Bedienungsanleitung
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Bedienungsanleitung
Hallo,
ich kaufte ein Gerät mit Digitalanzeige (verschiedene Modi). Die (eigene) Sicherheit ist nicht gefährdet.
Erklärungsbedürftigkeit ist für mich nicht vorhanden (kann es nicht bedienen).
Muß dem Gerät eine Bedienungsanleitung beigelgt sein?
ich kaufte ein Gerät mit Digitalanzeige (verschiedene Modi). Die (eigene) Sicherheit ist nicht gefährdet.
Erklärungsbedürftigkeit ist für mich nicht vorhanden (kann es nicht bedienen).
Muß dem Gerät eine Bedienungsanleitung beigelgt sein?
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Topicstarter - Interessierter
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Re: Bedienungsanleitung
ich meinte:
Erklärungsbedürftigkeit ist vorhanden
Erklärungsbedürftigkeit ist vorhanden

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Re: Bedienungsanleitung
Steht sie mit im Kaufvertrag? Dann ja.
Eine Pflicht sehe ich momentan nicht. Eventuell über das Produkthaftungsgesetz.
Üblich ist heute auch, keine 300 Seiten Papier in 15 Sprachen als Druckwerk beizulegen, sondern bspw. der Verweis auf eine PDF im Internet oder eine Hotlinenummer.
Eine Pflicht sehe ich momentan nicht. Eventuell über das Produkthaftungsgesetz.
Üblich ist heute auch, keine 300 Seiten Papier in 15 Sprachen als Druckwerk beizulegen, sondern bspw. der Verweis auf eine PDF im Internet oder eine Hotlinenummer.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Topicstarter - Interessierter
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Re: Bedienungsanleitung
Nein, es gibt nur eine Quittung.
Wie kann das sein, man will doch sein Gerät bedienen können?
Wie kann das sein, man will doch sein Gerät bedienen können?
Re: Bedienungsanleitung
1. Frage: Wurde das Gerät bei einem in der EU ansässigen Händler gekauft?
2. Wurde das Gerät von einem Endverbraucher gekauft?
2. Wurde das Gerät von einem Endverbraucher gekauft?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Bedienungsanleitung
Hab mal kurz recherchiert:
Produktsicherheitsgesetz - §3 Absatz 4.
Produktsicherheitsgesetz - §3 Absatz 4.
Also Händler fragen wo die Anleitung ist. Ohne die bekommt man Stress - hoher Blutdruck - Tot.4) Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten, so ist bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung für das Produkt in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind.

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Re: Bedienungsanleitung
Vielleicht war die Anleitung auf der Verpackung. 

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Re: Bedienungsanleitung
Möglich. Vllt. ne Zeitschaltuhr. Die Dinger sind die Ausgeburt der Hölle. 1000 Möglichkeiten und 3 Knöpfe in Reiskorngröße. 

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Re: Bedienungsanleitung
Auch wenn nichts Spezielles im Kaufvertrag steht, dürfte ein Gerät, das man nicht ohne Bedienungsanleitung nutzen kann, ohne eine derartige Bedienungsanleitung einen Sachmangel aufweisen. Kann man also reklamieren.Tastenspitz hat geschrieben: ↑31.03.23, 10:43 Steht sie mit im Kaufvertrag? Dann ja.
Eine Pflicht sehe ich momentan nicht.
Ein URL, wo man sich die Anleitung kostenlos herunterladen kann, dürfte heutzutage ausreichen. Eine Hotlinenummer natürlich nicht.Üblich ist heute auch, keine 300 Seiten Papier in 15 Sprachen als Druckwerk beizulegen, sondern bspw. der Verweis auf eine PDF im Internet oder eine Hotlinenummer.
Re: Bedienungsanleitung
viel Spaß beim Händler aus China.

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Re: Bedienungsanleitung
Ich bin in dem Punkt mal wieder ein Praktiker. Heutzutage gibt es zu fast allem entweder eine Bedienungsanleitung online oder sogar ein Bedienvideo, weil andere auch schon vor dem Problem gestanden haben. Natürlich ist eine fehlende Bedienungsanleitung ein Sachmangel, wenn dadurch die Bedienung des Gerätes nicht möglich ist, aber wie ktown schon schrieb, kommt es darauf an, wo man das Ding gekauft hat. Wenn es aus dem außereuropäischen Ausland kommt, wird rechtlich nur schwer etwas zu machen sein.

Oh ja, ich weiß, was Sie meinenTastenspitz hat geschrieben: ↑31.03.23, 11:34Möglich. Vllt. ne Zeitschaltuhr. Die Dinger sind die Ausgeburt der Hölle. 1000 Möglichkeiten und 3 Knöpfe in Reiskorngröße.

Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Bedienungsanleitung
Was darf man sich unter "Gerät mit Digitalanzeige (verschiedene Modi)" vorstellen?
Es mag Sachen geben, die nur mit Anleitung benutzbar sind. Als ich diese Woche eine Packung Würfelzucker kaufte, war aber auch keine dabei.
Es mag Sachen geben, die nur mit Anleitung benutzbar sind. Als ich diese Woche eine Packung Würfelzucker kaufte, war aber auch keine dabei.
Re: Bedienungsanleitung
Nun ja. Es wurde nach der Rechtslage gefragt, und die öndert sich nicht dadurch, dass der Händler im Ausland sitzt. (Zumindest wenn der Käufer Verbraucher ist, bei B2B-Geschäften könnte auch ausländisches Recht vereinbart sein.)
Re: Bedienungsanleitung
ist das so. Ich kaufe also bewusst bei einem Händler im außereuropäischen Ausland und darf dort den Verbraucherschutz von Deutschland anwenden?
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Re: Bedienungsanleitung
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