Sonderkündigungsrecht nach Rücknahme der Preiserhöhung
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Sonderkündigungsrecht nach Rücknahme der Preiserhöhung
Das Fitness-Studio FS erhöht mitten im Beitragsjahr die Preise. Kundin T widerspricht dem und macht von ihrem Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung Gebrauch. Daraufhin nimmt FS die Preiserhöhung zurück. T will aber trotzdem kündigen.
Frage: Kann sie ihr Sonderkündigungsrecht ausüben, obwohl der Betrag sich letztlich nicht erhöht hat?
Frage: Kann sie ihr Sonderkündigungsrecht ausüben, obwohl der Betrag sich letztlich nicht erhöht hat?
Re: Sonderkündigungsrecht nach Rücknahme der Preiserhöhung
Gefühlt, keine Preiserhöhung = kein Sonderkündigungsrecht.
Re: Sonderkündigungsrecht nach Rücknahme der Preiserhöhung
Was ist hier mit "Widerspruch" gemeint? Der Begriff stammt aus dem Verwaltungsverfahrensrecht. Will sie damit geltend machen, dass die Preiserhöhung rechtswidrig war? Dann wäre es unlogisch, sie gleichzeitig als Grund für eine vorzeitige Kündigung zu betrachten. Oder war die Kündigung hilfsweise? Dann hat sich das ja erledigt.tinalisatina hat geschrieben: ↑08.03.23, 13:59 Das Fitness-Studio FS erhöht mitten im Beitragsjahr die Preise. Kundin T widerspricht dem und macht von ihrem Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung Gebrauch.
Re: Sonderkündigungsrecht nach Rücknahme der Preiserhöhung
Hat Kundin T denn überhaupt so ein Sonderkündigungsrecht?tinalisatina hat geschrieben:und macht von ihrem Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung Gebrauch.
Was steht im Vertrag zur Möglichkeit einer Preiserhöhung und zum Sonderkündigungsrecht?
Ich vermute, dass zu beiden Dingen nichts im Vertrag vereinbart wurde. Dann darf das Fitness-Studio die Preise nicht erhöhen, aber Kundin T hat auch kein Sonderkündigungsrecht.
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Re: Sonderkündigungsrecht nach Rücknahme der Preiserhöhung
Ja, das stand im Schreiben mit der Preiserhöhung netterweise dabei

Nein, zu beiden Themen ist hier nichts erwähnt.
Wenn das Sonderkündigungsrecht "angeboten" wird, dann müsste es ja in dem Moment gültig sein, wenn es angenommen wird. Die Rücknahme der Preiserhöhung kommt ja erst danach. Die dürfte ja an der Kündigung dann nichts mehr ändern (einseitiges Rechtsgeschäft).
Re: Sonderkündigungsrecht nach Rücknahme der Preiserhöhung
Ohne Preiserhöhung auch kein Sonderkündigungsrecht.
Ich kann derzeit nicht erkennen, dass es je eine Preiserhöhung gab.
Ich kann derzeit nicht erkennen, dass es je eine Preiserhöhung gab.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Sonderkündigungsrecht nach Rücknahme der Preiserhöhung
Das
verstehe ich nicht. DennIch kann derzeit nicht erkennen, dass es je eine Preiserhöhung gab.
Das Fitness-Studio FS erhöht mitten im Beitragsjahr die Preise.
Re: Sonderkündigungsrecht nach Rücknahme der Preiserhöhung
Die Preiserhöhung wurde doch nie wirksam.
Und wenn der Kunde "Widerspruch" einlegt, also die Dienstleistung ausdrücklich weiterhin zum alten Preis haben will, kündigt er offensichtlich nicht oder eben nur hilfsweise.
Und wenn der Kunde "Widerspruch" einlegt, also die Dienstleistung ausdrücklich weiterhin zum alten Preis haben will, kündigt er offensichtlich nicht oder eben nur hilfsweise.
Re: Sonderkündigungsrecht nach Rücknahme der Preiserhöhung
ist keine Preiserhöhung sondern ein Angebot zur Erhöhung der Preises. Da der Vertragspartner dem widersprochen hat und das Studio das Angebot zurück gezogen hat, bleibt der Vertrag, wie bisher, bestehen.tinalisatina hat geschrieben: ↑10.03.23, 18:57 Das
verstehe ich nicht. DennIch kann derzeit nicht erkennen, dass es je eine Preiserhöhung gab.
Das Fitness-Studio FS erhöht mitten im Beitragsjahr die Preise.
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Re: Sonderkündigungsrecht nach Rücknahme der Preiserhöhung
ist keine Preiserhöhung sondern ein Angebot zur Erhöhung der Preises.
Ok. Wie wäre es dann, wenn der Preiserhöhung nicht widersprochen worden wäre?Die Preiserhöhung wurde doch nie wirksam.
- Studio schickt Erhöhung und bietet Sonderkündigungsrecht an.
- Kundin macht davon Gebrauch.
- Studio zieht Preiserhöhung zurück.
Ist die Kündigung dann wirksam?
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