Eheringe

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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FrageUnser
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Eheringe

Beitrag von FrageUnser »

Hallo.

Folgender fiktiver Fall: Person A bestellt bei einem Online-Fachhändler Eheringe. Jedoch habe die Eheringe Mängel. Person A verwendet die Eheringe nicht bei der Trauung (wenige Tage nach erhalt), weil er diese nicht behalten möchte.

Mängel:
- Passen nicht (kann der Fachhändler nichts für)
- Eines der zwei Ringe hat eine Gravur, obwohl dies nicht gewünscht war
- Die Gravur des zweiten Rings sieht nicht gut aus (häßlich)
- Die Ringe haben eine relativ komplexe Außengravur, die aber nicht wie im Online-Shop (Abbildung) ausschauen.

Der Fachhändler möchte die Ringe nicht umtauschen, sondern Nachbessern. Die Trauung ist schon mit Ersatzringen gelaufen.

Wie ist die Rechtslage?
FM
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Re: Eheringe

Beitrag von FM »

Extra bestellte Gravuren oder schon im Angebot vorhandene? Also z.B. der Name oder ein Herzchen?
ktown
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Re: Eheringe

Beitrag von ktown »

FM hat geschrieben: 17.09.21, 19:47 Extra bestellte Gravuren oder schon im Angebot vorhandene? Also z.B. der Name oder ein Herzchen?
Es geht hier nicht um Widerruf sondern um die Möglichkeiten des Sachmangelrecht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
FrageUnser
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Re: Eheringe

Beitrag von FrageUnser »

- Die Außengravur (wirklich Komplex) gehört zum Ring dazu (entspricht nicht der Abbildung aus dem Online-Shop)
- Die Innengravur des 1. Rings hat Person A nicht gewüscht
- Die Innengravur des 2. Rings gefällt Person A nicht (Die Innengravur des 1. Rings ist viel schöner)
- Die Traaung/Hochzeit wurde mit Ersatzringen durchgeführt (Was auf den Fotos des Fotografen auch nachgewiesen werden kann)
- Streitwert: 4-Stellig

Fachhändler: Will nachbessern
Person A: Will Geld zurück
FM
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Re: Eheringe

Beitrag von FM »

ktown hat geschrieben: 17.09.21, 19:51
FM hat geschrieben: 17.09.21, 19:47 Extra bestellte Gravuren oder schon im Angebot vorhandene? Also z.B. der Name oder ein Herzchen?
Es geht hier nicht um Widerruf sondern um die Möglichkeiten des Sachmangelrecht.
Wenn das einfache Recht zum Widerruf bereits ausreichen würde, müsste man über Sachmängel gar nicht mehr nachdenken.

Aber es geht wohl doch eher um eine individuelle Anfertigung, und da muss bei Kriterien wie "ist nicht schön genug" im Zweifel ein Sachverständiger beurteilen, ob es denn dem verkehrsüblichem Standard entspricht. Und es kommt natürlich darauf an, wie die Bestellung genau formuliert war.

Dass man Eheringe im vierstelligen Bereich per Versandhandel bestellt, werde ich nie verstehen (aber ist auch belanglos, ob ich das verstehe).
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Re: Eheringe

Beitrag von FrageUnser »

Die Ringe kann jeder bestellen. Man wählt die Größe aus und gibt evtl. einen Text für die Innengravur an.

Es ist ein Warenkorb-Artikel. Ein Massenprodukt.

PS: Ringe Online zu kaufen sehe ich auch Problematisch, aber die aktuelle Lage, zwingt uns manchmal zu dingen, die wir sonst nicht tun würden.
FM
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Re: Eheringe

Beitrag von FM »

FrageUnser hat geschrieben: 17.09.21, 20:12 PS: Ringe Online zu kaufen sehe ich auch Problematisch, aber die aktuelle Lage, zwingt uns manchmal zu dingen, die wir sonst nicht tun würden.
Ich erinnere mich, beim "alten Versandhandel" gab es das auch schon Im Quelle*-Katalog war z.B. immer eine Karte mit Löchern um die Größe zu bestimmen. Digital ist das Problem wohl noch schwieriger. Aber wie schon selbst erkannt, das Argument ist nicht relevant. Ebenso auch nicht, ob die Trauung inzwischen vorbei ist, sofern dazu keine bestimmten Fristen vereinbart waren.

RElevant dürfte also sein, ob die schon vorgefertigten Gravuren tatsächlich vom Angebot abweichend waren (da mag der Händler anderer Meinung sein als der Kunde) und ob die individuell bestellten anders waren als bestellt. Und schließlich noch, da Letzteres wohl nur bei einem Ring zutraf, ob dann der andere ebenfalls als mangelhaft zurück gegeben werden kann.

* Liebe automatische Wortsperre: der Versandhändler Quelle existiert seit 2009 nicht mehr
FrageUnser
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Re: Eheringe

Beitrag von FrageUnser »

Wie gesagt, möchte der Fachhändler nur Nachbessern. Der Käufer möchte die Ringe nicht.
ktown
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Re: Eheringe

Beitrag von ktown »

FrageUnser hat geschrieben: 17.09.21, 20:12 und gibt evtl. einen Text für die Innengravur an.
und damit ist die Tür des Widerrufs zu.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Eheringe

Beitrag von FrageUnser »

Ok und welche Rechte hat man dann als Käufer, wenn man nicht zufrieden ist?
Froggel
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Re: Eheringe

Beitrag von Froggel »

FrageUnser hat geschrieben: 17.09.21, 21:51 Ok und welche Rechte hat man dann als Käufer, wenn man nicht zufrieden ist?
Nachbessern lassen. Im Sachmangelrecht hat der Verkäufer das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche, bevor der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden kann. Dass der Kunde die Ringe nicht mehr haben will, ist dabei unerheblich und muss den Verkäufer nicht interessieren. Erst wenn der zweite Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist, kann der Kunde auf einem Rücktritt beharren.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
FrageUnser
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Re: Eheringe

Beitrag von FrageUnser »

Danke.
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