E Bike

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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deerhunter
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E Bike

Beitrag von deerhunter »

Mal wieder ein Fall aus meiner Arztpraxis...

Herr X (63) ist stark übergewichtig und hat nun endlich mit Unterstützung ein Diätprogram angefangen. Aufgrund massiver Werbung in vielen Medien hat er Online ein E- Fatbike (10 cm dicke Reifen) und 180kg Zuladung (gibt es so sonst nicht im Fahrradmarkt) gekauft für 2.299€!
Das Rad kam verpackt aus Frankreich (Rechnung), die Firma hat eine Adresse in USA und China und die Website endet auf .de! Bezahlt wurde über Zahldienstleister, geliefert und musste selbst zusammen gebaut werden.
Das Rad wurde geliefert, man hat ein 15 Tage Rückgaberecht wenn man nicht mehr als 15 km damit gefahren ist...muss aber 5% Nutzergebühr zahlen und die Rückfracht! Ist das überhaupt nach EU Recht zulässig?

Nun ist er mit dem Rad relativ zufrieden, radelt munter herum und hat bereits 5 kg in 2 Monaten verloren...dann kommt er in eine Kontrolle und die Polizei sichert sein Fahrrad...in Deutschland so nicht zulassbar, zu starker Motor und "Daumengas", per Knopfdruck kann man die Vmax auf 50km/h erhöhen (was ihm nie in den Sinn kommt) usw. Nun schreibt er an den Verkäufer, der das Produkt ja massenweise in Deutschland anbietet und verkauft und die sagen Pech gehabt. für die Zulassung ist der Käufer selbst verantwortlich. Man kann ja auf privatem Grund damit fahren
Es gibt inzwischen 3 oder 4 solcher Firmen, die nahezu identische Räder Eu weit anbieten, auch ich bekomme viel Werbung dafür...es gibt diverse FB Gruppen darüber und diese Bikes fahren überall rum (vermutlich alles illegal). Der Hersteller weist nicht darauf hin, die Website (.de) hat kein Impressum, nur eine deutsche Telefonnummer (Anrufbeantworter), eine Rechnung aus Frankreich (Lieferandresse) und den Firmensitz in Delaware und China!

Was kann X tun? Als Rentner ist er nicht wirklich gut situiert, um sich ein neues Bike kaufen zu können


Danke
Gruß

Adam
Tastenspitz
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Re: E Bike

Beitrag von Tastenspitz »

Einen entsprechenden Hinweis auf der Webseite bzw. dem Kaufvertrag gab es nicht? Wenn nein, dann wäre es ein erster Schritt sich hier an die Verbraucherberatung zu wenden. Nicht nur um selber Hilfe zu bekommen sondern auch um den Hersteller dort bekannt zu machen - falls er das noch nicht ist. Das kostet erstmal nicht viel.
Es wäre was die Rechtslage anbelangt auch durchaus möglich, dass es sich hier um eine sog. "überraschende Klausel" nach BGB 305 c handelt. Etwas womit man als Käufer nicht rechnet und auch nicht rechnen muss. Die Aussage mit dem Privatgelände ist hier eine Schutzbehauptung. Wer kauft sich ein E-Bike um damit im Hof im Kreis zu fahren.
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ktown
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Re: E Bike

Beitrag von ktown »

Man sollte vielleicht beachten, dass es einen Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec gibt.

Weiterhin sollte man hinterfragen, was der Verkäufer mit "Zulassung" meint. Ein S-Pedelec, um was es sich hier wohl handelt, ist zulassungspflichtig. Dies bedeutet, dass es ein Versicherungskennzeichen benötigt. Weiterhin besteht dort Helmpflicht und man braucht einen Führerschein.
deerhunter hat geschrieben: 24.08.23, 09:22Was kann X tun?
X sollte sich ein Versicherungskennzeichen besorgen.
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Tastenspitz
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Re: E Bike

Beitrag von Tastenspitz »

Wenn das stimmt
deerhunter hat geschrieben: 24.08.23, 09:22 die Polizei sichert sein Fahrrad...in Deutschland so nicht zulassbar, zu starker Motor und "Daumengas",
nutzt ein solchen Kennzeichen nix. Zumal die Polizei das Teil wohl beschlagnahmt hat. Zumindest verstehe ich das so.
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ktown
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Re: E Bike

Beitrag von ktown »

Stimmt. Hatte ich überlesen. Wenn solch ein Hinweis auf der Internetseite fehlt, dann liegt ein Mangel vor.
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deerhunter
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Re: E Bike

Beitrag von deerhunter »

Danke für die bisherigen Antworten.

