Hallo, mal eine Frage…
Also, Max Mustermann kauft Gerät G bei Händler H im Aug 2021. Nun geht das Gerät kaputt
1) Es ist j noch innerhalb der Gewährleistung. Damit muss doch der Händler G nach kostenpflichtig Nachbessern oder tauschen, korrekt? (incl. Versand)
2) Was hat es mit dieser 6 Monatsfrist in dem Falle aus sich, die ja an 2022 auf 12 Monate verlängert wurde. Gilt die für den Fall, weil G 2022 kaputt gegangen ist?
Danke
Haase
Thema Gewährleistung
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 97
- Registriert: 05.06.05, 20:42
Re: Thema Gewährleistung
Dies hier lohnt sich zu lesen. 
zu2: Die geänderte Regelung gilt nicht für Verträge vor dem 1.1.2022.

zu2: Die geänderte Regelung gilt nicht für Verträge vor dem 1.1.2022.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
- Letzte Themen