Eigentlich sollte mit dem BGH, Urteil v. 17.06.2015, Az.: VIII ZR 249/14 eigentlich klar sein, das der/ein Verbraucher
beim Online Heizölkauf ein 14 tägiges Widerrufsrecht ausüben darf.
Praktisch erhält ein Verbraucher beim Onlinekauf jedoch eine Widerrufsbelehrung sinngemäß:
Widerrufsbelehrung
Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl.
Ein Tritt für die anderen Energielieferanten, die sich an Spielregeln (korrekte Widerrufsbelehrung) halten.
Wäre doch wahrscheinlich vom Wettbewerber oder Verbraucherverband Abmahnfähig?
Online Heizöllieferant - Widerrufsbelehrung
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Online Heizöllieferant - Widerrufsbelehrung
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Online Heizöllieferant - Widerrufsbelehrung
Das Urteil ist veraltet.
Guckst du.
Guckst du.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Online Heizöllieferant - Widerrufsbelehrung
"deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können"
- Ist das nicht bei allen Waren so?
Beim Heizöl wäre ein weiteres Problem die Rückgabe, falls schon geliefert.
- Ist das nicht bei allen Waren so?
Beim Heizöl wäre ein weiteres Problem die Rückgabe, falls schon geliefert.
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Re: Online Heizöllieferant - Widerrufsbelehrung
Eigentlich schon! Wenn ich an "Edelmetalle" denke oder die "Chips" von den Chipherstellern mit den "seltenen Erden"
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
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