Folgende Situation:
Ein Ehepaar hat 01/22 einen Vertrag über den Bau eines Massivhauses mit einem Bauunternehmen geschlossen.
Der Preis ist im Vertrag als Pauschalfestpreis angegeben. Eine Bauleistungsbeschreibung und Grundrisszeichnungen sind vorhanden.
Die Firma ist eine „Hochbaufirma“ andere Gewerke werden von festen Subunternehmern durchgeführt und durch die „Hochbaufirma“ organisiert.
Gesellschaftsform der Hochbaufirma: GmbH
Das Ehepaar hat bereits die Finanzierung bei der Bank auf Grundlage des Pauschalpreises abgeschlossen.
Vertraglich zugesagter Fertigstellungstermin des Hausbaus: 03/24
Vertragsstrafe bei Nichtfertigstellung bis 03/24: 500€ monatlich. Fristverschiebungen aufgrund von Krieg, Lieferengpässen und Schlechtwetter sind hier aber verklausuliert.
Welche Folgen hätte es für das Ehepaar wenn die Baufirma den Pauschalfestpreis nicht halten kann / will und den Preis nach oben korrigieren möchte? Wie ist die Firma hier haftbar im „worst case“ wenn die Finanzierung rückabgewickelt werden muss und Zinsentschädigungen an die Bank gezahlt werden müssen?
Gruß und Danke
Preisbindungspflicht beim Hausbauvertrag / Rückabwicklung der Baufinanzierung
Moderator: FDR-Team
Re: Preisbindungspflicht beim Hausbauvertrag / Rückabwicklung der Baufinanzierung
Die Frage stelle man bei der Summe die im Raum stehen dürfte einem Anwalt und gebe ihm den Vertrag zum lesen dazu. Dabei wird der Anwalt sich vermutlich auf Passagen konzentrieren die die Kündigungsmöglichkeiten beschreiben bzw wie fest der Festpreis wirklich ist.
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