Onlinekauf - Rücksendung innerhalb von Frist - Zusage für Rückzahlung -> keine Reaktion mehr
Moderator: FDR-Team
Onlinekauf - Rücksendung innerhalb von Frist - Zusage für Rückzahlung -> keine Reaktion mehr
hi, was wäre jetzt rechtlich sinnvoll im folgendem fiktivem Fall?
hätte Klamooten bestellt gehabt, zurückgeschickt (bestätigung davon bekommen), aber Geld noch nicht zurückbekommen, obwohl ich per E-mail & Telefon darauf hingewiesen hätte. Die meinten, sie würden es weiter an die Buchhaltung geben.
Also Klamotten gekauft online und erhalten.
Dann widerrufen(innerhalb der 4-Wochen-Frist, welche in den AGB auch so angegeben ist). Und Bestätigung darüber erhalten.
Dann per E-Mail 2x angefragt, wo mein Geld bliebe. Antwort erhalten - normalerweise geht die Bearbeitung schneller und dass es an die Buchhaltung weitergegeben würde. Das gleiche 2x per Telefon. Insgesamt seit Kauf zieht isch das jetzt schon 3 Monate hin.
Danach erfolgt keine Reaktion mehr seitens des Onlinehändlers.
Was wären jetzt die rechtlich sinnvollen Schritte?
hätte Klamooten bestellt gehabt, zurückgeschickt (bestätigung davon bekommen), aber Geld noch nicht zurückbekommen, obwohl ich per E-mail & Telefon darauf hingewiesen hätte. Die meinten, sie würden es weiter an die Buchhaltung geben.
Also Klamotten gekauft online und erhalten.
Dann widerrufen(innerhalb der 4-Wochen-Frist, welche in den AGB auch so angegeben ist). Und Bestätigung darüber erhalten.
Dann per E-Mail 2x angefragt, wo mein Geld bliebe. Antwort erhalten - normalerweise geht die Bearbeitung schneller und dass es an die Buchhaltung weitergegeben würde. Das gleiche 2x per Telefon. Insgesamt seit Kauf zieht isch das jetzt schon 3 Monate hin.
Danach erfolgt keine Reaktion mehr seitens des Onlinehändlers.
Was wären jetzt die rechtlich sinnvollen Schritte?
Re: Onlinekauf - Rücksendung innerhalb von Frist - Zusage für Rückzahlung -> keine Reaktion mehr
Wenn tatsächlich schon um die 3 Monate seit Rücksendung vergangen sind - Mahnbescheid.
Re: Onlinekauf - Rücksendung innerhalb von Frist - Zusage für Rückzahlung -> keine Reaktion mehr
Danke. Dazu gehört ja, dass man erst einemal ein Mahnverfahren mit 3 Stufen machen muss. Oder gilt das nur für Firmen? Ich wäre ja Privatkäufer.
https://office-lernen.com/mahnungen/
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Re: Onlinekauf - Rücksendung innerhalb von Frist - Zusage für Rückzahlung -> keine Reaktion mehr
Vielleicht sollte man sich einfach mal dieser Seite bedienen.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Onlinekauf - Rücksendung innerhalb von Frist - Zusage für Rückzahlung -> keine Reaktion mehr
Wieso wurde kein Retoure-Schein benutzt?
Dann zahlt der Händler das Porto automatisch.
Und diese Scheine liegen normalerweise immer in dem Paket oder kann formlos angefordert werden.
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Re: Onlinekauf - Rücksendung innerhalb von Frist - Zusage für Rückzahlung -> keine Reaktion mehr
Ich bin mir nicht sicher, ob die immer beiliegenWieso wurde kein Retoure-Schein benutzt?
Re: Onlinekauf - Rücksendung innerhalb von Frist - Zusage für Rückzahlung -> keine Reaktion mehr
Die Scheine liegen nur bei, wenn der Händler die Rücksendekosten übernehmen will.blackylein hat geschrieben: ↑04.10.22, 09:25 Wieso wurde kein Retoure-Schein benutzt?
Dann zahlt der Händler das Porto automatisch.
Und diese Scheine liegen normalerweise immer in dem Paket oder kann formlos angefordert werden.
