hat jemand zufällig eine Idee, wo ich etwas Konkretes zum Thema Preisauszeichnung im Santätshandel finde?
oder andersherum gefragt, besteht ggf in Sanitätsgeschäften für angebotene Artikel keine Preisauszeichnungspflicht?
Mir fällt auf, dass keine Artikel ausgezeichnet sind, egal ob es ein Schiebefaltstuhl ist, ein Rollator oder eine Gehstütze....mithin alle Standardartikel, also keine individuell angepassten oder hergestellten Artikel.
Besteht die Pflicht evt. für Hilfsmittel nicht?
Danke.
Preisauszeichnung
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Re: Preisauszeichnung
Für Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 qm, die ihre Ware nur eingeschränkt über Selbstbedienung zum Verkauf anbieten, besteht keine Preisauszeichnungspflicht. Das dürfte vorliegend zutreffend sein.
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Re: Preisauszeichnung
Danke für die Info!
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