2 Vertäge oder 1 Vertrag?

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Agamemnon712
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2 Vertäge oder 1 Vertrag?

Beitrag von Agamemnon712 »

Da es bei meiner letzten Frage wohl teils zu Verständnisproblem gekommen ist, formuliere ich sie hier noch mal neu und verkürzt:

Bei einem Onlineshop wird per Email eine Ware bestellt.

Da der Händler auf die Email dem Anschein nach nicht reagiert, wird die Vertragserklärung ca. 1 Woche später widerrufen.

Parallel zum Widerruf verschickt der Händler die Ware dann dennoch.

Kommt dadurch ein neuer Fernabsatzvertrag zustande (Antrag durch den Händler)?

Wie ist die rechtliche Situation?
ktown
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Re: 2 Vertäge oder 1 Vertrag?

Beitrag von ktown »

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