Kunde nennt keine Uhrzeit für gebuchten Fototermin

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Hirnfreund
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Kunde nennt keine Uhrzeit für gebuchten Fototermin

Beitrag von Hirnfreund »

Geliebtes Forum!

Folgender finktiver Fall:

Freiberufler A, ein Fotograf, erhält von Firma B den Auftrag Fotos an Datum XY anzufertigen.
Der Kunde nennt zwar das Aufnahmedatum, nicht jedoch die konkreten Uhrzeiten. Gebucht sind 3 Stunden.
Im Angebot steht eine Formulierung, "Uhrzeit flexibel nach Absprache und vom Kunden noch zu nennen".

Der Auftrag wird erteilt, jedoch ist die Uhrzeit nicht definiert, nur das Datun und die Buchungsdauer von 3 Stunden.

Nun steht der Termin in fünf Tagen bevor und Fotograf A hat immer noch keine Uhrzeiten genannt bekommt, obschon er diese bereits schriftlich und telefonisch angefragt hat. Die Firma nennt keine Uhrzeiten.

Natürlich möchte der Fotograf den Auftrag nicht verlieren – will jedoch auch nicht "bis auf den letzten Drücker" auf die Uhrzeit warten, da er auch planen und vorbereiten muss und natürlich in dem gesamten freigehaltenen Zeitraum, ein ganzer Tag, keine anderen Aufträge annehmen muss.

Wie sollte sich der Fotograf nun verhalten, um dennoch die vereinbarte Auftragssumme zu erhalten?
Bis wann hat der Kunde die Möglichkeit die Uhrzeit zu nennen?
Kann der Fotograf den Auftrag absagen, da keine Uhrzeit genannt wurde, und ein Ausfallhonorar berechnen?

Ist die Formulierung im Angebot "Uhrzeit flexibe ..." nachteilig für den Fotografen?

Eine unglückliche fiktive Situation.

Ich freue mich über Feedback!

Euer
Hirn!
ktown
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Re: Kunde nennt keine Uhrzeit für gebuchten Fototermin

Beitrag von ktown »

Wieso teilt der Fotograf nicht einfach eine Uhrzeit mit?
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Froggel
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Re: Kunde nennt keine Uhrzeit für gebuchten Fototermin

Beitrag von Froggel »

Ausfallhonorar sehe ich hier nicht. Der Fotograf hat einen Werkvertrag abgeschlossen und der besagt per se, dass Bezahlung nur bei erfolgreicher Lieferung des Werkes erfolgt. Keine Bilder=kein Geld. Ansonsten hätte der Fotograf im Vorwege Ausfallkosten vereinbaren müssen, was er, wenn er hier schon danach fragt, anscheinend nicht getan hat.
Fürs nächste Mal ist der Fotograf sicherlich schlauer und legt von vornherein diverse Punkte im Vertrag fest, die ihm jetzt gerade auf die Füße fallen.
Ich bin kein Jurist.
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Pünktchen
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Re: Kunde nennt keine Uhrzeit für gebuchten Fototermin

Beitrag von Pünktchen »

ktown hat geschrieben: 08.09.23, 22:32 Wieso teilt der Fotograf nicht einfach eine Uhrzeit mit?
Vielleicht, weil das im Vertrag so nicht vereinbart ist.

Ggf. kann der Fotograf auch Arbeiten machen, die nicht zu einem bestimmten Termin gemacht werden müssen.
ktown
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Re: Kunde nennt keine Uhrzeit für gebuchten Fototermin

Beitrag von ktown »

Pünktchen hat geschrieben: 24.09.23, 23:24
ktown hat geschrieben: 08.09.23, 22:32 Wieso teilt der Fotograf nicht einfach eine Uhrzeit mit?
Vielleicht, weil das im Vertrag so nicht vereinbart ist.
Das mag sein. Aber reden sollte bekanntlich helfen und sich anzuschweigen hilft nicht. Man sollte nicht grundsätzlich einen Fachanwalt auf der Gegenseite erwarten. :wink:
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Tastenspitz
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Re: Kunde nennt keine Uhrzeit für gebuchten Fototermin

Beitrag von Tastenspitz »

Hirnfreund hat geschrieben: 08.09.23, 19:48 Der Auftrag wird erteilt, jedoch ist die Uhrzeit nicht definiert, nur das Datun und die Buchungsdauer von 3 Stunden.
Das ist das Problem des Fotografen, wenn er das nicht festlegt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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