Hey Zusammen!
Verbraucher hat einen Vertrag unterschrieben für ein Coaching. Dies war vor circa 1 Woche.
Nun will er das Coaching widerrufen, da der Inhalt nicht wie erwartet war.
Als Privatkunde hätte der Verbraucher ja ein 2 wöchiges Widerrufsrecht.
Im Vertrag stand leider: „Außerdem bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag als Unternehmer und nicht als Verbraucher abschließt und alle persönlichen Angaben wahrheitsgemäß angegeben hat“
Ist dies überhaupt rechtswirksam? Der Verbraucher hat kein Gewerbe angemeldet! Also kann doch gar nicht als Unternehmer unterschreiben? Der Verbraucher hat den Vertrag trotzdem unterschrieben.
Konnte der Vertrag überhaupt abgeschlossen werden und ist dieser wirksam?
Der Coach wusste, dass der Verbraucher noch kein Gewerbe angemeldet hat.
Gibt es irgendeine Möglichkeit aus diesem Vertrag rauszukommen und das Geld wieder zu bekommen? Noch hat der Verbraucher ja 1 woche Zeit vom Widerrufsrecht her.
Wie ist die Rechtslage?
Vertrag widerrufbar? Kein Gewerbe, Vertrag aber als Unternehmer unterschrieben, wirksam?
Moderator: FDR-Team
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Re: Vertrag widerrufbar? Kein Gewerbe, Vertrag aber als Unternehmer unterschrieben, wirksam?
Guten Morgen!
Eine wirklich sinnvolle Antwort auf diese Frage werden Sie hier im Forum nicht bekommen, nur: "Es kommt darauf an."
Statt dessen wäre eine anwaltliche Beratung hier sinnvoll.
- Die fehlende Gewerbeanmeldung ist erst einmal irrelevant. Man kann auch ohne Gewerbeanmeldung unternehmerisch tätig sein.
- Andererseits bedeutet die Erklärung - vermutlich in den AGB - , Unternehmer zu sein, nicht automatisch, dass man auch Unternehmer ist. (Es gibt eine Anwaltsseite, die etwas anderes behauptet, die beruft sich aber auf ein BGH-Urteil, in dem es um eine handschriftlich eingefügte Vereinbarung geht. Das ist ein großer Unterschied). Es kommt auf die Gesamtschau an.
- Es gibt noch weitere Kniffe, durch die die Anbieter das Widerrufsrecht auszuhebeln versuchen. Auch das wäre zu prüfen..
- Daneben gibt es natürlich auch die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Versprechungen gemacht, aber nicht eingehalten wurden.
Eine wirklich sinnvolle Antwort auf diese Frage werden Sie hier im Forum nicht bekommen, nur: "Es kommt darauf an."
Statt dessen wäre eine anwaltliche Beratung hier sinnvoll.
- Die fehlende Gewerbeanmeldung ist erst einmal irrelevant. Man kann auch ohne Gewerbeanmeldung unternehmerisch tätig sein.
- Andererseits bedeutet die Erklärung - vermutlich in den AGB - , Unternehmer zu sein, nicht automatisch, dass man auch Unternehmer ist. (Es gibt eine Anwaltsseite, die etwas anderes behauptet, die beruft sich aber auf ein BGH-Urteil, in dem es um eine handschriftlich eingefügte Vereinbarung geht. Das ist ein großer Unterschied). Es kommt auf die Gesamtschau an.
- Es gibt noch weitere Kniffe, durch die die Anbieter das Widerrufsrecht auszuhebeln versuchen. Auch das wäre zu prüfen..
- Daneben gibt es natürlich auch die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Versprechungen gemacht, aber nicht eingehalten wurden.
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Re: Vertrag widerrufbar? Kein Gewerbe, Vertrag aber als Unternehmer unterschrieben, wirksam?
Wo steht das mit den 2 Wochen?
Haustürgeschäft?
Haustürgeschäft?
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Vertrag widerrufbar? Kein Gewerbe, Vertrag aber als Unternehmer unterschrieben, wirksam?
Richtigerweise erkannte das Landgericht Hamburg, dass es nicht darauf ankommt, ob ein Kunde bei Abschluss eines Coaching-Vertrags im Business-Bereich tatsächlich Unternehmer oder Verbraucher ist, solange er zu erkennen gibt, als Unternehmer zu handeln. Mit der vorliegenden Entscheidung befindet sich das Landgericht in guter Gesellschaft. Bereits im Jahr 2005 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht, wenn ein Vertragspartner bei Vertragsschluss wahrheitswidrig als Gewerbetreibender auftritt und dadurch einen gewerblichen Geschäftszweck vortäuscht (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1).
Re: Vertrag widerrufbar? Kein Gewerbe, Vertrag aber als Unternehmer unterschrieben, wirksam?
Neben der Frage ob überhaupt ein Widerrufsrecht als Verbraucher besteht, dürfte auch die Frage sein ob in diesem Fall
er es überhaupt noch ausüben darf wenn die vereinbarte Leistung bereits erbracht wurde bzw schon in Teilen erbracht wurde.Verzweifelt422 hat geschrieben: ↑06.09.22, 23:06 Nun will er das Coaching widerrufen, da der Inhalt nicht wie erwartet war.
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Re: Vertrag widerrufbar? Kein Gewerbe, Vertrag aber als Unternehmer unterschrieben, wirksam?
Evariste hat geschrieben: ↑07.09.22, 07:38Vielen Dank für die schnelle Antwort.
OT: Ich wollte mir ein Auto welches völlig meinen Anforderungen genügt hätte bei einem Gebrauchtwagenhändler kaufen, obwohl dort stand:Jetzt nach dem ich mir https://www.iww.de/vk/archiv/verbrauche ... fer-f31629 durchgelesen habe, hätte der Schuss auch nach hinten gehen können.Nur für Gewerbetreibende/Export
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