Verursacher Prinzip ?

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Rudolfmann
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Verursacher Prinzip ?

Beitrag von Rudolfmann »

Guten Tag,

in einer Autowerkstatt wurde eine die Wartung/Inspektion durchgeführt. Dabei wurde seitens der Werkstatt das Außenspiegelglas beschädigt (nur ein Sprung im Glas).
Ein Glasersatz war nicht vorhanden und musste bestell werden.Der Termin für den Austausch musste vereinbart werden.

Die Werkstatt bezahlte (als Verursacher) den Spiegel aber nicht die erneute Anfahrt.
Richtig ?
ktown
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Re: Verursacher Prinzip ?

Beitrag von ktown »

Brandenburgischen OLG mit Urteil vom 17.09.2018, Az. 12 U 244/16
Die Mühewaltung des Geschädigten bei der Rechtswahrung und Rechtsgeltendmachung gehört zum ureigenen Aufgaben- und Verantwortungsbereich und liegt außerhalb des Schutzzwecks der Haftung des Schädigers. Aufwendungen an Zeit, die sich nicht konkret in der Vermögenssphäre niederschlagen, sind daher nach ständiger Rechtsprechung nicht ersatzfähig. Der Verlust an Freizeit stellt keinen erstattungsfähigen Schaden dar.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Rudolfmann
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Re: Verursacher Prinzip ?

Beitrag von Rudolfmann »

verstehe.
Es ist jedoch nicht die "Mühewaltung" involviert; sondern vielmehr die erneuten Fahrtkosten Kunde > Werkstatt v.v.:
Benzinverbrauch hier für ca. 30 km hin & zurück.

Verursacher war die Werkstatt (nicht der Kunde). Und: jeder Handwerker berechnet doch auch seine Fahrtkosten (Benzin) ...
webelch
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Re: Verursacher Prinzip ?

Beitrag von webelch »

Wenn ich im Netz einen Spritkostenrechner suche und entsprechende Angaben (60 Kilometer, 1 Person, 7l/100km und 1,79€ pro Liter) einsetze, komme ich auf rund 8 Euro...
Rudolfmann
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Re: Verursacher Prinzip ?

Beitrag von Rudolfmann »

verstehe.
Es ist jedoch nicht die "Mühewaltung" involviert; sondern vielmehr die erneuten Fahrtkosten Kunde > Werkstatt v.v.:
Benzinverbrauch hier für ca. 30 km hin & zurück.

Verursacher war die Werkstatt (nicht der Kunde). Und: jeder Handwerker berechnet doch auch seine Fahrtkosten (Benzin) ...
ktown
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Re: Verursacher Prinzip ?

Beitrag von ktown »

@Webelch: Bitte schon den richtigen Kilometersatz nehmen.
Rudolfmann hat geschrieben: 28.02.23, 14:29ca. 30 km hin & zurück
heißt also 30km x 0,30€ = 9€
:wink:
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Evariste
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Re: Verursacher Prinzip ?

Beitrag von Evariste »

Die wahren Kosten sind natürlich höher, es geht ja nicht nur um Benzin. Und die 30 Cent pro km sind nur eine steuerliche Pauschale.

Allerdings - wenn ich so überlege - angenommen, jemand fährt mir ins Auto und seine Haftpflicht zahlt die Reparatur: Zahlt die Haftpflicht dann auch die Fahrt zur Werkstatt?
Rudolfmann
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Re: Verursacher Prinzip ?

Beitrag von Rudolfmann »

tatsächlich sollte meines Erachtens neben den Fahrzeugkosten auch die übrigen Aufwandskosten (z.B. Zeitaufwand etc) durch den Verursacher eines Fehlers (hier Bruch PKW-Außenspiegelglas) beglichen werden.
Schließlich berechnet ein Handwerker auch einen gewissen Pauschalbetrag von ca. € 40 für Anfahrtskosten u.a..
ktown
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Re: Verursacher Prinzip ?

Beitrag von ktown »

Was sie meinen und was die Rechtsprechung sagt kann selbstverständlich unterschiedlich sein.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Rudolfmann
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Re: Verursacher Prinzip ?

Beitrag von Rudolfmann »

stimmt: jedes Menschenkind hat eine unterschiedliche Sichtweise.
Andernfalls gäbe es keine Foren.
FM
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Re: Verursacher Prinzip ?

Beitrag von FM »

Es könnte relevant sein:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__635.html (Abs. 2)

Wenn die Werkstatt in Hamburg ist, der Standort des Fahrzeuges aber in München, könnte es sinnvoller sein, der Unternehmer beauftragt einen dortigen Kollegen.
Rudolfmann
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Re: Verursacher Prinzip

Beitrag von Rudolfmann »

jau, das hätte ich auch gemacht.
Insofern: unrealistisch. Tatsache ist, dass der Verursacher eines Schadens für Ersatz, (hier Spiegelglas, Einbau, Zeit, realistische Fahrtkosten) aufzukommen hat.
Eine Handwerksleistung (Rechnung) inkludiert auch immer eine wirklichkeitsnahe Fahrtkostenpauschale. In Norddeutschland round about € 45 bis € 60. Lesen heiß lösen?
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