Bei verdächtig hoher Rechnung Transparenz einfordern
Moderator: FDR-Team
Bei verdächtig hoher Rechnung Transparenz einfordern
In einem Sterbefall ruft X im nächsten (6km entfernten) Ort beim Bestatter an, damit ein Leichnam abgeholt wird. Jedoch wird das Telefonat automatisch zu einem Bestatter in die nächste Stadt (25km entfernt) umgeleitet. Von dort wird dann der Leichnam (abends um 20Uhr) abgeholt.
Diese 50km Fahrstrecke wird dann später in der Rechnung mit 450Euro veranschlagt (280 Überführung + 170 Personal).
Der Urnenversand innerhalb Deutschlands soll 90Euro kosten.
Die "Vorhaltung des Verstorbenen zur Überführung zum Krematorium" kostet 120Euro. Das heißt übrigens soviel wie, dass beim Bestatter ein Mitarbeiter anwesend sein musste, als der Leichnam vom Krematorium abgeholt wurde.
Die Todesbescheinigung soll über 250Euro.
Insbesondere die Kosten der Todesbescheinigung ist, soweit ich verstehe, gesetzlich Vorgeschrieben. Wäre es legitim den Bestatter aufzufordern seine tatsächlichen Kosten (insbesondere die Auslagen für die Todesbescheinigung) darzulegen und bis dahin die Rechnungsbegleichung hinauszuzögern?
Diese 50km Fahrstrecke wird dann später in der Rechnung mit 450Euro veranschlagt (280 Überführung + 170 Personal).
Der Urnenversand innerhalb Deutschlands soll 90Euro kosten.
Die "Vorhaltung des Verstorbenen zur Überführung zum Krematorium" kostet 120Euro. Das heißt übrigens soviel wie, dass beim Bestatter ein Mitarbeiter anwesend sein musste, als der Leichnam vom Krematorium abgeholt wurde.
Die Todesbescheinigung soll über 250Euro.
Insbesondere die Kosten der Todesbescheinigung ist, soweit ich verstehe, gesetzlich Vorgeschrieben. Wäre es legitim den Bestatter aufzufordern seine tatsächlichen Kosten (insbesondere die Auslagen für die Todesbescheinigung) darzulegen und bis dahin die Rechnungsbegleichung hinauszuzögern?
Re: Bei verdächtig hoher Rechnung Transparenz einfordern
Das kann man alles vorab besprechen und Preise vereinbaren, und das wäre auch sinnvoll.
Mag in der Situation aber schwierig sein, wenn gerade ein Angehöriger verstorben ist.
Wenn vorher kein Preis vereinbart war, gilt nach §§ 612 und 632 (je nachdem ob man es als Dienst- oder Werkvertrag betrachtet, aber hier egal): "so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen."
Eine Taxe dürfte hier eher nicht vorkommen, also die übliche Vereinbarung. Das, was eben entsprechende Unternehmen in der Region üblicher Weise verlangen. Es kann sein, dass die genannten Preise dem entsprechen. Es kann auch sein, dass die übliche Vergütung in der Region niedriger ist. Dabei reicht es nicht aus, wenn irgendein Unternehmen auch billiger gewesen wäre. Wenn man sich darauf berufen will, muss man selbst herausfinden was denn üblich wäre und das nachweisen. Vielleicht hat das Statistische Landesamt dazu Daten, für sehr wahrscheinlich halte ich das aber nicht.
Mag in der Situation aber schwierig sein, wenn gerade ein Angehöriger verstorben ist.
Wenn vorher kein Preis vereinbart war, gilt nach §§ 612 und 632 (je nachdem ob man es als Dienst- oder Werkvertrag betrachtet, aber hier egal): "so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen."
Eine Taxe dürfte hier eher nicht vorkommen, also die übliche Vereinbarung. Das, was eben entsprechende Unternehmen in der Region üblicher Weise verlangen. Es kann sein, dass die genannten Preise dem entsprechen. Es kann auch sein, dass die übliche Vergütung in der Region niedriger ist. Dabei reicht es nicht aus, wenn irgendein Unternehmen auch billiger gewesen wäre. Wenn man sich darauf berufen will, muss man selbst herausfinden was denn üblich wäre und das nachweisen. Vielleicht hat das Statistische Landesamt dazu Daten, für sehr wahrscheinlich halte ich das aber nicht.
