Garantieansprüche nach Garantie

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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uli0815
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Garantieansprüche nach Garantie

Beitrag von uli0815 »

Hallo,

N kauft beim Vertragshändler V einen Gebrauchtwagen mit 60 km Laufleistung. Dieser hat neben Gewährleistung 1 Jahr Anschlussgarantie, also insgesamt 3 Jahre Garantie ab Werk. Etwa 6 Monate vor Ablauf der Anschlussgarantie wird von N ein Klappergeräusch an der Vorderachse festgestellt, welches mit der Zeit immer stärker wird. Auf Grund der räumlichen Distanz sucht N nach vorheriger Verständigung des V die Werkstatt des Vertragshändlers W auf, auch auf Bitten des V, um den Mangel beheben zu lassen. Nach insgesamt acht erfolglosen Versuchen des W, nachzubessern, gibt N auf. Die Garantie ist mittlerweile schon 4 Monate abgelaufen, W ist ebenfalls ratlos.

N möchte nun, da das Fahrzeug einen erheblichen Mangel hat, vom Kaufvertrag zurücktreten und rückabwickeln gegen Nutzungspauschale. Sind für N hier irgendwelche Fristen zu beachten?
Evariste
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Re: Garantieansprüche nach Garantie

Beitrag von Evariste »

uli0815 hat geschrieben: 23.07.21, 04:03 N möchte nun, da das Fahrzeug einen erheblichen Mangel hat, vom Kaufvertrag zurücktreten und rückabwickeln gegen Nutzungspauschale. Sind für N hier irgendwelche Fristen zu beachten?
Es gibt hier leider keinen Anspruch auf Rückabwicklung.

Die Gewährleistungsfrist ist schon lange verstrichen (zumal da der Kunde in der Beweispflicht wäre, dass der Mangel schon bei Übergabe bestanden hat) und die Anschlussgarantie gewährt üblicherweise nur einen Anspruch auf die kostenlose Behebung von Mängeln. Sehen Sie in Ihre Garantiebedingungen. Dort steht wahrscheinlich so was wie das hier:
Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche gegenüber dem Garantiegeber sind aus dieser Garantie ausgeschlossen. Insbesondere sind von dieser Garantie keine Ansprüche auf Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung) umfasst. Dasselbe gilt für Ersatzansprüche, wie z.B. auf Stellung eines Ersatzwagens, auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Dies gilt auch dann, wenn ein Mangel endgültig nicht durch Nachbesserung beseitigt werden kann.
ktown
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Re: Garantieansprüche nach Garantie

Beitrag von ktown »

uli0815 hat geschrieben: 23.07.21, 04:03 Sind für N hier irgendwelche Fristen zu beachten?
Da müssen Sie in die Garantiebestimmungen reinschauen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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