Bedienungsanleitung

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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verbraucherle
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Bedienungsanleitung

Beitrag von verbraucherle »

Hallo,

ich kaufte ein Gerät mit Digitalanzeige (verschiedene Modi). Die (eigene) Sicherheit ist nicht gefährdet.
Erklärungsbedürftigkeit ist für mich nicht vorhanden (kann es nicht bedienen).

Muß dem Gerät eine Bedienungsanleitung beigelgt sein?
verbraucherle
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Re: Bedienungsanleitung

Beitrag von verbraucherle »

ich meinte:

Erklärungsbedürftigkeit ist vorhanden :-)
Tastenspitz
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Re: Bedienungsanleitung

Beitrag von Tastenspitz »

Steht sie mit im Kaufvertrag? Dann ja.
Eine Pflicht sehe ich momentan nicht. Eventuell über das Produkthaftungsgesetz.
Üblich ist heute auch, keine 300 Seiten Papier in 15 Sprachen als Druckwerk beizulegen, sondern bspw. der Verweis auf eine PDF im Internet oder eine Hotlinenummer.
verbraucherle
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Re: Bedienungsanleitung

Beitrag von verbraucherle »

Nein, es gibt nur eine Quittung.

Wie kann das sein, man will doch sein Gerät bedienen können?
ktown
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Re: Bedienungsanleitung

Beitrag von ktown »

1. Frage: Wurde das Gerät bei einem in der EU ansässigen Händler gekauft?
2. Wurde das Gerät von einem Endverbraucher gekauft?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Tastenspitz
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Re: Bedienungsanleitung

Beitrag von Tastenspitz »

Hab mal kurz recherchiert:
Produktsicherheitsgesetz - §3 Absatz 4.
4) Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten, so ist bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung für das Produkt in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind.
Also Händler fragen wo die Anleitung ist. Ohne die bekommt man Stress - hoher Blutdruck - Tot. :ironie:
ktown
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Re: Bedienungsanleitung

Beitrag von ktown »

Vielleicht war die Anleitung auf der Verpackung. :wink:
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Tastenspitz
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Re: Bedienungsanleitung

Beitrag von Tastenspitz »

Möglich. Vllt. ne Zeitschaltuhr. Die Dinger sind die Ausgeburt der Hölle. 1000 Möglichkeiten und 3 Knöpfe in Reiskorngröße. :twisted:
Evariste
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Re: Bedienungsanleitung

Beitrag von Evariste »

Tastenspitz hat geschrieben: 31.03.23, 10:43 Steht sie mit im Kaufvertrag? Dann ja.
Eine Pflicht sehe ich momentan nicht.
Auch wenn nichts Spezielles im Kaufvertrag steht, dürfte ein Gerät, das man nicht ohne Bedienungsanleitung nutzen kann, ohne eine derartige Bedienungsanleitung einen Sachmangel aufweisen. Kann man also reklamieren.
Üblich ist heute auch, keine 300 Seiten Papier in 15 Sprachen als Druckwerk beizulegen, sondern bspw. der Verweis auf eine PDF im Internet oder eine Hotlinenummer.
Ein URL, wo man sich die Anleitung kostenlos herunterladen kann, dürfte heutzutage ausreichen. Eine Hotlinenummer natürlich nicht.
ktown
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Re: Bedienungsanleitung

Beitrag von ktown »

Evariste hat geschrieben: 31.03.23, 20:24 Auch wenn nichts Spezielles im Kaufvertrag steht, dürfte ein Gerät, das man nicht ohne Bedienungsanleitung nutzen kann, ohne eine derartige Bedienungsanleitung einen Sachmangel aufweisen. Kann man also reklamieren.
viel Spaß beim Händler aus China. :lachen:
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Froggel
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Re: Bedienungsanleitung

Beitrag von Froggel »

Ich bin in dem Punkt mal wieder ein Praktiker. Heutzutage gibt es zu fast allem entweder eine Bedienungsanleitung online oder sogar ein Bedienvideo, weil andere auch schon vor dem Problem gestanden haben. Natürlich ist eine fehlende Bedienungsanleitung ein Sachmangel, wenn dadurch die Bedienung des Gerätes nicht möglich ist, aber wie ktown schon schrieb, kommt es darauf an, wo man das Ding gekauft hat. Wenn es aus dem außereuropäischen Ausland kommt, wird rechtlich nur schwer etwas zu machen sein.
Tastenspitz hat geschrieben: 31.03.23, 11:34Möglich. Vllt. ne Zeitschaltuhr. Die Dinger sind die Ausgeburt der Hölle. 1000 Möglichkeiten und 3 Knöpfe in Reiskorngröße. :twisted:
Oh ja, ich weiß, was Sie meinen :lol:
Ich bin kein Jurist.
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Re: Bedienungsanleitung

Beitrag von FM »

Was darf man sich unter "Gerät mit Digitalanzeige (verschiedene Modi)" vorstellen?

Es mag Sachen geben, die nur mit Anleitung benutzbar sind. Als ich diese Woche eine Packung Würfelzucker kaufte, war aber auch keine dabei.
Evariste
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Re: Bedienungsanleitung

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben: 31.03.23, 21:51
Evariste hat geschrieben: 31.03.23, 20:24 Auch wenn nichts Spezielles im Kaufvertrag steht, dürfte ein Gerät, das man nicht ohne Bedienungsanleitung nutzen kann, ohne eine derartige Bedienungsanleitung einen Sachmangel aufweisen. Kann man also reklamieren.
viel Spaß beim Händler aus China. :lachen:
Nun ja. Es wurde nach der Rechtslage gefragt, und die öndert sich nicht dadurch, dass der Händler im Ausland sitzt. (Zumindest wenn der Käufer Verbraucher ist, bei B2B-Geschäften könnte auch ausländisches Recht vereinbart sein.)
ktown
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Re: Bedienungsanleitung

Beitrag von ktown »

Evariste hat geschrieben: 01.04.23, 01:06 Nun ja. Es wurde nach der Rechtslage gefragt, und die öndert sich nicht dadurch, dass der Händler im Ausland sitzt.
ist das so. Ich kaufe also bewusst bei einem Händler im außereuropäischen Ausland und darf dort den Verbraucherschutz von Deutschland anwenden?
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fodeure
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Re: Bedienungsanleitung

Beitrag von fodeure »

ktown hat geschrieben: 01.04.23, 07:44
Evariste hat geschrieben: 01.04.23, 01:06 Nun ja. Es wurde nach der Rechtslage gefragt, und die öndert sich nicht dadurch, dass der Händler im Ausland sitzt.
ist das so. Ich kaufe also bewusst bei einem Händler im außereuropäischen Ausland und darf dort den Verbraucherschutz von Deutschland anwenden?
Ja, das ist so.
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