Hersteller verweigert 3-jährige Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre
Moderator: FDR-Team
Hersteller verweigert 3-jährige Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre
Hallo,
ich habe mal folgende Situation, wo mich die Rechtslage interessiert. Ein IT-Hersteller gibt auf sein Produkt 3 Jahre Herstellergarantie. Nach 9 Monaten ist das Gerät kaputt und der Kunde will seine Garantie beim Hersteller einfordern. Der sagt aber zum Kunden: nichts da, in den ersten 24 Monaten musst du das defekte Gerät an den Händler schicken. Der kann muss es dann an seinen Händler schicken, der an seinen Distri, etc., bis das Gerät beim Hersteller ankommt. Das reparierte/getauschte Gerät nimmt natürlich den gleichen Weg zurück.
Ich bin der Meinung, dass der Hersteller NICHT entscheiden kann, ob der Kunde innerhalb den ersten 24 Monate nach dem Kauf den gesetzlichen Gewährleistungsweg nehmen muss oder ob er gleich auf den Hersteller zurückgreift.
Verklagen dürfte in so einem Fall wohl kaum ein Endkunde den Hersteller, aber ggfs. wäre das was für die Verbraucherzentrale. Hat jemand eine Info, ob sich schon mal Verbraucherzentralen mit dem Thema auseindergesetzt haben?
ich habe mal folgende Situation, wo mich die Rechtslage interessiert. Ein IT-Hersteller gibt auf sein Produkt 3 Jahre Herstellergarantie. Nach 9 Monaten ist das Gerät kaputt und der Kunde will seine Garantie beim Hersteller einfordern. Der sagt aber zum Kunden: nichts da, in den ersten 24 Monaten musst du das defekte Gerät an den Händler schicken. Der kann muss es dann an seinen Händler schicken, der an seinen Distri, etc., bis das Gerät beim Hersteller ankommt. Das reparierte/getauschte Gerät nimmt natürlich den gleichen Weg zurück.
Ich bin der Meinung, dass der Hersteller NICHT entscheiden kann, ob der Kunde innerhalb den ersten 24 Monate nach dem Kauf den gesetzlichen Gewährleistungsweg nehmen muss oder ob er gleich auf den Hersteller zurückgreift.
Verklagen dürfte in so einem Fall wohl kaum ein Endkunde den Hersteller, aber ggfs. wäre das was für die Verbraucherzentrale. Hat jemand eine Info, ob sich schon mal Verbraucherzentralen mit dem Thema auseindergesetzt haben?
Re: Hersteller verweigert 3-jährige Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre
Moderationsbeitrag
Also wenn man Verbraucherzentralen mit ins Spiel bringt, dass handelt es sich beim Kunden ja wohl um einen Verbraucher. Wieso man dann das ganze ins Gesellschafts- und Handelsrecht postet, erschließt sich mir nicht.
Daher habe ich es mal dort hin geschoben wo es hingehört.
Daher habe ich es mal dort hin geschoben wo es hingehört.
Re: Hersteller verweigert 3-jährige Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre
1. Hat das der Hersteller den behauptet?
2. Doch das kann er. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Somit darf er auch Regeln aufstellen. Einzige Bedingung ist, dass er den gesetzlichen Rahmen nicht einschränken darf.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Hersteller verweigert 3-jährige Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre
Die Aussage ist so, wie sie dasteht, durchaus richtig.
Aber: Niemand zwingt den Käufer,den Händler wegen der gesetzlichen Gewährleistung in Anspruch zu nehmen (was in vielen Fällen, wo die Garantie greift, gar nicht möglich ist), sondern es geht einzig und allein um die Abwicklung der Garantie.
Problematisch wird es allenfalls dann, wenn sich der Händler querstellt. Dann muss der Hersteller einen anderen Zugang zu Garantieleistungen ermöglichen.
Aber: Niemand zwingt den Käufer,den Händler wegen der gesetzlichen Gewährleistung in Anspruch zu nehmen (was in vielen Fällen, wo die Garantie greift, gar nicht möglich ist), sondern es geht einzig und allein um die Abwicklung der Garantie.
Problematisch wird es allenfalls dann, wenn sich der Händler querstellt. Dann muss der Hersteller einen anderen Zugang zu Garantieleistungen ermöglichen.
