Moin zusammen
Verbraucher V wechselt regelmässig den Strom/Gas Anbieter, das schon seid Jahren. (leider belohnen die Versorger ja Neukunden und bestrafen die Treuen Kunden)
V legt immer, mit dem ersten schreiben des Energieversorgers einen Ordner in seinem MailPgm an und erfasst eine Filterregel, das alle mails von dieser Domain in den Ordner gehen.
I.d.R. getrennt nach Strom und Gas, nur bei identischem Versorger nur ein Ordner.
Der Gasversorger von 2022 ist auch so eingerichtet.
Im März 2023 bekommt V die Abrechnung (Info, das diese im Portal liegt)von 2022 von dem Versorger.
Dort ist unter anderem ein neuer, 80% höherer Abschlag genannt.
Die letzte mail einer (viel moderateren) Preisanpassung ist vom 18.08.2022
V nimmt bezug auf sein Sonderkündigungsrecht und kündigt den Vertrag.
Der Versorger beruft sich auf eine Mail vom 18.11.2022 und erkennt die Kündigung nicht an.
Diese Mail hat V nicht bekommen
(der Filter greift VOR dem Spam-Filter!)
Wie ist die Rechtslage?
Danke
Preiserhöung nicht erhalten, sonderkündigung abgelehnt
Moderator: FDR-Team
Re: Preiserhöung nicht erhalten, sonderkündigung abgelehnt
Den Zugang der Preiserhöhungsmitteilung muss der Energieanbieter beweisen.
Hier etwas zum Lesen.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Preiserhöung nicht erhalten, sonderkündigung abgelehnt
Aus einer höheren Abschlagszahlung resultiert kein Sonderkündigungsrecht.
Vermutlich ist aber der Preis per Mail am 18.11. angehoben worden. (?)
Vermutlich ist aber der Preis per Mail am 18.11. angehoben worden. (?)
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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