Rücknahme bei beschädigtem Siegel

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Caeas
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Rücknahme bei beschädigtem Siegel

Beitrag von Caeas »

Es wurde ein Ring mit Gravur bei einem Onlinehandel bestellt. Am Montag ist der Ring angekommen. Der Ring wurde ausgepackt und begutachtet, dabei ist das Siegel (Etikett, welches am Ring hing - siehe Beispielbild unten) kaputt gegangen. Da der Ring nicht gefällt, wurde dieser nun ordnungsgemäß retourniert. In den Rücknahmebedingungen des Verkäufers steht jedoch folgendes:

"Für eine Rückerstattung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Der Artikel wurde nicht getragen und weist keine Gebrauchsspuren einschließlich aber nicht beschränkt auf Kratzer, Dellen, Flecken oder andere Mängel auf.

Das Original-Produktsiegel ist intakt und wurde nicht entfernt. (Alle nicht gravierten und gravierten Produkte werden mit einem Hängeetikett mit einem daran befestigten Rücksendecode verschickt. Bitte stellen Sie sicher, dass es nicht entfernt wurde.) Bitte geben Sie beim Ausfüllen des Rückgabeformulars den auf dem Anhängeschild der Kette angegebenen Rückgabecode ein."

Das Siegel wurde wieder am Ring angebracht, jedoch ist es an einer unauffälligen Stelle durchgerissen.

Weitere Info:
"Eine Rückerstattung bei gravierten Produkten gilt nur für gekaufte Artikel ab dem 23. Mai 2019. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Rücknahme (Rückerstattung)

Die Gravur Ihres Artikels hat keinen Einfluss auf den Service der kostenlosen Größenänderung, lebenslangen Garantie, Reparatur oder Rückerstattung."

Hat man nun noch Anspruch auf die Rücknahme/Widerruf?

Beispielbild vom Siegel
https://www.extra4.net/images/stories/e ... 6_lyte.jpg
ExDevil67
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Re: Rücknahme bei beschädigtem Siegel

Beitrag von ExDevil67 »

Caeas hat geschrieben: 24.05.23, 14:59 Der Ring wurde ausgepackt und begutachtet, dabei ist das Siegel (Etikett, welches am Ring hing ) kaputt gegangen....
In den Rücknahmebedingungen des Verkäufers steht jedoch folgendes:
"Das Original-Produktsiegel ist intakt und wurde nicht entfernt. ..."

Hat man nun noch Anspruch auf die Rücknahme/Widerruf?
Damit würde ich sagen: NEIN.
Zumindest wird sich der Händler auf den Standpunkt stellen. Alles andere wird man vermutlich gerichtlich klären lassen müssen.
ktown
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Re: Rücknahme bei beschädigtem Siegel

Beitrag von ktown »

Grundsätzlich sei gesagt, dass gemäß § 312g Abs. 2 BGB der Händler nicht zur Rücknahme von gravierten Produkten verpflichtet wäre.

Dies bedeutet nun, dass alles was der Händler in seinen AGB nun abweichend davon zulässt nur schwierig einklagbar ist.
Aber aus dem beschriebenen geht ja eindeutig hervor dass diesen Vorgaben
Caeas hat geschrieben: 24.05.23, 14:59 Das Original-Produktsiegel ist intakt und wurde nicht entfernt.
nicht entsprochen wurde.
Caeas hat geschrieben: 24.05.23, 14:59 Das Siegel wurde wieder am Ring angebracht, jedoch ist es an einer unauffälligen Stelle durchgerissen.
Somit könnte der Händler die Rücknahme verweigern.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Caeas
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Re: Rücknahme bei beschädigtem Siegel

Beitrag von Caeas »

Kann man nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch machen?
Tastenspitz
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Re: Rücknahme bei beschädigtem Siegel

Beitrag von Tastenspitz »

Der Laden hat eine kostenfreie Kundenhotline. Was sagen die dazu?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Rücknahme bei beschädigtem Siegel

Beitrag von ktown »

Caeas hat geschrieben: 24.05.23, 15:51 Kann man nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch machen?
Die Regeln des Widerrufsrecht aus den AGB zeigen ja auf, dass man dagegen verstoßen hat und der gesetzliche Widerruf ist ja im BGB, wie schon aufgezeigt, eingeschränkt.
Wunschantworten werden sie nicht bekommen.
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FM
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Re: Rücknahme bei beschädigtem Siegel

Beitrag von FM »

Mal abgesehen von der Gravur (die aber durchaus entscheidend sein könnte): warum reißt man denn das Siegel auf?
Froggel
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Re: Rücknahme bei beschädigtem Siegel

Beitrag von Froggel »

Das Siegel ist bei einem Ring völlig unerheblich und auch die AGB kann das gesetzlich festgelegte Recht nicht umgehen!
§ 312g Widerrufsrecht
(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
...
3. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
...
6. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
Weitere Ausnahmen bezüglich versiegelter Ware sieht der Gesetzgeber nicht vor. Der Händler darf sich also nicht weigern, den Ring wegen des zerstörten Siegels zurückzunehmen. ABER: Wenn die Gravur persönlich auf den Kunden »zugeschnitten« wurde, darf der Händler eben doch den Widerruf zurückweisen. Sieht er in seinen eigenen AGB davon ab, kann man versuchen, sich darauf zu berufen.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
ktown
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Re: Rücknahme bei beschädigtem Siegel

Beitrag von ktown »

Bezüglich des Siegels hat es absolut keinen Bezug zum 312g.
Schon rein aus §312g Abs. 2 Pkt. 1 hätte der Händler keine Rücknahmepflicht.
Somit hat der Händler mit seinen Vorgaben in den AGB die Rechte des Vertragspartner nicht eingeschränkt. Er erweitert sie sogar und stellt für diesen Bereich nur seine zusätzlichen Regeln auf und die müssen nicht dem 312g entsprechen.
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