Ware unvollständig- Kauf vor Ort

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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baderin
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Ware unvollständig- Kauf vor Ort

Beitrag von baderin »

Hallo,

Angenommen Lieschen kauft sich in einem Geschäft vor Ort einen Gegenstand, der in einem Karton eingepackt ist. Zuhause stellt sie fest, dass nicht alle Teile enthalten sind.

Sie kehrt zum Geschäft zurück, weil ihr versichert wurde, dass die fehlenden Teile ersetzt werden.
Dies war allerdings eine Falschinformatiom.

Der Händler kann die fehlenden Teile nicht nachliefern und erwartet, dass wiederum Lieschen die 50km zurücklegt, um das gekaufte Produkt zurückzubringen.

Wer ist in der Pflicht, die Kosten zu übernehmen? Beim ersten Mal und der Ankündigung, dass die fehlenden Teile ergänzt werden können, hat sie die Entfernung auf sich genommen. Jetzt würde sie gerne kostenfrei per Paketdienst zurücksenden oder hat sie weitere rechtliche Möglichkeiten?

Der online Marktplatz bietet das gewünschte Produkt noch an - allerdings teurer….🤷‍♀️

Danke für Tipps und Hinweise!
ktown
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Re: Ware unvollständig- Kauf vor Ort

Beitrag von ktown »

Der §439 Abs.2 BGB ist da eindeutig
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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