Widerrufsrecht - Verkäufer erlischt Widerruf für digitales Gut, entspricht aber nicht der Beschreibung
Moderator: FDR-Team
Widerrufsrecht - Verkäufer erlischt Widerruf für digitales Gut, entspricht aber nicht der Beschreibung
Hallo liebe Mitglieder,
Ich habe eine Frage bzgl. des Widerrufsrechts, da sich für mich nicht genau herausließt, was höhere "Kraft" hat.
Im Allgemeinen hat man ja ein 14-tägiges Widerrufsrecht, damit man bspw. vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn etwas als Neuware deklariert wurde, aber um B-Ware handelt oder die Beschreibung nicht stimmt. Natürlich auch, wenn man einfach nur unzufrieden ist.
Nach § 356 Abs. 5 BGB kann der Verkäufer jedoch vom Käufer "verlangen" auf das Widerrufsrecht bei digitalen Gütern zu verzichten.
Wie verhält es sich jetzt, wenn ein Verkäufer bspw. "eBooks & Kurse" ausschreibt, verkauft und von § 356 Abs. 5 BGB Gebrauch macht. Sich im Nachhinein jedoch erst herausstellt, dass bspw. die E-Books keine ganzen Bücher sondern nur einzelne Seiten oder die "Kurse" keine Kurse sondern nur Coupons zu Kursen sind?
Gilt hier trotzdem der Verbraucherschutz, auch wenn vor dem Kauf darauf hingewiesen wurde, dass das Widerrufsrecht erlischt? Weil für mich sieht das nach Betrug aus.
Mich würde aber eure Meinung dazu mal interessieren.
Ich habe eine Frage bzgl. des Widerrufsrechts, da sich für mich nicht genau herausließt, was höhere "Kraft" hat.
Im Allgemeinen hat man ja ein 14-tägiges Widerrufsrecht, damit man bspw. vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn etwas als Neuware deklariert wurde, aber um B-Ware handelt oder die Beschreibung nicht stimmt. Natürlich auch, wenn man einfach nur unzufrieden ist.
Nach § 356 Abs. 5 BGB kann der Verkäufer jedoch vom Käufer "verlangen" auf das Widerrufsrecht bei digitalen Gütern zu verzichten.
Wie verhält es sich jetzt, wenn ein Verkäufer bspw. "eBooks & Kurse" ausschreibt, verkauft und von § 356 Abs. 5 BGB Gebrauch macht. Sich im Nachhinein jedoch erst herausstellt, dass bspw. die E-Books keine ganzen Bücher sondern nur einzelne Seiten oder die "Kurse" keine Kurse sondern nur Coupons zu Kursen sind?
Gilt hier trotzdem der Verbraucherschutz, auch wenn vor dem Kauf darauf hingewiesen wurde, dass das Widerrufsrecht erlischt? Weil für mich sieht das nach Betrug aus.
Mich würde aber eure Meinung dazu mal interessieren.
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Re: Widerrufsrecht - Verkäufer erlischt Widerruf für digitales Gut, entspricht aber nicht der Beschreibung
Das hat mit Widerruf nichts zu tun. Hier ist ein Sachmangel zu reklamieren. Der Verkäufer muss das liefern was er verkauft hat. Hat er das nicht bzw. kann er das nicht, ist der Vertrag nicht erfüllt.
Siehe im Wesentlichen BGB 323.
Siehe im Wesentlichen BGB 323.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Widerrufsrecht - Verkäufer erlischt Widerruf für digitales Gut, entspricht aber nicht der Beschreibung
Danke Tastenspitz.
Das es sich dabei auch um einen Sachmangel handeln kann habe ich so gar nicht betrachtet.
Das es sich dabei auch um einen Sachmangel handeln kann habe ich so gar nicht betrachtet.
