Vor dem Kauf einer Immobilie (privat an privat) will der Verkäufer (V) eigentlich noch eine neue Fenstertür einbauen. Durch einen Fehler beim Fensterbauer verzögert sich der Auftrag, so dass ein rechtzeitiger Einbau vor der Hausübergabe nicht mehr möglich ist. Der Käufer (K) ist selber ganz froh darüber, da er andere Fenstertüren bevorzugt. V schlägt K vor, den Auftrag an den Handwerker zu stornieren, so dass K sich selber um eine neue Fenstertür nach seinen Wünschen kümmern kann. V bietet K per E-Mail an, die Kosten bis maximal zum ursprünglich vorliegenden Angebot zu übernehmen und in dem Fall, dass K eine teurere Fenstertür einbauen lassen möchte, V sich anteilig bis zu diesem ursprünglichen Betrag beteiligen würde. K nimmt diesen Vorschlag beim nächsten Treffen mündlich an.
Ein paar Monate nach dem Verkauf meldet sich K bei V und verlangt deutlich mehr Geld. Er begründet das so, dass das vorhandene Geländer (die Fenstertür befindet sich im Obergeschoss) nicht mehr am vorhandenen Rahmen befestigt könne, zumal eine solche Befestigung baurechtlich ohnehin nicht mehr zulässig sei. Der ursprünglich veranschlagte Preis (also der Betrag, der als anteilige Kostenübernahme von V an K vereinbart wurde) hätte also den Verzicht auf jegliche Absturzsicherung bedeutet.
Frage: Wer ist im Recht? Vielen Dank!
(edit hat die irrtümlich Vertauschung von "K" und "V" an zwei Stellen korrigiert.)
Käufer einer Immobilie fordert mehr Geld als vereinbart für Teilübernahme Umbau
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Käufer einer Immobilie fordert mehr Geld als vereinbart für Teilübernahme Umbau
Zuletzt geändert von kleinundgemein am 15.03.23, 08:41, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Käufer einer Immobilie fordert mehr Geld als vereinbart für Teilübernahme Umbau
Vereinbart ist, eine Beteiligung bis zu Betrag X, welcher dem Angebot an den Verkäufer entspricht.
Alles was darüber geht ist nicht Sache des Verkäufers.
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Re: Käufer einer Immobilie fordert mehr Geld als vereinbart für Teilübernahme Umbau
Hier ist es aber V der mehr Geld will.
Daher:
Alles was darüber geht ist nicht Sache des Käufers.
Nimmt man nun eine Handwerker dazu der ängstlich handelt, dann kommt so etwas dabei raus.
Ergebnis sind da solche Aussagen wie: Das ist nicht mehr zulässig...oder.... Das darf ich nicht mehr. Um jeglichen Diskussionen aus dem Weg zu gehen gibt man jemandem die Schuld den man nicht direkt greifen kann und schwups glaubt der Kunde das.
Daher:
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Was absoluter Quatsch ist. Das Baurecht befasst sich mit solchen Dingen nicht. Das hat mehr damit zutun, dass die Technik wie auch die Energetischen Forderungen an Fenster und Türen sich geändert haben und deshalb es seitens der Hersteller keine bautechnischen Prüfungen mehr gab.kleinundgemein hat geschrieben: ↑15.03.23, 07:37Er begründet das so, dass das vorhandene Geländer (die Fenstertür befindet sich im Obergeschoss) nicht mehr am Rahmen befestigt könne, zumal eine solche Befestigung baurechtlich ohnehin nicht mehr zulässig sei.
Nimmt man nun eine Handwerker dazu der ängstlich handelt, dann kommt so etwas dabei raus.
Ergebnis sind da solche Aussagen wie: Das ist nicht mehr zulässig...oder.... Das darf ich nicht mehr. Um jeglichen Diskussionen aus dem Weg zu gehen gibt man jemandem die Schuld den man nicht direkt greifen kann und schwups glaubt der Kunde das.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Käufer einer Immobilie fordert mehr Geld als vereinbart für Teilübernahme Umbau
Also es ist so, dass der KÄUFER (K) des Hauses mehr Geld vom VERKÄUFER (V) des Hauses haben will. Für die vereinbarte Beteiligung von V an der neuen Fenstertür, die K auf eigene Rechnung einbauen lässt. (Sorry, das habe ich im Anfangsposting tatsächlich 2 x vertauscht, ist jetzt aber korrigiert.)
Meine eigene Einschätzung:
Selbst wenn dieses Geländer nicht mehr irgendwelchen Vorschriften entspricht, ist es ja so, dass der Käufer (K) das Haus mit dem vorhandenen Geländer gekauft hat und er wusste, dass diese Geländer dort hängt. Es ist sogar unwahrscheinlich, dass der ursprünglich beauftragte Handwerker, dieses Geländer überhaupt demontiert hätte, da er die Fenstertür in den vorhandenen Rahmen eingebaut hätte. Jetzt zu behaupten, dieses Gitter hätte nicht mehr an den vorhandenen Rahmen befestigt werden können, wenn es einmal ab ist, ist ja nicht das Problem des Verkäufers (V). Und selbst wenn das so wäre und selbst wenn es nicht mehr irgendwelchen Vorschriften entspricht, ist das nicht das Problem des Verkäufers, da die Vereinbarung einen klaren Betrag beinhaltet und das Haus halt mit diesem Gitter gekauft wurde. Oder sehe ich das falsch?
Meine eigene Einschätzung:
Selbst wenn dieses Geländer nicht mehr irgendwelchen Vorschriften entspricht, ist es ja so, dass der Käufer (K) das Haus mit dem vorhandenen Geländer gekauft hat und er wusste, dass diese Geländer dort hängt. Es ist sogar unwahrscheinlich, dass der ursprünglich beauftragte Handwerker, dieses Geländer überhaupt demontiert hätte, da er die Fenstertür in den vorhandenen Rahmen eingebaut hätte. Jetzt zu behaupten, dieses Gitter hätte nicht mehr an den vorhandenen Rahmen befestigt werden können, wenn es einmal ab ist, ist ja nicht das Problem des Verkäufers (V). Und selbst wenn das so wäre und selbst wenn es nicht mehr irgendwelchen Vorschriften entspricht, ist das nicht das Problem des Verkäufers, da die Vereinbarung einen klaren Betrag beinhaltet und das Haus halt mit diesem Gitter gekauft wurde. Oder sehe ich das falsch?
Re: Käufer einer Immobilie fordert mehr Geld als vereinbart für Teilübernahme Umbau
Was ein Forum glaubt ist letztlich unerheblich. Wichtig ist, was vertraglich vereinbart wurde und was bewiesen werden kann.
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