SachmangelHaftung Auto
Moderator: FDR-Team
SachmangelHaftung Auto
Muss der Autoverkäufer welcher einen gebrauchten verkauft hat (1 Monat her), welcher aber so 400 km entfernt sitzt zur Mangelbeseitigung für die Zwischenzeit (Reparatur) einen Ersatzwagen stellen ?
Re: SachmangelHaftung Auto
Im Rahmen der Beseitigung eines Mangels, der unter Gewährleistung fällt, dürfte regelmäßig keinerlei Anspruch auf das Stellen eines Ersatzfahrzeugs bestehen. Es sei denn, der Händler hat den Mangel verschuldet oder ist anderweitig zu Schadenersatz verpflichtet.
Re: SachmangelHaftung Auto
Aber für die NichtNutzung muss er aufkommen… wie hoch wäre diese pro Tag der NichtNutzung des PKW‘s ?
Re: SachmangelHaftung Auto
Auf welcher Grundlage?
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: SachmangelHaftung Auto
Nichtnutzung ist nur dann erstattungsfähig, wenn ein Verschulden des Verkäufers vorliegt. Nur dann hat der Käufer einen Anspruch auf Nutzungsausfall. Die Kosten richten sich sicherlich nach der Nutzungsausfalltabelle, die sich nach der Klasse, Fahrleistung und dem Alter des PKW richtet. Alternativ kann der Verkäufer einen Ersatzwagen anbieten.
Konnte der Verkäufer den Mangel nicht im Vorwege erkennen (bei technischen Defekten oft der Fall), besteht auch kein Anspruch auf Nutzungsausfall. Sollte sich aber die Reparatur besonders lange hinziehen, wäre es für den Verkäufer womöglich besser, einen Ersatzwagen anzubieten, damit der Käufer nicht irgendwann wegen Unzumutbarkeit vom Vertrag zurücktritt. Müssen tut er dies jedoch nicht.
QuelleDer Verkäufer ist zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet; verletzt er diese, muss er Schadensersatz leisten. Als Korrektiv – und darauf verweist der BGH zu Recht – sieht das Gesetz vor, dass Schadensersatz nur bei Verschulden zu leisten ist. Der Verkäufer muss sich hierbei weder ein Verschulden seiner Lieferanten zurechnen lassen, noch trifft ihn stets eine Untersuchungspflicht. Es besteht – vor allem bei reinen Weiterverkäufern – vielmehr eine gute Möglichkeit, dass ein Schadensersatzanspruch des Käufers am fehlenden Verschulden des Verkäufers scheitert.
Ich bin kein Jurist.
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Re: SachmangelHaftung Auto
Danke. Da man in den ersten 6 Monaten davon ausgeht, sollte der Verkäufer die "Schuld" tragen.
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Re: SachmangelHaftung Auto
Die Schuld an einem Sachmangel hat nichts mit der Beweislastumkehr zu tun, die sich lediglich auf den Sachmangel bezieht. Oder um es anders auszudrücken: Innerhalb der ersten sechs Monate müsste der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestanden hat, also in den Verantwortungsbereich des Käufers fällt, wenn der Verkäufer den Sachmangel bestreitet bzw. die Handlungsweise des Käufers für ursächlich hält (das Sachmangelrecht ist keine Haltbarkeitsgarantie, der Käufer kann also trotzdem Schuld an einem Schaden sein). Den Sachmangel verursacht hat der Verkäufer dennoch nicht, trägt also nicht die Schuld dafür.
Schuld an einem Sachmangel hätte der Verkäufer z.B. dagegen dann, wenn er den Wagen mit einer Eigenschaft versprochen hat, die bei der Übergabe nicht vorhanden war. Der Sachmangel besteht dann in der fehlenden Eigenschaft und die Schuld darin, dass der Verkäufer dem Kunden das KFZ unter falschen Voraussetzungen verkauft hat.
Anders wenn das Fahrzeug z.B. einen technischen Defekt hat, von dem der Verkäufer nichts wissen musste. Dann hat der Wagen zwar einen Sachmangel, den der Verkäufer beheben muss, die Schuld an dem Defekt trägt er jedoch nicht.
Jetzt verstanden?
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Re: SachmangelHaftung Auto
Das Problem lag nach Fahrzeugübergabe vor und wurde direkt dem Verkäufer berichtet, welcher die Beseitigung am Heimatort zusagte.
Jetzt kam die Rückmeldung das der Wagen abgeholt wird und ein Ersatzwagen bereitgestellt wird.
Jetzt kam die Rückmeldung das der Wagen abgeholt wird und ein Ersatzwagen bereitgestellt wird.
Re: SachmangelHaftung Auto
Welches Verschulden hat der Verkäufer, wenn er sich auf die Angaben des Herstellers verlässt und die Eigenschaft doch nicht erfüllt wird?
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Re: SachmangelHaftung Auto
Man könnte die Frage nach dem Verschulden dann noch positiv beantworten, wenn man die Dinge so liest, dass der Verkäufer sich zu Schulden kommen ließ, sich nicht über das tatsächliche Bestehen der von ihm zugesicherten Eigenschaften zu versichern^^ Aber üblicher wäre sicherlich, stattdessen den Maßstab für das, was vom Verkäufer zu vertreten (nicht "verschulden") ist, aufgrund der Zusicherung dahingehend anzupassen, dass er auch Dinge zu vertreten hat, die er nicht verschuldet hat (also eine strengere, eben verschuldensunabhängige Haftung).
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