Hallo zusammen,
folgender Fall:
A ist Verbraucher und fragt bei B nach einem Angebot für die Erstellung eines Werkvertrag nach BGB 650ff an.
B sendet dem A elektronisch (PDF per eMail) ein schriftliches Angebot zu.
Besitzt der A in diesem Fall ein Widerrufsrecht nach 355BGB auf welches der B hinweisen muss?
Vielen Dank!
Widerrufsrecht nach 355BGB bei Vertragsschluss per eMail?
Moderator: FDR-Team
Re: Widerrufsrecht nach 355BGB bei Vertragsschluss per eMail?
Für ein Angebot?
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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