Hallo allerseits,
meine Frage für diesen fiktiven Fall ist, ob ein verbindlicher Vertrag vorläge?
Person A wird von seinem Telefonabieter (T) angerufen und und ihm wird eine Zusatzoption (eine App) angeboten, die er für einen Monat kostenfrei nutzen könne.
Wenn sie ihm zusage, könne er sie weiterhin nuzten zu einem bestimmten monatlichen Betrag. Dann würde dieser vom dem T bekanten Konto von A abgebucht.
Das sei jedoch erstmal zweitrangig, das könne er nach dem Kennenlernen der App entscheiden.
A wird gesagt, er würde einen Link für den Zugang per sms erhalten und er wird vom T gefragt. ob dieser das so fertig machen solle? Worauf A mit JA antwortete.
In der Folge werden dann für eine für Reihe von Monaten die Gebühren eingezogen, was A zunächst nicht bemerkte.
Meine grundsätzliche Frage ist, würde es sich dabei um einen rechtsgültigen, kostenpflichtigen Vertrag (abzüglich des 1. Freimonats ) handeln, den A eingegangen ist?
Aufgrund der Darstellung von T ging A davon aus, dass, wenn er nichts tut, die Angelegenheit beendet ist. Die Information, dass der Vertrag stillschweigend kostenpflichtig fortgeführt wird, wenn er nichts tut, wurde in dem Gespräch nicht gegeben.
Meine Auffasung wäre, es besteht kein verbindlicher Vertrag, da A über eine wesentliche Vertragskondition (stillschweigender, "automatischer" Übergang zu Kostenpflichtigkeit nach Ablauf eines Monats) nicht informiert wurde.
Liege ich da richtig? - Vielen Dank für Antworten.
Telefonbieter -Zusatz-Option: kostenpflichtige APP
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Re: Telefonbieter -Zusatz-Option: kostenpflichtige APP
Ich traue mich fast wetten, dass A beim ersten Nutzen der App genau diese Bedingungen (ein Monat kostenfrei, danach Betrag XY) bestätigt hat.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Telefonbieter -Zusatz-Option: kostenpflichtige APP
@ Tastenspitz,
nein, A hat weder den Link genutzt noch folgerichtig die App.
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Re: Telefonbieter -Zusatz-Option: kostenpflichtige APP
Wieso bestellt man dann sowas?
Egal.
Da wir weder das Gespräch, noch die AGB, noch die Vereinbarungen der App kennen, hilft nur der Kontakt zum Anbieter und dort die Argumente vortragen.
Der Anbieter wird dann ggf. die Nachweise vorlegen können oder eben die Beträge erstatten. Kulanz ist hier auch eine Option, egal wie das vorstehende ausgeht.

Egal.
Da wir weder das Gespräch, noch die AGB, noch die Vereinbarungen der App kennen, hilft nur der Kontakt zum Anbieter und dort die Argumente vortragen.
Der Anbieter wird dann ggf. die Nachweise vorlegen können oder eben die Beträge erstatten. Kulanz ist hier auch eine Option, egal wie das vorstehende ausgeht.
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Re: Telefonbieter -Zusatz-Option: kostenpflichtige APP
@ Tastenspitz: "Wieso bestellt man denn sowas?" - Eine berechtigte Frage, die ich teile.
Aber wo die Milch, oder ein Teil davon schon mal verschüttet ist, das Beste draus machen.
Um den Fall weiter zu spinnen: Der Anbieter wurde von A kontaktiert, steht auf dem Standpunkt, das Geld stünde ihm zu. Ein argumentative Begründung dafür gab es nicht.
Die eingezogenen Beträge würde er nicht rückerstatten. Einen Mitschnitt des Verkaufsgesprächs hat T dem A zur Verfügung gestellt, aus dem nachweislich hervorgeht, dass von einer stillschweigenden kostenpflichtigen Vertragsverlängerung zu keinem Zeitpunkt die Rede war. Nur davon, dass A später entscheiden könne, wenn er Interesse habe, könne er die App dann kostenpflichtig nutzen.

Um den Fall weiter zu spinnen: Der Anbieter wurde von A kontaktiert, steht auf dem Standpunkt, das Geld stünde ihm zu. Ein argumentative Begründung dafür gab es nicht.
Die eingezogenen Beträge würde er nicht rückerstatten. Einen Mitschnitt des Verkaufsgesprächs hat T dem A zur Verfügung gestellt, aus dem nachweislich hervorgeht, dass von einer stillschweigenden kostenpflichtigen Vertragsverlängerung zu keinem Zeitpunkt die Rede war. Nur davon, dass A später entscheiden könne, wenn er Interesse habe, könne er die App dann kostenpflichtig nutzen.
Re: Telefonbieter -Zusatz-Option: kostenpflichtige APP
Was sagen die AGBs des Anbieters bzw. die des App-Anbieters zu dem Fall?
das ist nun mal doch was naiv; die "stillschweigende Verlängerung bei Nichtkündigung" ist heutzutage, gerade im Anbieter X- und IT-Bereich Gang und Gäbe.Aufgrund der Darstellung von T ging A davon aus, dass, wenn er nichts tut, die Angelegenheit beendet ist.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Telefonbieter -Zusatz-Option: kostenpflichtige APP
Wenn das Gespräch wirklich so gelaufen ist und keine näheren Angaben gemacht wurden, aus denen der Angerufene schließen konnte, einen kostenpflichtigen Abovertrag abzuschließen, könnte der Vertrag durchaus nichtig sein, insbesondere, wenn der Kunde noch keine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten hat.
Bitte lesen, besonders die Texte unter den Überschriften: Fehlende Hinweise auf die Laufzeit des Vertrags, Probeangebot mit kurzer Laufzeit und günstigem Preis, Abovertrag am Telefon und Rechtliche Einwendungen bei einem Abovertrag.
Ich bin kein Jurist.
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