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Re: Bei verdächtig hoher Rechnung Transparenz einfordern
Alleine die Leichenschau durch den Arzt kostet nach GoÄ über €160 plus evtl. Wegegeld oder Reiseentschädigungspauschale, Nacht- und Wochenendzuschläge und vorläufige Leichenschau durch den Rettungsdienst. €250 ist da nicht sehr viel.lowmax hat geschrieben: ↑20.08.23, 21:02 Insbesondere die Kosten der Todesbescheinigung ist, soweit ich verstehe, gesetzlich Vorgeschrieben. Wäre es legitim den Bestatter aufzufordern seine tatsächlichen Kosten (insbesondere die Auslagen für die Todesbescheinigung) darzulegen und bis dahin die Rechnungsbegleichung hinauszuzögern?
Ich glaube nicht, dass ein Unternehmer verpflichtet ist, einem Kunden seine Kalkulation offenzulegen. Welchen Stundenlohn seine Mitarbeiter bekommen, wie hoch seine Gewinnmarge ist etc. geht dich nichts an. Wenn der Tod absehbar war, hätte man sich frühzeitig bei Bestattern in der Umgebung nach den Kosten erkundigen können.
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Re: Bei verdächtig hoher Rechnung Transparenz einfordern
Ich komme bei der Leichenschau durch Arzt auf 66 Euro, da weniger als 20Minuten. Und Wegegeld dürften rund 15Euro sein.
Re: Bei verdächtig hoher Rechnung Transparenz einfordern
Keine Ahnung wo sie diese Zahlen her haben. Ich für meinen Teil finde im Netz ähnliche Zahlen wie im Eingangspost beschrieben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Bei verdächtig hoher Rechnung Transparenz einfordern
Mit der vorläufigen Todesbescheinigung gibt es aber keine Sterbeurkunde, ohne Sterbeurkunde keine Bestattung. Man wird schon die Ziffer 101 brauchen, wenn man keine alternative Lösung zur dauerhaften Aufbewahrung des Verstorbenen hat.
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Re: Bei verdächtig hoher Rechnung Transparenz einfordern
@Lowmax:
Um was geht es hier jetzt? Ich dachte man würde sich über die Kosten des Bestatters beschweren. Der Artikel den sie verlinken betrifft aber nur die Kosten für den Totenschein und da gibt es z.B. auch solche Seiten, denen, seien sie mir nicht böse, ich mehr glauben schenke.
Um was geht es hier jetzt? Ich dachte man würde sich über die Kosten des Bestatters beschweren. Der Artikel den sie verlinken betrifft aber nur die Kosten für den Totenschein und da gibt es z.B. auch solche Seiten, denen, seien sie mir nicht böse, ich mehr glauben schenke.
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Re: Bei verdächtig hoher Rechnung Transparenz einfordern
Eine signifikante Abweichung nach oben ist hier wohl kaum gegeben.
Wenn man Lust auf Klagen hat, kann man den unbestrittenen Teil der Forderung überweisen. Unbestritten ist aber erstmal das, was tatsächlich geleistet wurde. Die Höhe der Vergütung für diese Leistungen ist ein anderes Thema. Hier gilt es eben dann diese schon genannte übliche Vergütung zu ermitteln.
Wenn daraus eine Differenz zu erwarten ist gilt das wie oben.
Allerdings dürfte bei den Summen eine Chance eher bei Null sein die Klage zu gewinnen.
Und bzgl. Transparenz: Dem Schuldner sind alle relevanten Informationen genannt worden. Auf mehr (Gewinnmargen, Personaleinsatzkosten, AFA, usw.) hat er keinen Anspruch.
Wenn man Lust auf Klagen hat, kann man den unbestrittenen Teil der Forderung überweisen. Unbestritten ist aber erstmal das, was tatsächlich geleistet wurde. Die Höhe der Vergütung für diese Leistungen ist ein anderes Thema. Hier gilt es eben dann diese schon genannte übliche Vergütung zu ermitteln.
Wenn daraus eine Differenz zu erwarten ist gilt das wie oben.
Allerdings dürfte bei den Summen eine Chance eher bei Null sein die Klage zu gewinnen.
Und bzgl. Transparenz: Dem Schuldner sind alle relevanten Informationen genannt worden. Auf mehr (Gewinnmargen, Personaleinsatzkosten, AFA, usw.) hat er keinen Anspruch.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Bei verdächtig hoher Rechnung Transparenz einfordern
Für die Gebühren des Arztes besteht mit der GOÄ in der Tat eine Taxe, aber es ging ja nicht nur darum. Das könnte aus Sicht des Bestattungsinstitutes auch nur ein durchlaufender Posten sein.
