Neuer Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder nicht?
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Neuer Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder nicht?
Eine Ware (Kleidung) wird online im Shop eines Händler bestellt und nach Erhalt aufrgund von Paßformmängeln zurückgeschickt.
Nach der Retoure wird online per Email eine neue Bestellung aufgegeben mit Bitte um Verrechnung der Retoure.
Da der Händler scheinbar weder auf die Rücksendung, noch auf die Neubestellung reagiert, wird letztere nach ein paar Tagen per Briefpost (Einschreiben) widerrufen.
An dem Tag, an welchem das Einschreiben beim Händler eingeht, erhält der Kunde 'plötzlich' per Email die Gutschrift der Retoure.
Und die widerrufene Bestellung wird an ebendiesem Tag (dennoch) verschickt. Ob vor oder ob nach Kenntniserlangung des Händlers vom Widerruf, ist nicht bekannt.
Vermutlich jedoch wurde der Widerruf ignoriert.
Ist es ratsam, die Annahme der neuen Sendung zu verweigern oder kann man diese aufgrund des Widerrufs als Antrag auf Abschluß eines (neuen) Kaufvertrages durch den Händler werten? Falls Ja, gilt hier auch das Widerrufsrecht?
Wie ist die Rechtslage?
Nach der Retoure wird online per Email eine neue Bestellung aufgegeben mit Bitte um Verrechnung der Retoure.
Da der Händler scheinbar weder auf die Rücksendung, noch auf die Neubestellung reagiert, wird letztere nach ein paar Tagen per Briefpost (Einschreiben) widerrufen.
An dem Tag, an welchem das Einschreiben beim Händler eingeht, erhält der Kunde 'plötzlich' per Email die Gutschrift der Retoure.
Und die widerrufene Bestellung wird an ebendiesem Tag (dennoch) verschickt. Ob vor oder ob nach Kenntniserlangung des Händlers vom Widerruf, ist nicht bekannt.
Vermutlich jedoch wurde der Widerruf ignoriert.
Ist es ratsam, die Annahme der neuen Sendung zu verweigern oder kann man diese aufgrund des Widerrufs als Antrag auf Abschluß eines (neuen) Kaufvertrages durch den Händler werten? Falls Ja, gilt hier auch das Widerrufsrecht?
Wie ist die Rechtslage?
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Re: Neuer Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder nicht?
Neue Bestellung - neuer Vertrag - neue Lieferung - neuer Widerruf.
Und widerrufen wurde ja bereits. Von daher sollte man die Sendung wieder zurückschicken bzw. abweisen.
Und widerrufen wurde ja bereits. Von daher sollte man die Sendung wieder zurückschicken bzw. abweisen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Neuer Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder nicht?
Oder er war schlicht noch nicht entsprechend bearbeitet worden.Agamemnon712 hat geschrieben: ↑23.06.21, 06:50 Und die widerrufene Bestellung wird an ebendiesem Tag (dennoch) verschickt. Ob vor oder ob nach Kenntniserlangung des Händlers vom Widerruf, ist nicht bekannt.
Vermutlich jedoch wurde der Widerruf ignoriert.
Nur weil mit der Tagespost in der Verwaltung / Zentrale ein Schreiben eingeht, bedeutet das ja nicht das es auch jemand geöffnet, gelesen und bearbeitet hat. Wobei Bearbeitung je nach Größe ja auch aus mehreren Schritten bestehen kann, sprich bis im Lager die Info ankommt "Bestellung nicht packen", kann schon einiges an Zeit vergehen. Mit mehreren Stunden sollte man da mindestens planen. Wenn nicht eher mit Tagen weil die Prozesse dermaßen digitali- und durchautomatisiert sind das man erst jemanden finden muss der weiß an welcher Stelle er jetzt manuell eingreifen muss und das auch darf.
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Re: Neuer Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder nicht?
schon mal daran gedacht, dass Vorgänge sich überschneiden können, zumal sie meist an verschiedenen Stellen bearbeitet werden?Agamemnon712 hat geschrieben: ↑23.06.21, 06:50
An dem Tag, an welchem das Einschreiben beim Händler eingeht, erhält der Kunde 'plötzlich' per Email die Gutschrift der Retoure.
Und die widerrufene Bestellung wird an ebendiesem Tag (dennoch) verschickt. Ob vor oder ob nach Kenntniserlangung des Händlers vom Widerruf, ist nicht bekannt.
