Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

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zickenlatein
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Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

Beitrag von zickenlatein »

Angenommen Herr A beauftragt eine Gartenbaufirma, Sträucher und paar kleine Bäume im Vorgarten zu schneiden.
Über den Stundenlohn ist man sich einig.
Die Firma kommt mit 4 Mitarbeitern. Diese haben Motorsägen, Freischneider usw dabei.
Dann kommt die Rechnung und die Gartenbaufirma berechnet je Motorsäge 60 Euro, für die Freischneider 55 Euro und Teleskopheckenschere 45 Euro, dazu Kleingeräte, so daß allein für den Einsatz der Geräte 255 Euro zu Buche schlagen.
Das war vorher nicht so besprochen. Herr A hatte schon andere Gärtner beschäftigt, die für den Einsatz von Maschinen 10-30 Euro einmalig verlangt hatten.
Frage:
Kann Herr A mit Hinweis auf die unüblichen und überhöhten Maschinenkosten die Rechnung kürzen?
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FM
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Re: Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

Beitrag von FM »

Woher weiß er denn, dass es unüblich ist? Hat er Daten dazu, wie die Mehrzahl der Unternehmen am Ort das machen?
ktown
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Re: Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

Beitrag von ktown »

Also so unüblich sind diese Maschinenpreise nicht.
zickenlatein hat geschrieben: 19.10.21, 18:08 Kann Herr A mit Hinweis auf die unüblichen und überhöhten Maschinenkosten die Rechnung kürzen?
Können kann A vieles. Er muss nur das was er behauptet auch belegen können. Da reicht es nicht das mal ein Andere günstiger war.
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Re: Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

Beitrag von fool1 »

Moin!
ktown hat geschrieben: 19.10.21, 21:50 Also so unüblich sind diese Maschinenpreise nicht.
Ohne Angabe einer Stundenzahl können sie so eine Aussage treffen? Die Quelle bitte?
zickenlatein hat geschrieben: 19.10.21, 18:08 so daß allein für den Einsatz der Geräte 255 Euro zu Buche schlagen.
Wieviele Geräte wurden wie lange abgerechnet?

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Re: Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

Beitrag von hawethie »

Ohne Angabe einer Stundenzahl können sie so eine Aussage treffen?
vertu ich mich oder hatte der TE nicht die Stundenpreise für die Maschinen genannt?
ups - da sind sie ja:
je Motorsäge 60 Euro, für die Freischneider 55 Euro und Teleskopheckenschere 45 Euro
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
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Re: Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

Beitrag von ktown »

fool1 hat geschrieben: 19.10.21, 22:49 Ohne Angabe einer Stundenzahl können sie so eine Aussage treffen? Die Quelle bitte?
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Re: Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

Beitrag von zickenlatein »

Vor dem Auftrag war ein Gespräch mit dem Unternehmer über den Arbeitsumfang, Zu den Maschinenkosten hatte er keinen Betrag genannt.
Die Kosten sind pro Einsatz berechnet, nicht pro Stunde, da hatte ich mich vertan.
Herr A hat schon oft Gärtner beauftragt, die bringen dann ihr Werkzeug mit, dafür berechnen sie nichts,
nur wenn mal ein Baum gefällt oder eine Wurzel entfernd werden muss,
wird für den Einsatz der Motorsäge oder Wurzelfräse einmalig ein Betrag von 10-40 Euro verlangt,
und das wird auch vorher so mitgeteilt.
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Re: Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

Beitrag von FM »

Wenn im Vertrag ausschließlich eine Bezahlung nach Arbeitsstunden vereinbart war, gilt das. Das wird man hoffentlich schriftlich gemacht haben.
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Re: Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

