Hallo,
Anbieter A schreibt in seine AGB, dass eine Kündigung über die auf der Internetseite dafür vorgesehene Funktion zu erfolgen hat. Ist dieses rechtlich zulässig oder stellt dieses eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar? Internetseite ist zwar Textform, aber darf A die Art der Textform einschränken? Oder geht auch Kündigung per Fax, Mail, Brief etc.?
Danke!
Kündigungsform bei Energieversorgungsverträge
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