Guten Tag,
A kauft bei einem Fotografen für seine Tochter eine Fotoshooting-Gutschein inkl einer Visagistin für insgesamt 500 Euro als Weihnachtsgeschenk 2019.
Leider kam das Shooting bis heute nicht zu stande, weil der Fotograf häufig andere Aufträge hatte oder die Visa nicht konnte. Dann kam Corona.
Jetzt komme wieder keine Termine zustande weil der Fotograf jetzt wieder Aufträge bekommt und die Visa gerade ein Kind bekommen hat.
A will vom Gutschein zurücktreten und sein Geld zurück.
Wie ist die Rechtslage ?
Von Gutschein zurücktreten
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Re: Von Gutschein zurücktreten
Man sollte dem Fotografen eine Frist zur Einlösung setzen und falls das für den nicht machbar ist, den Betrag zurückfordern.
Ein grundsätzliches Recht auf Rückgabe gegen 100% Erstattung sehe ich nicht.
Seitens der Verjährung gilt der Gutschien noch bis Ende 2022. Das sollte man bei der Fristsetzung beachten.
Ein grundsätzliches Recht auf Rückgabe gegen 100% Erstattung sehe ich nicht.
Seitens der Verjährung gilt der Gutschien noch bis Ende 2022. Das sollte man bei der Fristsetzung beachten.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Von Gutschein zurücktreten
Ich würde schriftlich ein paar konkrete Termine / Zeiträume vorschlagen und reinschreiben dass wenn da kein Termin zustande kommt man sein Geld zurück verlangt. Der Gutscheinanbieter muss es ermöglichen, dass der Gutschein eingelöst werden kann.
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