Re: Hersteller verweigert 3-jährige Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre
Naja in den erste 2 Jahren kann und darf der Händler sich dahingehend nicht quer stellen. Im ersten Jahr hat er ja die Sicherheit des 445a BGB und im zweiten Jahr trägt letztlich der Käufer das Risiko und muss letztlich, wenn Garantie und Gewährleistung nicht greifen, das Risiko der Kosten.
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Re: Hersteller verweigert 3-jährige Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre
Soweit ich informiert bin, läuft das mit der gesetzlichen Gewährleistung so, dass es immer darum geht, ob der Mangel schon beim Kauf der Ware vorhanden war. Tritt der Mangel in den ersten 12 Monaten auf (seit 01.01.2022, vorher 6 Monate), geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an bestand. Die Beweislast, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand, trägt dann der Verkäufer. Aber gerade bei einem Computer, der vielleicht 5 Monate problemlos lief, ist doch dann klar, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand. Ab dem 13. Monat bis zum Ende des 24. Monats muss dann der Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
Sicher, kann der Hersteller die Garantiebedingung selber festlegen, aber schon mal von einem Hersteller gehört, der die Garantie nicht vom ersten Tag, sondern erst ab dem 2. Jahr beginnen lässt zu laufen?? Ich noch nicht. Die Herstellergarantie läuft ab Tag 1 bis x Jahre. Wenn mir der Hersteller ab Tag 1 etwas garantiert, dann kann er nicht den Endkunden an den Händler abwimmeln. Der Händler hat ja so nichts mit der Herstellergarantie zu tun. Er leistet bspw. nur nach Gewährleistung. Und so würde ja ein Endkunde gezwungen werden, Gewährleistung annehmen zu müssen anstatt die Herstellergarantie. Sicher, bei der Herstellergarantie kann er nicht den Kaufpreis zurück verlangen, wenn die Reparatur 2x scheitert.
Hier sind die Garantiebedinungen des Herstellers: https://www.forenregeln.beachten.com/de/support/
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5. Reparaturabwicklung
Falls eine Reparatur erforderlich ist, müssen Sie Ihr Produkt dem von UNS benannten Reparaturzentrum zusenden. Nach freiem Ermessen von UNS kann das Verfahren durch Übergabe des Produktes an den Einzelhändler, bei dem Sie das Produkt erworben haben oder einen kostenlosen Pickup and Return-Service ersetzt und vereinfacht werden.
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Ich kann nicht nachvollziehen, woher UNS das Recht nimmt, in seine eigenen Garantieversprechen den Einzelhändler zwangsweise einbinden zu können?
O-Ton eMail von Teamleiter Call Center Controlling an Einzelhändler, der mich unterstützt, weil ich Herstellergarantie wollte):
"Erst im dritten Jahr bieten wir einen direkten RMA Service an. Sollte natürlich ein Händler nicht mehr existieren oder ein Kunde auf eine Abwicklung über uns bestehen ist auch in den ersten 2 Jahren eine Reklamation über uns möglich." und weiter nach 6 Tagen Diskussion: "hätte Ihr Kunde klar kommuniziert das er auf einer direkten Abwicklung über uns besteht wäre eine RMA vergeben worden." Noch klarer hätte man per eMail und Telefon gar nicht argumentieren können, dass ich das MB zum Hersteller einschicken wollte!!
Sicher, kann der Hersteller die Garantiebedingung selber festlegen, aber schon mal von einem Hersteller gehört, der die Garantie nicht vom ersten Tag, sondern erst ab dem 2. Jahr beginnen lässt zu laufen?? Ich noch nicht. Die Herstellergarantie läuft ab Tag 1 bis x Jahre. Wenn mir der Hersteller ab Tag 1 etwas garantiert, dann kann er nicht den Endkunden an den Händler abwimmeln. Der Händler hat ja so nichts mit der Herstellergarantie zu tun. Er leistet bspw. nur nach Gewährleistung. Und so würde ja ein Endkunde gezwungen werden, Gewährleistung annehmen zu müssen anstatt die Herstellergarantie. Sicher, bei der Herstellergarantie kann er nicht den Kaufpreis zurück verlangen, wenn die Reparatur 2x scheitert.
Hier sind die Garantiebedinungen des Herstellers: https://www.forenregeln.beachten.com/de/support/
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5. Reparaturabwicklung
Falls eine Reparatur erforderlich ist, müssen Sie Ihr Produkt dem von UNS benannten Reparaturzentrum zusenden. Nach freiem Ermessen von UNS kann das Verfahren durch Übergabe des Produktes an den Einzelhändler, bei dem Sie das Produkt erworben haben oder einen kostenlosen Pickup and Return-Service ersetzt und vereinfacht werden.
