Da es bei meiner letzten Frage wohl teils zu Verständnisproblem gekommen ist, formuliere ich sie hier noch mal neu und verkürzt:
Bei einem Onlineshop wird per Email eine Ware bestellt.
Da der Händler auf die Email dem Anschein nach nicht reagiert, wird die Vertragserklärung ca. 1 Woche später widerrufen.
Parallel zum Widerruf verschickt der Händler die Ware dann dennoch.
Kommt dadurch ein neuer Fernabsatzvertrag zustande (Antrag durch den Händler)?
Wie ist die rechtliche Situation?
2 Vertäge oder 1 Vertrag?
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