Vermutlich jedoch wurde der Widerruf ignoriert.
man hat neu bestellt, weil man eine andere Größe benötigt, der Händler lässt nicht alles stehen und liegen, um gleich auf einen zu reagieren und deswegen möchte man die Ware nicht mehr?Ist es ratsam, die Annahme der neuen Sendung zu verweigern oder kann man diese aufgrund des Widerrufs als Antrag auf Abschluß eines (neuen) Kaufvertrages durch den Händler werten? Falls Ja, gilt hier auch das Widerrufsrecht?
Widerruf und Retoure sind bei jeder Bestellung neu möglich. Auch wenn man aus lauter Ungeduld und voreiliger Schlussfolgerung, man sei ignoriert worden, widerrufen möchteWie ist die Rechtslage?
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Topicstarter
Re: Neuer Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder nicht?
@winterspaziergang:
Einfach nochmal Fragestellung genau lesen und verstehen.
Hat auch niemand bestritten. Einfach nochmal Fragestellung genau lesen und verstehen.Widerruf und Retoure sind bei jeder Bestellung neu möglich.
Hat weder mit Ungeduld, noch mit Voreiligkeit, noch mit Ignoranz zu tun.Auch wenn man aus lauter Ungeduld und voreiliger Schlussfolgerung, man sei ignoriert worden,
Einfach nochmal Fragestellung genau lesen und verstehen.
Re: Neuer Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder nicht?
Die Frage wurde sicherlich gelesen und auch verstanden. Sie ist in heutigen Zeiten aber so ungewöhnlich, dass man sich fragt: Wo waren sie die letzten 10 Jahre?
und nein ein Verkäufer muss sich nicht auf Zahlungskonstrukte des Käufers einlassen.Tastenspitz hat geschrieben: ↑23.06.21, 07:00Neue Bestellung - neuer Vertrag - neue Lieferung - neuer Widerruf.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Topicstarter
Re: Neuer Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder nicht?
Zumal auch das ja prozessual beim Verkäufer sich wird abbilden lassen müssen. Die Bearbeitung der Retoure mit Gutschrift etc wird ein getrennter Prozess sein von der Aufnahme einer neuen Bestellung. Die beiden werden sich zwar am Ende in der Buchhaltung treffen wo man die Gutschrift für die Rücksendung mit der offenen Forderung aus der Neubestellung verrechnen könnte. Bis dahin dürften aber die automatisierten Prozesse die Hoheit über ihren Prozess haben und wenn da keine Prüfung vorgesehen ist ob evtl noch eine Gutschrift aus einer Rücksendung (die ggf nicht in voller Höhe erfolgt weil Ware beschädigt ankommt) den Rechnungsbetrag mindert, dann bekommt man als Kunde für die Neubestellung die volle Summe berechnet.ktown hat geschrieben: ↑23.06.21, 08:32und nein ein Verkäufer muss sich nicht auf Zahlungskonstrukte des Käufers einlassen.Tastenspitz hat geschrieben: ↑23.06.21, 07:00Neue Bestellung - neuer Vertrag - neue Lieferung - neuer Widerruf.
Re: Neuer Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder nicht?
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wo sieht das BGB die Möglichkeit der Vermengung von mehreren Verträgen vor?
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Re: Neuer Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder nicht?
Was genau ist denn jetzt noch unklar?
Wie gesagt:
Ebenso wird er mit der parallel verschickten Bestellung 2 verfahren sobald diese vom Kunden zurück kommt.
Am Ende des Vorgangs kommt idealerweise 0,00 € als Saldo für den Kunden bei raus sofern er hier keine Versandkosten zu bezahlen hatte.
Wie gesagt:
Der Verkäufer wird Bestellung/Retoure 1 verarbeitet haben und diese Rücksendung als Gutschrift buchen wenn er das nocht nicht hat.Tastenspitz hat geschrieben: ↑23.06.21, 07:00 Neue Bestellung - neuer Vertrag - neue Lieferung - neuer Widerruf.
Ebenso wird er mit der parallel verschickten Bestellung 2 verfahren sobald diese vom Kunden zurück kommt.
Am Ende des Vorgangs kommt idealerweise 0,00 € als Saldo für den Kunden bei raus sofern er hier keine Versandkosten zu bezahlen hatte.
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Re: Neuer Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder nicht?
nur, weil Ihnen eine Antwort nicht gefällt, müssen Sie nicht unsachlich werden Im Übrigen sollten Sie sich an Ihre eigenen Ratschläge halten.Agamemnon712 hat geschrieben: ↑23.06.21, 08:18 @winterspaziergang:Hat auch niemand bestritten. Einfach nochmal Fragestellung genau lesen und verstehen.Widerruf und Retoure sind bei jeder Bestellung neu möglich.
vielleicht lesen Sie selbst erstmal, was Sie schreiben und verstehen den Sinn.Agamemnon712 hat geschrieben: ↑23.06.21, 08:18Hat weder mit Ungeduld, noch mit Voreiligkeit, noch mit Ignoranz zu tun.Auch wenn man aus lauter Ungeduld und voreiliger Schlussfolgerung, man sei ignoriert worden,
Einfach nochmal Fragestellung genau lesen und verstehen.
