Kann eine privat vereinbarte Nachhilfestunde, die aufgrund Erkrankung des Schülers ausfallen muss, als Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Geldbetrages verlangt werden, wenn angenommen wird, dass die Absage unmittelbar vor Beginn der vereinbarten Zeit erfolgte?
Die Nachhilfe solle üblicherweise in den privaten Räumlichkeiten des Nachhilfegebers stattfinden.
Die Erkrankung soll über ein Attest nachgewiesen werden können, falls zwingend erforderlich.
Schadenersatz für ausgefallene Schülernachhilfe
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Schadenersatz für ausgefallene Schülernachhilfe
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Re: Schadenersatz für ausgefallene Schülernachhilfe
Ist denn überhaupt laut AGB ein Ausfallhonorar/Schadensersatz für Terminabsagen vereinbart worden? Wenn ja, ist auch noch fraglich, ob diese Vereinbarung gültig ist. Um gültig zu sein, muss dem Verbraucher klar gemacht werden, dass dieser Termin ausschließlich für ihn freigehalten wurde, es muss ein Zeitraum genannt werden, bis zu dem eine Terminabsage kostenfrei möglich ist, es muss deutlich gemacht werden, dass bei Absage ein Ausfallhonorar verlangt wird und die Vereinbarung braucht eine Unterschrift sowohl vom Dienstleister als auch dem Verbraucher. Dann ist ein Ausfallhonorar nach § 615 BGB möglich, da bereits vor Wahrnehmung des Termins ein Vertrag existiert.
Eine reine Terminvereinbarung ist ansonsten eben nur das, eine Terminvereinbarung. Sie ist ohne Vertrag noch kein Vertragsschluss. Dieser Vertragsschluss bestünde erst in der Wahrnehmung des Termins. Ohne Wahrnehmung des Termins gibt es keinen Vertrag. Nun könnte man sich auf § 311 BGB Abs. 2 berufen, um einen Schadensersatz für den ausgefallenen Termin zu begründen. Allerdings ist der Schadensersatzanspruch verschuldensabhängig. Erkrankt das Kind an ebenjenem Tag, ist eine langfristige Absage kaum möglich. Diese Erkrankung muss aber bewiesen werden, demnach ist ein Attest überaus sinnvoll (§ 280 BGB Abs.1).
Eine reine Terminvereinbarung ist ansonsten eben nur das, eine Terminvereinbarung. Sie ist ohne Vertrag noch kein Vertragsschluss. Dieser Vertragsschluss bestünde erst in der Wahrnehmung des Termins. Ohne Wahrnehmung des Termins gibt es keinen Vertrag. Nun könnte man sich auf § 311 BGB Abs. 2 berufen, um einen Schadensersatz für den ausgefallenen Termin zu begründen. Allerdings ist der Schadensersatzanspruch verschuldensabhängig. Erkrankt das Kind an ebenjenem Tag, ist eine langfristige Absage kaum möglich. Diese Erkrankung muss aber bewiesen werden, demnach ist ein Attest überaus sinnvoll (§ 280 BGB Abs.1).
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Re: Schadenersatz für ausgefallene Schülernachhilfe
Heißt was? Schwarzarbeit? Wenn nicht muss es ja einen Vertrag geben wo was zu dem Thema vereinbart ist.
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Re: Schadenersatz für ausgefallene Schülernachhilfe
Danke für die Hinweise.
Die Terminvereinbarung soll ausschließlich fernmündlich getroffen worden sein, ohne schriftliche Vereinbarungen oder Hinweisen zu Ausfallhonoraren.
Die Forderung eines Schadenersatzes, also die Bezahlung der ausgefallenen Nachhilfestunde, soll ausschließlich damit begründet werden, dass bei so kurzfristiger Absage kein Ersatz gefunden werden konnte.
Gilt hier nicht auch eine mdl. Vereinbarung "xy € für 1 Stunde am soundsovielten" als Vertrag?
Ob Schwarzarbeit vorliegt, ist nicht bekannt.
Die Terminvereinbarung soll ausschließlich fernmündlich getroffen worden sein, ohne schriftliche Vereinbarungen oder Hinweisen zu Ausfallhonoraren.
Die Forderung eines Schadenersatzes, also die Bezahlung der ausgefallenen Nachhilfestunde, soll ausschließlich damit begründet werden, dass bei so kurzfristiger Absage kein Ersatz gefunden werden konnte.
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Re: Schadenersatz für ausgefallene Schülernachhilfe
Selbst wenn. Es fehlt die Ausfallvereinbarung. Solange der Verbraucher keine AGB gesehen hat, die einen solchen Fall vorsieht, ist eine entsprechende Klausel nicht wirksam. Zumindest kann sich der Dienstleister nicht auf eine Vereinbarung berufen, die dem Kunden nicht bekannt ist und der er somit nicht zustimmen oder sie ablehnen kann. Das wäre eine Benachteiligung des Verbrauchers.fragenfueralle hat geschrieben: ↑25.05.22, 16:54Gilt hier nicht auch eine mdl. Vereinbarung "xy € für 1 Stunde am soundsovielten" als Vertrag?
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Re: Schadenersatz für ausgefallene Schülernachhilfe
Danke für die abschließende Antwort.
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