Den Preis für die Leistungen des Bestatters selbst wie z.B. Transport der Leiche vereinbart man eben vertraglich.
Den Preis für die Leistungen des Bestatters selbst wie z.B. Transport der Leiche vereinbart man eben vertraglich.
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Re: Bei verdächtig hoher Rechnung Transparenz einfordern
Bei solchen "Dienstleistern" die z.B. regelmäßig Transporte, Lagerungen uvm. machen, würde ich die Preisangabenverordnung genauer nach § 12 Preisangaben für Leistungen einsehen wollen. An der Geschäftsstelle müssen die meiner Meinung nach aushängen.
Eigentlich würde ich auch erwarten, wenn ich die Geschäftsstelle X in Y kontaktiere, das die auch aktiv werden.
Wenn die das nicht können oder nicht wollen, dann zumindest das Sie bescheid geben, das nun die Geschäftsstelle Z in Irgendwo die Sache annehmen wird.
Ansonsten müsste man ja noch dankbar sein, das nicht die Außenstelle in St Nirgendwo den Auftrag automatisch angenommen und ohne Auftragsbestätigung ihre Leistung abwickelt und abrechnen will.
Eigentlich würde ich auch erwarten, wenn ich die Geschäftsstelle X in Y kontaktiere, das die auch aktiv werden.
Wenn die das nicht können oder nicht wollen, dann zumindest das Sie bescheid geben, das nun die Geschäftsstelle Z in Irgendwo die Sache annehmen wird.
Ansonsten müsste man ja noch dankbar sein, das nicht die Außenstelle in St Nirgendwo den Auftrag automatisch angenommen und ohne Auftragsbestätigung ihre Leistung abwickelt und abrechnen will.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Bei verdächtig hoher Rechnung Transparenz einfordern
Bringt aber auch nichts, wenn man dort anruft. Ich denke nicht, dass ein Bestatter seine gesamte Preisliste (die schon sehr viele Posten umfassen kann) dann unaufgefordert vorlesen muss.Zafilutsche hat geschrieben: ↑22.08.23, 02:40 Bei solchen "Dienstleistern" die z.B. regelmäßig Transporte, Lagerungen uvm. machen, würde ich die Preisangabenverordnung genauer nach § 12 Preisangaben für Leistungen einsehen wollen. An der Geschäftsstelle müssen die meiner Meinung nach aushängen.
Aus dem Sachverhalt wäre eher zu schließen, dass der Anrufer die Weiterleitung mitbekommen hat, also es ihm wohl gesagt wurde.Eigentlich würde ich auch erwarten, wenn ich die Geschäftsstelle X in Y kontaktiere, das die auch aktiv werden.
Wenn die das nicht können oder nicht wollen, dann zumindest das Sie bescheid geben, das nun die Geschäftsstelle Z in Irgendwo die Sache annehmen wird.
Re: Bei verdächtig hoher Rechnung Transparenz einfordern
Die Rechnungsposition "Todesbescheinigung" wird unter "verauslagte Gebühren" aufgeführt. Von daher werden diese Posten auch nur 1:1 ohne Aufschlag weitergegeben.
Der Bestatter hat eine Kopie der Arztrechnung rausgerückt. Der Arzt hat die Ziffer 100 mit Faktor 2,3 abgerechnet. Die Faktoren gab es in der alten Gebührenverordnung. In der neuen gibt es keine Faktoren mehr, dafür sind die Ziffern deutlich höher. Der Arzt hat also das Beste aus alter und neuer Gebührenverordnung für seine Abrechnung vereint. Ist das nicht glasklarer Betrug?
Den Bestatter damit konfrontiert, verteidigt er den Arzt. Er sagt, genau genommen wäre die Abrechnung zwar falsch, denn der Arzt hätte sich das einfach gemacht. Jedoch würde dies keine Rolle spielen, denn in Summe würde fast das Gleiche herauskommen. Dazu hat der Bestatter eine wilde Rechnung aufgemacht. Er rechnet mit Ziffer 101. Behauptet der Leichnam wäre unbekannt (dabei war es der Hausarzt, der wusste, dass Patient im Sterben liegt und auch warum). Ferner wäre die Arztpraxis zwar nur 6km entfernt, jedoch könnte der Arzt dennoch 35km abrechnen. Könnte ja gut sein, dass er gerade weit weg Hausbesuche gemacht hat. Dagegen gäbe es keine rechtliche Handhabe... Und dann kommen noch fast 10Euro Auslagen hinzu, ohne Angaben wofür. "Auslagen" habe ich in der Gebührenverordnung gar nicht gefunden.
