Holzbestellung widerrufen - trotzdem Gebühr fällig?

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krankenhausfrager
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Holzbestellung widerrufen - trotzdem Gebühr fällig?

Beitrag von krankenhausfrager »

Hallo,
A hat online im Juli eine 920kg Palette Holzbriketts bestellt und als Zahlungsart Zahlungsanbieter XY gewählt: die Rechnung soll erst nach Lieferung fällig werden.
Der Verkäufer versendet am 21. September eine Nachricht, dass die Lieferung in der kommenden Woche geliefert werden soll. Aufgrund einer längeren Urlaubsabwesenheit von A möchte dieser von der Bestellung zurücktreten und informiert sowohl die Spedition, als auch den Verkäufer vom Rücktritt von der Bestellung.
Der Verkäufer ruft A an und sagt, dass dafür eine Gebühr von 100.-€ fällig würde, da sich die Lieferung ja bereits in der Auslieferung befände. A geht davon aus, dass dies nicht rechtens wäre, auch wegen der im Bestellprozess genannten Widerrufbedingungen. Der Verkäufer verweist auf seine AGBs. Ist A im Recht? Muss er 100.-€ bezahlen, oder nicht? Beim Bestellprozess stand:


Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,

an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden, oder
an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden, oder
an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, oder
an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie einen Vertrag zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg geschlossen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (XX) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Formularabsendung, ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser elektronisches Widerrufsformular > verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

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Zuletzt geändert von ktown am 22.09.22, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
Niemand2000
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Re: Holzbestellung widerrufen - trotzdem Gebühr fällig?

Beitrag von Niemand2000 »

Holzbestellung widerrufen - trotzdem Gebühr fällig?
Fragen Sie Ihren Anwalt :wink:
Froggel
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Re: Holzbestellung widerrufen - trotzdem Gebühr fällig?

Beitrag von Froggel »

Bitte löschen Sie die Adressdaten aus der Widerrufsbelehrung. Die haben in diesem Forum nichts zu suchen und sind außerdem regelwidrig. Zudem darf hier keine Rechtsberatung stattfinden. Das sollten Sie eigentlich wissen.

Zum Sachverhalt: Wenn von mir jemand wegen eines Widerrufs Gebühren verlangen wollte, würde ich abwarten, ob er Klage einreicht. Es dürfte nicht im Sinne des Gesetzes sein, einen möglichen Widerruf mittels Gebühren zu verhindern. Jedenfalls wüsste ich nicht, dass ein Endverbraucher für Kosten aufkommen müsste, die dem Verkäufer im Vorwege entstehen, wenn er noch vor Versendung widerruft. Zudem hätte überhaupt auf eventuelle Kosten im Vorwege hingewiesen werden müssen, bevor welche gefordert werden.
Ich bin kein Jurist.
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FM
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Re: Holzbestellung widerrufen - trotzdem Gebühr fällig?

Beitrag von FM »

Handelt es sich bei den 100 Euro um Versandkosten? Die könnten auch schon vor dem Versand angefallen sein. Zur Frage wer sie trägt siehe z.B.:
https://www.it-recht-kanzlei.de/hinsend ... hrung.html

Eigentlich sollte der Händler aber froh sein über den Rücktritt, da in den letzten Monaten die Preise wohl erheblich gestiegen sind. Und für den Kunden wäre es vielleicht schlauer, das Holz dennoch anzunehmen und dann selbst zum neuen Marktpreis weiterzuverkaufen. Müsste man die Preise recherchieren.
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