Hallo,
ich wollte bei einem Konditor eine Geburtstagstorte fertigen lassen. War vor Ort und habe einige Muster besichtigt, die Geschmacksrichtung besprochen. Ich musste hier noch ein paar Dinge absprechen, da ich im Auftrag für mehrere Personen handele. Auf Vorschlag/Frage der Bedienung, ob nicht schon eine Anzahlung geleistet werden könnte, bin ich eingegangen.
Leider muss das ganze aufgelöst werden, da wir hier eine andere Lösung umsetzen möchten.
Nun truxt der Mitarbeiter jedoch schon mehrfach herum und möchte mich zu einem Gutschein oder anderweitigen Umsatz im Laden bewegen.
Kann ich die Anzahlung zurückverlangen? Immerhin ist hier noch nichts gefertigt worden. Ich habe vier Tage nach Anzahlung die Absage erteilt und gebeten das Geld zu erstatten. Bezahlt wurde per EC Karte.
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank!
Gruß
Alex
Anzahlung in Ladengeschäft, in Folge jedoch kein Auftrag zustande gekommen
Moderator: FDR-Team
Re: Anzahlung in Ladengeschäft, in Folge jedoch kein Auftrag zustande gekommen
Wenn bereits eine Anzahlung erfolgte, ist das ein sehr starkes Indiz für einen bereits zustande gekommenen Vertrag. Es fehlte eben noch die "Mitwirkung des Bestellers", indem er die Einzelheiten noch mitteilt.
Wenn man es so versteht, wäre die Rechtsfolge: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__642.html
Wenn man es so versteht, wäre die Rechtsfolge: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__642.html
Re: Anzahlung in Ladengeschäft, in Folge jedoch kein Auftrag zustande gekommen
Ich frage mich nur, woher man sowas wissen soll, gerade wenn der Mitarbeiter mir beim ersten persönlichen Gespräch schon eine Anzahlung vorschlägt. Ich war etwas überrumpelt und bin dann drauf eingegangen, ohne mir bewusst zu sein, dass das dann fix wird.
Wie ist die Rechtslage?
Wie ist die Rechtslage?
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Re: Anzahlung in Ladengeschäft, in Folge jedoch kein Auftrag zustande gekommen
https://getpenta.com/de/blog/der-kaufve ... rundlagen/Die Anzahlung stellt aber noch keinen Kaufvertrag dar.
Re: Anzahlung in Ladengeschäft, in Folge jedoch kein Auftrag zustande gekommen
Ich sagte ja, es ist ein Indiz. Hier weiß ja niemand was genau besprochen wurde, ob AGB wirksam (z.B. durch Aushang im Laden) einbezogen wurden etc. Theoretisch könnte es auch eine bloße Frage des Kunden nach der Liefermöglichkeit und dem Preis gewesen sein. Allerdings wäre es dann äußerst ungewöhnlich, eine Anzahlung zu leisten.
Es könnte auch ein Vertrag mit Rücktrittsrecht abgeschlossen worden sein (wie er z.B. oft bei Hotels üblich ist), entweder mit voller oder teilweiser Erstattung. Das weiß hier auch niemand. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wie z.B. im Versandhandel oder bei Haustürgeschäften, ist aber nicht ersichtlich.
Es könnte auch ein Vertrag mit Rücktrittsrecht abgeschlossen worden sein (wie er z.B. oft bei Hotels üblich ist), entweder mit voller oder teilweiser Erstattung. Das weiß hier auch niemand. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wie z.B. im Versandhandel oder bei Haustürgeschäften, ist aber nicht ersichtlich.
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Re: Anzahlung in Ladengeschäft, in Folge jedoch kein Auftrag zustande gekommen
Beim Werkvertrag kann der Besteller ja ohnehin kündigen, wie er möchte. Man bekommt nur in der Regel nicht alles zurück, aber schon ein Gutteil.
Hobbyjurist
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