Folgende, rein hypothetische Fallkonstruktion interessiert mich:
Wird ein größerer Gegenstand (etwa ein gebrauchtes Fahrrad) der Praktikabilität halber nicht vom Käufer, sondern einem Bekannten, der in der Nähe wohnt abgeholt.
Ist es ratsamer - oder macht es überhaupt einen Unterschied, ob man den Kaufvertrag, der mit dem Verkäufer vor Ort geschlossen und zwecks Eigentumsnachweis signiert wird mit den Daten des Käufers im Vertrag aber durch Unterschrift i.A. des Abholers schließt - oder den Kaufvertrag vorher vom eigentlichen Käufer signieren lässt und der Abholer diesen dann zur Unterschrift durch den Verkäufer mitnimmt?
Wäre beides juristisch sauber und belastbar?
Danke
Kaufvertrag von Privat, Abholung durch Dritte - i.A. signieren oder Kaufvertrag vorab unterschreiben lassen?
Moderator: FDR-Team
Re: Kaufvertrag von Privat, Abholung durch Dritte - i.A. signieren oder Kaufvertrag vorab unterschreiben lassen?
Da ein Kaufvertrag auch per Handschlag geschlossen werden kann, die »Formalie« Kaufvertrag also nur der Beweisbarkeit des Handels dient, ist eine Unterschrift im Auftrag m.E. genauso gültig wie die Unterschrift des Käufers, in dessen Auftrag der Abholer handelt. Bei anderen Schriftsätzen, die zwingend die Unterschrift der Beteiligten erfordern, sieht es natürlich anders aus, aber das war hier ja nicht gefragt.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Kaufvertrag von Privat, Abholung durch Dritte - i.A. signieren oder Kaufvertrag vorab unterschreiben lassen?
Der Abholer sollte den Kaufvertrag allerdings in Vollmacht (i.V.) und nicht im Auftrag (i.A.) unterschreiben.
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