Auf die Aufforderung die Rechnung (und Arztrechnung) anzupassen, reagiert der Bestatter negativ. Für die paar Euro Differenz würde er die Rechnung nicht anpassen. Er hätte auch mit dem Arzt telefoniert und der beharre ebenfalls auf seiner Rechnung. Wenn nun eine Anpassung gewünscht ist, so solle man sich selbst mit dem Arzt auseinandersetzen.
Der Bestatter hat eine Kopie der Arztrechnung rausgerückt. Der Arzt hat die Ziffer 100 mit Faktor 2,3 abgerechnet. Die Faktoren gab es in der alten Gebührenverordnung. In der neuen gibt es keine Faktoren mehr, dafür sind die Ziffern deutlich höher. Der Arzt hat also das Beste aus alter und neuer Gebührenverordnung für seine Abrechnung vereint. Ist das nicht glasklarer Betrug?
Den Bestatter damit konfrontiert, verteidigt er den Arzt. Er sagt, genau genommen wäre die Abrechnung zwar falsch, denn der Arzt hätte sich das einfach gemacht. Jedoch würde dies keine Rolle spielen, denn in Summe würde fast das Gleiche herauskommen. Dazu hat der Bestatter eine wilde Rechnung aufgemacht. Er rechnet mit Ziffer 101. Behauptet der Leichnam wäre unbekannt (dabei war es der Hausarzt, der wusste, dass Patient im Sterben liegt und auch warum). Ferner wäre die Arztpraxis zwar nur 6km entfernt, jedoch könnte der Arzt dennoch 35km abrechnen. Könnte ja gut sein, dass er gerade weit weg Hausbesuche gemacht hat. Dagegen gäbe es keine rechtliche Handhabe... Und dann kommen noch fast 10Euro Auslagen hinzu, ohne Angaben wofür. "Auslagen" habe ich in der Gebührenverordnung gar nicht gefunden.
Auf die Aufforderung die Rechnung (und Arztrechnung) anzupassen, reagiert der Bestatter negativ. Für die paar Euro Differenz würde er die Rechnung nicht anpassen. Er hätte auch mit dem Arzt telefoniert und der beharre ebenfalls auf seiner Rechnung. Wenn nun eine Anpassung gewünscht ist, so solle man sich selbst mit dem Arzt auseinandersetzen.
Re: Bei verdächtig hoher Rechnung Transparenz einfordern
Moderationsbeitrag
Wenn man der Meinung ist, dass hier was nicht mit rechten Dingen zugeht, dann nimmt man sich einen Anwalt und lässt den Sachverhalt prüfen.
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Re: Bei verdächtig hoher Rechnung Transparenz einfordern
Nein. Es ist ein glasklares Unverständnis.lowmax hat geschrieben: ↑24.08.23, 19:00 Der Arzt hat die Ziffer 100 mit Faktor 2,3 abgerechnet. Die Faktoren gab es in der alten Gebührenverordnung. In der neuen gibt es keine Faktoren mehr, dafür sind die Ziffern deutlich höher. Der Arzt hat also das Beste aus alter und neuer Gebührenverordnung für seine Abrechnung vereint. Ist das nicht glasklarer Betrug?
Da stehen die Faktoren, die es nach deiner Ansicht nicht mehr gibt. Es gibt einzelne Positionen in der GoÄ, die nicht multipliziert werden dürfen, die Nummer 100 bis 109 gehören aber nicht dazu.Die GoÄ hat geschrieben:§ 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit in den Absätzen 3 bis 5 nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses mit dem Punktwert vervielfacht wird. Der Punktwert beträgt 5,82873 Cent. Bei der Bemessung von Gebühren sind sich ergebende Bruchteile eines Pfennigs unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden.
(2) Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein; dies gilt nicht für die in Absatz 3 genannten Leistungen. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben. In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3fachen des Gebührensatzes bemessen werden; ein Überschreiten des 2,3fachen des Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies rechtfertigen.
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Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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