Beitrag von ktown »

zickenlatein hat geschrieben: 20.10.21, 10:44 Die Kosten sind pro Einsatz berechnet, nicht pro Stunde, da hatte ich mich vertan.
Herr A hat schon oft Gärtner beauftragt, die bringen dann ihr Werkzeug mit, dafür berechnen sie nichts,
nur wenn mal ein Baum gefällt oder eine Wurzel entfernd werden muss,
wird für den Einsatz der Motorsäge oder Wurzelfräse einmalig ein Betrag von 10-40 Euro verlangt,
und das wird auch vorher so mitgeteilt.
Jetzt hab ich mal eine Frage:
Wurden die Geräte benutzt oder nicht? Die Formulierung könnte auch so gedeutet werden, dass der Handwerker jedes technische Gerät das er auf der Ladefläche hatte pauschal 1x in Rechnung gestellt hat.
FM hat geschrieben: 20.10.21, 11:34 Wenn im Vertrag ausschließlich eine Bezahlung nach Arbeitsstunden vereinbart war, gilt das. Das wird man hoffentlich schriftlich gemacht haben.
Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben. Lohnstunden enthalten nicht Maschinenstunden. Schon unter dem steuerlichen Gesichtspunkt muss das getrennt werden.
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Re: Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

Beitrag von fool1 »

Moin!
ktown hat geschrieben: 20.10.21, 10:13 Meine Bürosoftware zur Kalkulation von Nachträgen!
Da ich im Baugewerbe tätig bin, tauchen, gerade bei Nachtragsleistungen solche Positionen auf.
Quelle: Vertrau mir Bruder.
Sie zahlen tatsächlich 60€ die Stunde für ne Kettensäge? Also die reinen Gerätekosten?
zickenlatein hat geschrieben: 20.10.21, 10:44 Die Kosten sind pro Einsatz berechnet, ...
So habe ich es auch aufgefasst.
Wie lange waren die Arbeiter denn vor Ort? Ab fünf Stunden wäre das ok.

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Re: Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

Beitrag von FM »

ktown hat geschrieben: 20.10.21, 15:45
FM hat geschrieben: 20.10.21, 11:34 Wenn im Vertrag ausschließlich eine Bezahlung nach Arbeitsstunden vereinbart war, gilt das. Das wird man hoffentlich schriftlich gemacht haben.
Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben. Lohnstunden enthalten nicht Maschinenstunden. Schon unter dem steuerlichen Gesichtspunkt muss das getrennt werden.
Warum? Gilt da ein anderer USt-Satz?

Ansonsten kann es dem Kunden egal sein, wie der Unternehmer was versteuern muss.
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Re: Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

Beitrag von ktown »

Es geht nicht um die Versteuerung des Unternehmers sondern um die Möglichkeit die Lohnkosten steuerlich ansetzen zu können.
fool1 hat geschrieben: 20.10.21, 21:33 Sie zahlen tatsächlich 60€ die Stunde für ne Kettensäge? Also die reinen Gerätekosten?
Wer redet hier von Stunden? Da die Rechnung für den Arbeitseinsatz geht und ansonsten Lohnstunden in Rechnung gestellt wurden, ist es vollkommen logisch, dass die ausgerufenen Preise für den Einsatz gelten.
Üblich sind bei einer Motorsäge zwischen 7,50 und 12€ die Stunde.
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Re: Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

Beitrag von fool1 »

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ktown hat geschrieben: 20.10.21, 22:40 Es geht nicht um die Versteuerung des Unternehmers sondern um die Möglichkeit die Lohnkosten steuerlich ansetzen zu können.
OK, es ging doch aber um die Gerätekosten?

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Re: Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

Beitrag von zickenlatein »

Es wurden alle Geräte benutzt, es waren 5 Mitarbeiter zusammen 18 Stunden im Einsatz.
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Re: Gartenarbeiten...überhöhte Maschinenkosten, Re.kürzen?

Beitrag von FM »

Was wurde denn im exakten und vollständigem Wortlaut (nicht: indirekte Angaben) vereinbart zur Bezahlung?
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