Guten Tag,
angenommen, A kauft einen Fernseher für 500 €. Der Hersteller gewährt eine 2 - jährige Garantie. 1,5 Jahre später geht das Gerät kaputt. Daraufhin schickt der Hersteller dem A einen neuen Fernseher. A will aber den neuen Fernseher nicht behalten und verkauft diesen privat über Internetauktionshaus [Name geändert]-kleinanzeigen dem B für 250 €. Zu recht?
Nach 5 Monaten geht der neue Fernseher kaputt und B verlangt vom Hersteller einen Ersatz, da dieser eine 2-jährige Garantie gewährt. Zu recht?
Danke
Darf man eine per Garantie bekommene Neuware verkaufen und muss man dann dafür haften?
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Re: Darf man eine per Garantie bekommene Neuware verkaufen und muss man dann dafür haften?
Das muss man den Garantiebedingungen entnehmen.
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