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Ich kann nicht nachvollziehen, woher UNS das Recht nimmt, in seine eigenen Garantieversprechen den Einzelhändler zwangsweise einbinden zu können?
O-Ton eMail von Teamleiter Call Center Controlling an Einzelhändler, der mich unterstützt, weil ich Herstellergarantie wollte):
"Erst im dritten Jahr bieten wir einen direkten RMA Service an. Sollte natürlich ein Händler nicht mehr existieren oder ein Kunde auf eine Abwicklung über uns bestehen ist auch in den ersten 2 Jahren eine Reklamation über uns möglich." und weiter nach 6 Tagen Diskussion: "hätte Ihr Kunde klar kommuniziert das er auf einer direkten Abwicklung über uns besteht wäre eine RMA vergeben worden." Noch klarer hätte man per eMail und Telefon gar nicht argumentieren können, dass ich das MB zum Hersteller einschicken wollte!!
Zuletzt geändert von hawethie am 04.09.23, 22:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hersteller verweigert 3-jährige Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre
Vertragsfreiheit.
Wer nicht mitmacht, verkauft eben keine Computer dieser Marke.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Hersteller verweigert 3-jährige Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre
...und genau das steht da eben nicht.
Sondern nur, dass der Hersteller berechtigt ist, die Garantie über den Händler abzuwickeln. Der Händler ist insoweit der Erfüllungsgehilfe des Herstellers.
So eine Vorgehensweise gibt es übrigens auch bei anderen Produkten in ganz anderen Preiskklassen, z. B bei Klavieren.
Re: Hersteller verweigert 3-jährige Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre
Och das findet in der kompletten Autobranche statt.
Wieso man sich in der Art echauffiert werde ich nicht verstehen.

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Re: Hersteller verweigert 3-jährige Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre
Das Problem sind wohl weniger die Garantiebestimmungen als vielmehr die praktische Umsetzung.
Wenn ich nämlich das hier lese
Kann natürlich sein, dass die übliche Methode des Herstellers ist. Entspricht aber nicht den Garantiebestimmungen.
Wenn ich nämlich das hier lese
dann klingt das für mich so, als ob der Einzelhändler seine Funktion als Erfüllungsgehilfe der Garantieabwicklung gerade nicht wahrgenommen hat. Das würde nämlich bedeuten, er nimmt das Teil an und kümmert sich selbst um die Garantieabwicklung, statt den Kunden nur (anscheinend durch das Schreiben von E-Mails) zu "unterstützen".
Kann natürlich sein, dass die übliche Methode des Herstellers ist. Entspricht aber nicht den Garantiebestimmungen.
Re: Hersteller verweigert 3-jährige Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre
Das ist anscheind das Totschlag-Argument schlechthin. Mich wundert, warum einem Endkunde nicht alle seine Rechte mit der Begründung abgesprochen wird, er hätte doch keinen Computer dieser Marke kaufen brauchen? Das kann m.E.n. schlecht rechtlich richtig sein.Tastenspitz hat geschrieben: ↑04.09.23, 22:26 Vertragsfreiheit.
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Re: Hersteller verweigert 3-jährige Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre
Es gibt kein Recht auf Garantie. Es gibt nur die schon benannte gesetzliche Gewährleistung.
Wer Garantie möchte wird sich den Garantiebedingungen stellen müssen.
Und ja. Man kauft keine Elektronik die mit "A" anfängt. Gilt ohne Ausnahme.
Wer Garantie möchte wird sich den Garantiebedingungen stellen müssen.
Und ja. Man kauft keine Elektronik die mit "A" anfängt. Gilt ohne Ausnahme.
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Re: Hersteller verweigert 3-jährige Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre
Sie sollten Texte lesen und verstehen.
Tastenspitz will hier nicht die Rechte der Verbraucher beschneiden.Tastenspitz hat geschrieben: ↑04.09.23, 22:26 Vertragsfreiheit.
Wer nicht mitmacht, verkauft eben keine Computer dieser Marke.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Hersteller verweigert 3-jährige Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre
Und mit welchem Recht sagt der Hersteller dem Händler, dass er jetzt sein Erfüllungsgehilfe sein muss, um sein Garantieversprechen dem Kunden gegenüber einzulösen?
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