
Meine Schwiegermutter hat am 29.06.2021 im A&V ein E-Bike gekauft (in Summe fast 1000€).
Mein Freund und ich waren sogar dabei. Wir sind das E-Bike Probegefahren, alles hat gut funktioniert. Der Verkäufer hat auch noch ein paar Dinge von sich aus am Fahrrad vorgenommen. 2 Tage später wollte mein Freund das E-Bike zu seiner Mutter fahren. Dabei ging manchmal das Display aus, und der Motor funktionierte nicht richtig. Also fuhr er wieder zurück und der Verkäufer hat es gerichtet. Nach ein paar Monaten wollte dann auch die Schwiegermutti mal E-Bike fahren, leider hat auch da der Motor sie wieder im Stich gelassen.
Jetzt steht das E-Bike schon 3 Monate im A&V Verkauf. Angeblich können SIe keinen Kontakt zur Firma vom Motor herstellen, weil sich da keiner meldet. Generell haben sie Probleme einen Motor zu finden und selbst wenn, müsse sie den Motor selber bezahlen.
Und jetzt kommt das traurige, was wir leider damals nicht beachtet haben:
Der Kaufvertrag ist ein Komissionskaufvetrag. Der Verkäufer damals (der selbst nicht mehr dort arbeitet), hat es wohl im Auftrag für einen Kunden bei sich im Laden verkauft und deswegen gibt es nur 10 Tage Gewährleistung.
Weiß jemand wie die Rechtslage ist? Ich Danke euch schon mal im Vorraus

Mit freundlichen Grüßen,
Susi