Ein paar wichtige Zitate seien zur Vereinfachung dieses Vorgangs mal hervorgehoben
Agamemnon712 hat geschrieben: ↑23.06.21, 08:18An dem Tag, an welchem das Einschreiben beim Händler eingeht, erhält der Kunde 'plötzlich' per Email die Gutschrift der Retoure.
Und die widerrufene Bestellung wird an ebendiesem Tag (dennoch) verschickt. Ob vor oder ob nach Kenntniserlangung des Händlers vom Widerruf, ist nicht bekannt.
Vermutlich jedoch wurde der Widerruf ignoriert.
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Re: Neuer Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder nicht?
Nur kurz angemerkt zum Zahlungskonstrukt; ich verstehe sehr gut, wenn das für einen irgendwie willkürlich aussieht und zu weit zu gehen scheint, im Sinne von "irgendwo muss auch mal gut sein mit 'König Kunde'" Aber im Prinzip handelt es sich dabei um nichts weiter als eine Aufrechnung, die jedenfalls auch nicht abwegig ist.
Hobbyjurist
Re: Neuer Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder nicht?
Hat jemand behauptet, dass die abwegig ist?
Es ist jedoch so, dass sie weder geltendes Recht noch der Rechtsprechung entspricht.
Es ist, wenn es angeboten wird, Service am Kunden.
Bei vielen Onlinehändlern sind aber die Wege Verkauf und Rücknahme zwei vollkommen unabhängige Wirtschaftszweige. Nach außen hin bedarf es ja nur der Auszahlung von Betrag X an den Kunden. Wo das Geld wirklich herkommt, braucht den Kunden nicht zu interessieren.
Es ist jedoch so, dass sie weder geltendes Recht noch der Rechtsprechung entspricht.
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Re: Neuer Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder nicht?
Ich weiß nicht recht, wie ich die Nachfrage einordnen soll. Es trifft eben nicht zu, dass die Aufrechnung nicht geltendem Recht entsprechen würde. Das ist ein ganz normales Rechtsinstitut, so wie der Vertragsschluss oder der Rücktritt auch. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann man zurücktreten, und wenn die anderen nötigen Voraussetzungen vorliegen, kann man auch aufrechnen. Vielleicht wird das im Vertrag ausgeschlossen, aber _das_ wäre dann eben die Ausnahme vom geltenden Recht, nicht umgekehrt. Und ob das wirksam ist, wäre auch noch mal eine andere Frage.
Soo kompliziert ist es auch eigentlich nicht. Der Verkäufer stellt seine zweite Rechnung, aber die bezahlt man eben nicht, sondern erklärt die Aufrechnung. Dass Softwarehersteller oder Verkäufer ihre Prozesse nicht den rechtlichen Möglichkeiten entsprechend gestalten, kommt vor, ist aber kein Beinbruch (und schränkt erst recht, zumindest grundsätzlich, nicht die rechtlichen Möglichkeiten ein). Zur Not kann der Käufer dann ja immer noch zurücküberweisen, sobald Verkäufer versehentlich die Aufrechnung ignorierend den Kaufpreis aus dem ersten Vertrag zurückzahlt.
Soo kompliziert ist es auch eigentlich nicht. Der Verkäufer stellt seine zweite Rechnung, aber die bezahlt man eben nicht, sondern erklärt die Aufrechnung. Dass Softwarehersteller oder Verkäufer ihre Prozesse nicht den rechtlichen Möglichkeiten entsprechend gestalten, kommt vor, ist aber kein Beinbruch (und schränkt erst recht, zumindest grundsätzlich, nicht die rechtlichen Möglichkeiten ein). Zur Not kann der Käufer dann ja immer noch zurücküberweisen, sobald Verkäufer versehentlich die Aufrechnung ignorierend den Kaufpreis aus dem ersten Vertrag zurückzahlt.
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Re: Neuer Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder nicht?
Aufrechnung ist hier nmE. nicht gegeben.Ghastwriter hat geschrieben: ↑24.06.21, 12:18 Der Verkäufer stellt seine zweite Rechnung, aber die bezahlt man eben nicht, sondern erklärt die Aufrechnung.
Die erste Bestellung ist Widerrufen und schon beim Händler.
Die zweite Lieferung wurde am Versandtag widerrufen und geht ebenfalls zurück.
Es wird also keine Ware vom Händler gekauft und man kann auch nichts aufrechnen.
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