Ansonsten Siehe §357 Abs. 5 BGB
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Re: Onlinekauf - Rücksendung innerhalb von Frist - Zusage für Rückzahlung -> keine Reaktion mehr
Ob ein Retoure-Schein verwendet wurde oder nicht steht doch gar nicht im Text. Und ist auch unerheblich weil der Rückeingang ist ja bestätigt worden. Es geht doch um die Erstattung für die bereits bezahlten Klamotten selber und nicht um Erstattung eventueller Rücksendekosten, oder? Das müsste die TE nochmal klarstellen.
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Re: Onlinekauf - Rücksendung innerhalb von Frist - Zusage für Rückzahlung -> keine Reaktion mehr
Vor man sich die Mühe mit einem Mahnbescheid macht, empfiehlt es sich Betrag 1 x nachweislich mit Fristsetzug einzufordern.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Onlinekauf - Rücksendung innerhalb von Frist - Zusage für Rückzahlung -> keine Reaktion mehr
Spielt für den Mahnbescheid eigentlich keine Rolle. Erst für die Klage die nötig wäre falls gegen den Mahnbescheid Einspruch eingelegt wird. Das Amtsgericht schaut dann schon ob alle Formalitäten eingehalten wurde, dem Mahngericht ist das erst mal egal.
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Re: Onlinekauf - Rücksendung innerhalb von Frist - Zusage für Rückzahlung -> keine Reaktion mehr
Hier gehts darum, unnötigen Aufwand zu vermeiden und gesichert seine Forderung dem Unternehmen mitgeteilt zu haben.
Telefonate bringen da gar nichts und diese neumodischen e-mails gehen bekanntermaßen regelmäßig "verloren".
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Re: Onlinekauf - Rücksendung innerhalb von Frist - Zusage für Rückzahlung -> keine Reaktion mehr
https://www.test.de/Gerichtliches-Mahnv ... 5733577-0/Vor dem Mahnbescheid: Selbst Mahnung schicken
Sehr wichtig: Bevor Verbraucher das gerichtliche Mahnverfahren gegen ihren Schuldner beantragen, sollten sie diesen erst einmal selbst schriftlich zur Zahlung aufgefordert haben (Mahnung). In diesem Mahn-Brief sollte stehen:
Grund und Höhe der Forderung (sogenannte Hauptforderung),
Zahlungsfrist (meist sind zwei Wochen angemessen) und
Bankdaten des Gläubigers.
Re: Onlinekauf - Rücksendung innerhalb von Frist - Zusage für Rückzahlung -> keine Reaktion mehr
Als Praktiker, der regelmäßig Mahnbescheide beantragt und auch vom Gericht erlassen bekommt kann ich Dir lieber Niemand2000 versichern, dass es beim Mahngericht niemanden interessiert, ob ich den Schuldner vorher gemahnt habe oder nicht. Das Mahngericht will das nicht mal wissen, das hat keinerlei Einfluß auf den Erlaß des Mahnbescheides (möglicherweise dann auf die geforderte Erstattung der Kosten wenn der Schuldner Einspruch gegen den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid einlegt und ich dann klagen muss - aber das ist ein anderes Thema).
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Re: Onlinekauf - Rücksendung innerhalb von Frist - Zusage für Rückzahlung -> keine Reaktion mehr
Das habe ich auch nicht behauptet, ich habe selbst ebenfalls schon Mahnbescheide als Privatperson erlassen, sowohl gegen Banken als auch im Arbeitsrecht.lottchen hat geschrieben: ↑04.10.22, 11:56 Als Praktiker, der regelmäßig Mahnbescheide beantragt und auch vom Gericht erlassen bekommt kann ich Dir lieber Niemand2000 versichern, dass es beim Mahngericht niemanden interessiert, ob ich den Schuldner vorher gemahnt habe oder nicht. Das Mahngericht will das nicht mal wissen, das hat keinerlei Einfluß auf den Erlaß des Mahnbescheides (möglicherweise dann auf die geforderte Erstattung der Kosten wenn der Schuldner Einspruch gegen den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid einlegt und ich dann klagen muss - aber das ist ein anderes Thema).
Bekäme ich als Privatperson einen Mahnbescheid würde ich alleine wegen der Kosten dagegen vorgehen, wobei es auch Fälle gibt, bei denen direkt Mahnbescheid erlassen werden kann, ohne dass eine vorherige Mahnung nötig ist.
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