zwischenzeitlich üblich ist, dass man bei solchen Unternehmen die papierlose Kommunikation einstellen kann. Somit kommt alles (auch Werbung) über das Postfach des Kundenkontos.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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