Das Fahrrad wird also einfaches E- Bike in Deutsch beschrieben, mit zulässiger Vmax von 25km/h....weiter unten auf der Webseite findet man dann eine offizielle Angabe des Herstellers, wie man 3 Knöpfe drückend diese "Beschränkung" aufheben kann und das Ding dann auch ohne zu treten allein bis 48 km/h fährt! So etwas ist in D wohl nicht erlaubt, für die Zulassung als Moped müsste er auch wohl ein CoC haben, was es nicht gibt!

Wie schon gesagt sind mir bisher 4 "ähnliche" .de websites mit solchen Fahrrädern aufgefallen...alle haben ähnliche Angaben und Preise

PS: es gibt keinerlei Hinweis auf den Webseiten, dass diese Räder so nicht in D betrieben werden können. wird wie ein "normales" e -Bike beworben. In Bike 7 e- Bike foren findet man allerding warnende Hinweise von anderen Kunden! Wie ist das mit der 5% Gebühr bei Rücksendung innerhalb von 14 Tagen zu verstehen? Das ist doch in Deutschland im Onlinehandel nicht zulässig!

PS: Der Patient X ist wohl in eine sogenannte "Vanmoof"Kontrolle der Fahrradstaffel der Polizei gekommen
Gruß

Adam
Tastenspitz
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Re: E Bike

Beitrag von Tastenspitz »

deerhunter hat geschrieben: 24.08.23, 13:36 Wie ist das mit der 5% Gebühr bei Rücksendung innerhalb von 14 Tagen zu verstehen? Das ist doch in Deutschland im Onlinehandel nicht zulässig!
Das ist keine Gebühr, sondern - wenn ich es richtig interpretiere - eine Pauschale für den Wertverlust des Fahrrads durch den Test-Gebrauch. Das dürfte so pauschal nicht wirksam sein. Der Widerruf ist primär dafür da, sich das Produkt wie im Handel auch üblich anzusehen und ggf. auch mal zu testen. Hierbei gibt es aber reihenweise Ausnahmen und auch teilweise Warensicherungen, welche nicht beschädigt sein dürfen.
Wenn ich bspw. ein E-Bike im Handel kaufe werde ich vielleicht mit dem Ding eine Runde drehen und das mit einigen anderen auch.
Wenn man wie hier aber
deerhunter hat geschrieben: 24.08.23, 09:22 radelt munter herum
innerhalb der 14 Tage WIderruf sowieso deutlich mehr als ein paar Kilometer fährt, könnte der Wertverlust die 5% durchaus übersteigen.
Wie gesagt - kommt im Detail auf den Vertrag an welcher sich ein Fachmann ansehen sollte.
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Re: E Bike

Beitrag von ExDevil67 »

deerhunter hat geschrieben: 24.08.23, 13:36 Wie ist das mit der 5% Gebühr bei Rücksendung innerhalb von 14 Tagen zu verstehen? Das ist doch in Deutschland im Onlinehandel nicht zulässig!
Sind wir überhaupt noch in dem Zeitfenster von 14 Tagen in dem ein pauschaler Widerruf möglich ist? Nur dann kommt nach meinem Verständnis diese 5%-Regel zur Anwendung (bzw soll kommen).
Wenn die 14 Tage vorbei sind, reden wir hier ggf über einen Sachmangel und entsprechende Gewährleistungen.
ktown
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Re: E Bike

Beitrag von ktown »

Also als Beispiel hatte das AG Köln bei einer Matratze einen Wertersatz von 6% des Kaufpreises pro Tag ermittelt. Da sind dann 5% Pauschal bei 15km doch noch human. Die Höhe des Wertersatzes muss realistisch eingeschätzt werden. Eine Überprüfung, ob der Wertersatz in der geschätzten Höhe dann tatsächlich entstanden ist, kann im Streitfall allerdings nur ein Gericht entscheiden.

Da aber dieser Wertersatz schon in den AGB stand und man diese akzeptierte, sehe ich eher schlechte Chancen diese auszuhebeln.
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Re: E Bike

Beitrag von deerhunter »

Nein, das mit den 5% ist mir nur aufgefallen...der X ist wohl schon Wochen darüber! Ich würde ihm raten, das der Verbraucherzentrale zu melden und sonst kein gutes Geld rauszuwerfen, um eine Firma in China zu verklagen mit einer Briefkastenadresse in Frankreich!

