Wideruf per AgB ausschließen?

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neunhundertdreizehn
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Wideruf per AgB ausschließen?

Beitrag von neunhundertdreizehn »

Guten Abend,

folgender hypothetischen Fall könnte passiert sein:

wenn jemand schnell einen Grundbuchauszug beantragen möchte, dabei gleich bei dem ersten Anbieter die Grundbuchnummer und Grundbuchblatt etc. angibt, damit er den Preis sehen kann und dann ein PFD-Formular zur Selbstbeantragung beim Amtsgericht zur Verfügung gestellt bekäme.....mit Rechnung,
und dem Hinweis, ein Wideruf sei per AGB ausgeschlossen, da mit Rechnungstellung die Leistung unwideruflich erbracht wurde, wäre das rechtlich korrekt?

Dussel ist Verbraucher, der "Leistungserbringer" ein gewerblicher Anbieter.
Dummerchen
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Re: Wideruf per AgB ausschließen?

Beitrag von Dummerchen »

Ein schneller Blick ins BGB in das Kapitel "Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen", dort dann im §356 zeigt folgendes;
(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch unter folgenden Voraussetzungen:
1. bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
2. bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn
a) der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
b) der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
c) der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung nach Buchstabe b mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt, und
d) der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f zur Verfügung gestellt hat.
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hawethie
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Re: Wideruf per AgB ausschließen?

Beitrag von hawethie »

Warum beauftragt jemand einen kommerziellen Anbieter für einen Grundbuchauszug?
aber egal: man müsste schon wissen, was auf der Seite des Anbieters steht und warum man, nur um die Kosten zu erfahren, Grundbuchnummer und -blatt etc. angeben muss.
spätestens da wäre ich stutzig geworden.
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ktown
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Re: Wideruf per AgB ausschließen?

Beitrag von ktown »

Drollig ist auch deswegen, weil auf den Internetpräsenzen der Grundbuchämter folgernder Hinweis steht:
Sie können einen Grundbuchauszug für 10,-- Euro (einfacher Auszug) bzw. 20,-- Euro (amtlicher Auszug in beglaubigter Form) direkt beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts bestellen. Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig deutlich höhere Gebühren. Es werden auch Fälle berichtet, in denen trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchauszug übersandt wurde. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass diese Dienstleister privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter handeln.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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neunhundertdreizehn
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Re: Wideruf per AgB ausschließen?

Beitrag von neunhundertdreizehn »

Die Frage ist nicht warum Dussel das gemacht hat.................sondern ob der Anbieter das tatsächlich ausschließen kann, nur weil er ein Dokument zur Beantragung des Grundbuchauszuges zur Verfügung stellt.

Ja, ist blöd, aber Dussel wollte den Preis wissen und nur durch Angabe der Daten wurde ihm dieser mitgeteilt und gleichzeitig der Abschluß des Vertrages bestätigt.

Der Vertrag wollte innerhalb von 5 Minuten widerufen werden, da Dussel dann auch gemerkt hat, dass hier keine Vermittlung eines Grundbuchauszuges passiert, sondern nur das entsprechende Formular dafür heruntergeladen werden kann. Die Fax-Nr. im Impressum ist falsch, per Mail wurde nur mitgeteilt, dass der Auftrag bereits mit der Vertragserfüllung abgeschlossen ist und deshalb kein Widerufen möglich.

Ich habe mir das auch mal angesehen, es gibt unzählige Anbieter, die ganz oben in der Suchmaschine erscheinen, wenn man Grundbuchauszug beantragen eingibt.

Ebensolche Anbieter, wenn man wissen möchte, ob ein bestimmten Kfz-Kennzeichen noch zur Verfügung steht.....wohl auch für anderes
Tastenspitz
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Re: Wideruf per AgB ausschließen?

Beitrag von Tastenspitz »

neunhundertdreizehn hat geschrieben: 23.05.23, 09:04 ob der Anbieter das tatsächlich ausschließen kann, nur weil er ein Dokument zur Beantragung des Grundbuchauszuges zur Verfügung stellt.
Kann er. Auch das ist eben eine Dienstleistung, wenn auch eher unsinnig und im Alleingang mit wenig Aufwand auch zu bekommen.
neunhundertdreizehn hat geschrieben: 23.05.23, 09:04 nur durch Angabe der Daten wurde ihm dieser mitgeteilt und gleichzeitig der Abschluß des Vertrages bestätigt.
Bei "gleichzeitig" muss man genauer hinsehen. Es sollte nmE. eine Zustimmung nach der Preismitteilung erforderlich sein. Ein Button "Ich Kaufe". Irgend sowas.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
ktown
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Re: Wideruf per AgB ausschließen?

Beitrag von ktown »

Tastenspitz hat geschrieben: 23.05.23, 09:25 Es sollte nmE. eine Zustimmung nach der Preismitteilung erforderlich sein. Ein Button "Ich Kaufe". Irgend sowas.
Viel Spaß beim Klagen wegen der nicht rechtskonformen Vorgehensweise auf der Internetpräsenz. :lachen:
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