Autokauf - Lieferverzug

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

Moderator: FDR-Team

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MarkusToe
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Autokauf - Lieferverzug

Beitrag von MarkusToe »

A hat bei einem Händler online ein Auto bestellt.
Bestellt ist: Fahrzeug, angemeldet, geliefert vor die Haustür. Der Händler hat das Fahrzeug am 22.2.2023 angemeldet. D.h. Versicherung wird ab dann von A bezahlt. Stand heute, 10.3.2023 noch kein Liefertertermin genannt

Ab wann kann A den Händler in Verzug setzten?
hawethie
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Re: Autokauf - Lieferverzug

Beitrag von hawethie »

was sagt denn der Händler dazu - im persönlichen oder Telefongespräch?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
MarkusToe
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Re: Autokauf - Lieferverzug

Beitrag von MarkusToe »

Der sagt: Aufbereitung dauert länger, er adressiert das beim Servicechef. Weiteres weiss er nicht und kann keinen Termin nennen
ktown
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Re: Autokauf - Lieferverzug

Beitrag von ktown »

1. Was steht im Vertrag bezüglich Lieferung.
2. Wurde der Händler schriftlich schon in Verzug gesetzt?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
MarkusToe
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Re: Autokauf - Lieferverzug

Beitrag von MarkusToe »

Da steht Lieferung ab Bestellung ca 5 bis 6 Monate. Wir sind in Monat 5
Aber wird durch die Zulassung da nichts geändert?
Unmut über die Verzögerung geäußert und nicht mehr Abnahme bei weiteren 2 Wo Verzögerung angedroht, aber das Wort Verzug wurde noch nicht genutzt.
Tastenspitz
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Re: Autokauf - Lieferverzug

Beitrag von Tastenspitz »

Komische Vorgehensweise. Ich kenne es so, dass die Zulassung am Tag der Übergabe bzw. mglw. auch ein oder zwei Tage davor erfolgt. Wenn da mal nicht bei der Auslieferung was in die Hose (Unfall) gegangen ist und die Kiste jetzt beim Lackierer steht.
Klar dürfte sein, dass der Händler die Kosten der Steuer + Versicherung anteilig zu tragen hat und ggf. einen Nutzungsausfall.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
MarkusToe
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Re: Autokauf - Lieferverzug

Beitrag von MarkusToe »

Ab Zulassungstag oder plus x?
Tastenspitz
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Re: Autokauf - Lieferverzug

Beitrag von Tastenspitz »

A sollte hier ab Zulassungstag rechnen. Runterhandeln lassen kann man sich dann immer noch.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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ktown
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Re: Autokauf - Lieferverzug

Beitrag von ktown »

Moderationsbeitrag
MarkusToe hat geschrieben: 10.03.23, 15:36 Ab Zulassungstag oder plus x?
Das sollte einen Anwalt u d nicht ein Forum fragen.
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