Hallo zusammen,
ein großer Telefonanbíeter kündigt eine Erhöhung der Grundgebühr ab Monat 07/23 an. Der ursprüngliche Vertrag läuft noch bis 10/2024. Alternativ bietet er an, dass der Vertrag außerordentlich gekündigt werden kann.
Kunde A ist der Meinung, der Anbieter hat zumindest bis zum Ende der Vertragslaufzeit zum vereinbarten Preis zu liefern. Kunde A will somit der Erhöhung widersprechen.
Hat Kunde A recht? Vielen Dank.
Internetanbieter erhöht Grundgebühr während Vertragslaufzeit
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Re: Internetanbieter erhöht Grundgebühr während Vertragslaufzeit
Hier kennt niemand den Vertragstext.
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Re: Internetanbieter erhöht Grundgebühr während Vertragslaufzeit
Dann haben Sie Ihre Antwort... einseitige Vertragsänderungen sind dem Grunde nach nicht legitim.
Wenn der Vertrag also über 2 Jahre in dieser Form abgeschlossen wurde und bezüglich etwaiger Preisanpassungen kein Passus in den Vertragsbedingungen enthalten ist, der den Anbieter hierzu legitimieren würde, dann fehlt ihm die Rechtsgrundlage für eine solche Erhöhung.
Da bringt es ihm auch nichts bei Nichtzustimmung eine Sonderkündigung anzubieten... es muss die zwei Jahre so erfüllen, genauso wie Sie nicht einseitig sagen können, nun nur noch 50% Ihrer Grundgebühr zu bezahlen, er kann Ihnen ja auch ausnahmsweise kündigen, wenn er Ihre neuen Bedingungen nicht akzeptiert...
... ich befürchte nur, dass sich ein entsprechender Passus, begrenzt auf Sonderfälle, in den Vertragsbedinungen finden wird.
Ohne entsprechendes Hintertürchen wird sich doch kein Unternehmen dem Risiko einer möglichen - berechtigten - Klagewelle aussetzen.
Wenn der Vertrag also über 2 Jahre in dieser Form abgeschlossen wurde und bezüglich etwaiger Preisanpassungen kein Passus in den Vertragsbedingungen enthalten ist, der den Anbieter hierzu legitimieren würde, dann fehlt ihm die Rechtsgrundlage für eine solche Erhöhung.
Da bringt es ihm auch nichts bei Nichtzustimmung eine Sonderkündigung anzubieten... es muss die zwei Jahre so erfüllen, genauso wie Sie nicht einseitig sagen können, nun nur noch 50% Ihrer Grundgebühr zu bezahlen, er kann Ihnen ja auch ausnahmsweise kündigen, wenn er Ihre neuen Bedingungen nicht akzeptiert...
... ich befürchte nur, dass sich ein entsprechender Passus, begrenzt auf Sonderfälle, in den Vertragsbedinungen finden wird.
Ohne entsprechendes Hintertürchen wird sich doch kein Unternehmen dem Risiko einer möglichen - berechtigten - Klagewelle aussetzen.
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