Mir unerklärlich wie man so viel Geld ausgeben kann, ohne deutschen Anspruchpartner für Garantie und Service! Aber die Dinger werden scheinbar massiv verkauft, wie man "Fachforen" entnehmen kann
Gruß

Adam
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Re: E Bike

Beitrag von th-h »

deerhunter hat geschrieben: 24.08.23, 09:22Das Rad kam verpackt aus Frankreich (Rechnung), die Firma hat eine Adresse in USA und China und die Website endet auf .de!
Die Rechtslage erscheint mir klar. Ich wünsche viel Erfolg bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen einen in den USA oder China ansässigen Anbieter; günstiger ist es vermutlich, das als Lehrgeld abzubuchen.
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Re: E Bike

Beitrag von Tastenspitz »

ktown hat geschrieben: 24.08.23, 14:18 bei einer Matratze einen Wertersatz von 6% des Kaufpreises pro Tag ermittelt.
Eine Matratze ist kein Fahrrad. :lol:
Ich zB. würde eine gebrauchte Matratze nicht mal geschenkt haben wollen.
deerhunter hat geschrieben: 24.08.23, 17:43 Ich würde ihm raten, das der Verbraucherzentrale zu melden und sonst kein gutes Geld rauszuwerfen, um eine Firma in China zu verklagen mit einer Briefkastenadresse in Frankreich!
Man kann zumindest den Händler anschreiben. Wahrscheinlich fruchtlos, aber versuchen sollte man es.
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Re: E Bike

Beitrag von Zafilutsche »

th-h hat geschrieben: 25.08.23, 00:41
deerhunter hat geschrieben: 24.08.23, 09:22Das Rad kam verpackt aus Frankreich (Rechnung), die Firma hat eine Adresse in USA und China und die Website endet auf .de!
Die Rechtslage erscheint mir klar. ...
Mir erscheint das überhaupt nicht so klar.
Ich tendiere zu der Ansicht, derjenige der das Fahrzeug in die EU importiert hat, ist als in den Verkehrbringer -quasi Hersteller und damit letztlich auch der Verantwortliche.
Also nix mit einem ominösen "Amerikaner" oder "Chinese" mit Firmensitz in niergendwo.
In wieweit noch der "Verantwortliche" des Websitebetreibers mit ins Boot steigt, hängt von weiteren Fragestellungen ab.
Gut möglich, dass die Beschreibung der Ware mangelhaft bzw falsch ist/war und damit formal ein Sachmangel im Raum liegt, welcher im Normalfall
beanstandet werden muß.
Gleichzeitig und unabhängig vom Kauf könnten Bürger ein gefährliches Produkt auch beim Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz in ihrer Nähe melden.
(Klugscheissmodus an: Erst ausführlich informieren und danach kaufen. Das spart genau in solchen Beispielen viel Lauferei, Zeit und letztlich Geld.
Klugscheissmodus aus)
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
FM
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Re: E Bike

Beitrag von FM »

deerhunter hat geschrieben: 24.08.23, 09:22 Was kann X tun? Als Rentner ist er nicht wirklich gut situiert, um sich ein neues Bike kaufen zu können
Dann wird es auch schwierig, jemanden vor einem französischen, chinesischen oder amerikanischen Gericht zu verklagen. Da kommen zu den normalen Kosten ja noch die für die Übersetzungen dazu.
deerhunter
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Re: E Bike

Beitrag von deerhunter »

Gleichzeitig und unabhängig vom Kauf könnten Bürger ein gefährliches Produkt auch beim Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz in ihrer Nähe melden.
(Klugscheissmodus an: Erst ausführlich informieren und danach kaufen. Das spart genau in solchen Beispielen viel Lauferei, Zeit und letztlich Geld.
Klugscheissmodus aus)
Na ja, wenn ich mir diese Webseiten anschaue und auch in Foren querlese werden diese Bikes extrem gut vermarktet (darf ja hier kein Links posten) und sind nahezu die Einzigen (4 verschiedene Firmen) die eine Zuladung von 180kg erlauben (für den Patienten das einzige wichtige Kriterium)! Dazu werben die mit EU Zulassung und auch deutscher Zulassung! Als wer nun nicht unbedingt Fahrradexperte und Internetexperte ist, wird sich kaum besser informieren können! Er wollte etwas für seine Gesundheit tun (auf meine empfehlung) und deshalb das E- Bike
Dann wird es auch schwierig, jemanden vor einem französischen, chinesischen oder amerikanischen Gericht zu verklagen. Da kommen zu den normalen Kosten ja noch die für die Übersetzungen dazu
Hier würde ja möglicherweise die Rechtsschutzversicherung einspringen und helfen....denn die 2.200 € (oder so) sind weg
Gruß

Adam
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