Re: Widerrufsrecht - Verkäufer erlischt Widerruf für digitales Gut, entspricht aber nicht der Beschreibung
Es muss dabei jedoch bedacht werden, dass man sich die Frage stellen muss, was ist rechtliche betrachtet ein e-book und was ist ein Kurs.
Was muss man sich unter Coupons für Kurse vorstellen?
Was muss man sich unter Coupons für Kurse vorstellen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Widerrufsrecht - Verkäufer erlischt Widerruf für digitales Gut, entspricht aber nicht der Beschreibung
Stimmt ktown, die Begrifflichkeiten hätte ich weiter ausschreiben können.
Definieren wir die Begriffe wie folgt:
eBook = vollständiges, oft mehrseitiges, Dokument eines Autors/ einer Autorin.
Kurs = mehrere digitale Güter, die das gleiche Thema haben und von der gleichen Person oder Firma erstellt wurde. Bsp.: Ein Video-Kurs zum Thema Bildbearbeitung
Coupon = Code um etwas günstiger zu erhalten, aber kein direkter Zugang dazu
Wie die rechtlichen Definitionen aussehen kann ich leider nicht sagen
Definieren wir die Begriffe wie folgt:
eBook = vollständiges, oft mehrseitiges, Dokument eines Autors/ einer Autorin.
Kurs = mehrere digitale Güter, die das gleiche Thema haben und von der gleichen Person oder Firma erstellt wurde. Bsp.: Ein Video-Kurs zum Thema Bildbearbeitung
Coupon = Code um etwas günstiger zu erhalten, aber kein direkter Zugang dazu
Wie die rechtlichen Definitionen aussehen kann ich leider nicht sagen
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Re: Widerrufsrecht - Verkäufer erlischt Widerruf für digitales Gut, entspricht aber nicht der Beschreibung
Hier käme es natürlich auf die genaue Beschreibung der angebotenen Leistung an. Wenn dort explizit die ganzen Bücher und der Zugang zu den Kursen angeboten wird, dann sollte das auch geliefert werden.
Bei e-books ist es natürlich so, dass keine bestimmte Seitenzahl vorgeschrieben ist, um als "book" zu gelten. Wenn damit
Ebenso, wenn
Mit dem Widerrufsrecht hat das allerdings nichts zu tun. Der Verkäufer ist in der Pflicht, die beschriebene Leistung zu liefern.
Bei e-books ist es natürlich so, dass keine bestimmte Seitenzahl vorgeschrieben ist, um als "book" zu gelten. Wenn damit
allerdings gemeint ist, dass aus einem ganzen book nur einzelne bookseiten rausgenommen und zur Verfügung gestellt wurden, dann liegt hier ein Sachmangel vor.keine ganzen Bücher sondern nur einzelne Seiten
Ebenso, wenn
und diese Coupons nurdie "Kurse" keine Kurse sondern nur Coupons zu Kursen sind
Code um etwas günstiger zu erhalten, aber kein direkter Zugang dazu
Mit dem Widerrufsrecht hat das allerdings nichts zu tun. Der Verkäufer ist in der Pflicht, die beschriebene Leistung zu liefern.
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Re: Widerrufsrecht - Verkäufer erlischt Widerruf für digitales Gut, entspricht aber nicht der Beschreibung
Wobei das Widerrufsrecht ja erst erlischt, sobald der Verkäufer mit der Vertragserfüllung begonnen hat. Wie sieht es dann aber aus, wenn der Verkäufer nicht eine fehlerhafte Ware liefert, sondern (wie u. U. hier) etwas ganz Anderes liefert? Zählt das dann auch als Beginn der Vertragserfüllung?
Re: Widerrufsrecht - Verkäufer erlischt Widerruf für digitales Gut, entspricht aber nicht der Beschreibung
Nein. Das Produkt hat einen Sachmangel auch dann, wenn etwas anderes als bestellt geliefert wurde. Der Vertrag wurde mit einer Falschlieferung nicht erfüllt.
Ich bin kein Jurist.
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