Oma X kauft Teller - doch dann der Schock!

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Hirnfreund
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Oma X kauft Teller - doch dann der Schock!

Beitrag von Hirnfreund »

Gutes Forum!

Folgender fiktiver Fall:

Oma X bestellt im Internet ein Tafelservice bestehend aus mehreren Produkten. Teller. Tassen. Untertassen. Suppentassen. Saucieren. Servierschalen. Schüsseln. Müslischalen. Tiefe Teller. Mitteltiefe Teller. Und einen Napf für Lord Flausch, ihrem geliebten Dackel. Lord Flausch ist beige. Die Vorfreude ist groß und sogar das Wetter ist schön! Das Paket wird geliefert. Doch Schock! Schon der Karton ist beschädigt. Oma X nimmt das Paket dennoch an, denn sie möchte Lord Flausch, der sich schon sehr auf den Napf freut, nicht enttäuschen. Es stellt sich heraus, dass alles heile ist. Fast alles! Denn eine Suppenschüssel ist nicht heile. Sie ist kaputt! Zersplittert! Zerbrochen! Nach Stunde des Grams beschwert sich Oma X beim Versandhänder. Sie will die Versandkosten erstattet haben, nicht jedoch die Suppenschüssel. Sie begründet dies damit, dass sie nicht für einen derart mieserablen Lieferservice gewillt ist zu zahlen. Aus Prinzip! Recht und Ordnung! Die wahrscheinlich übergewichte Telefonistin des Versandhauses sagt, dass die Suppenschüssel, nicht jedoch der Versand erstattet würde. Oma X, eine friedliebende Person die den Konflinkt nicht sucht, stimmt zu. Dennoch ist sie weiterhin ergrimmt, da sie nun die Versandkosten zahlt, somit der Lieferdienst profitiert, obwohl er schlecht gearbeitet hat. In niederer Boshaftigkeit hat der Lieferbote, eine Kreatur ohne Moral und Anstand, nämlich kein Wort über den dicken Riss im Paket erwähnt. Der Lieferbote war übergewichtig. Er wollte Oma X bewusst täuschen. Oma X sieht der Gerechtigkeit nicht genüge getan ... doch sie ist alt und schwach und ihr Hirn oft benommen. Was soll sie also tun? Sie schaut Lord Flausch an und weiß es nicht.

Wäre sie im Recht? Hätte sie die Versandkosten ebenfalls erstatten lassen können, da diese Leistung so grauenvoll schlecht erbracht wurde?

Ich freue mich über Hilfe in diesem fiktiven Fall!

Danke.
Deputy
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Re: Oma X kauft Teller - doch dann der Schock!

Beitrag von Deputy »

Natürlich wäre sie im Recht; bei übergewichtigen Lieferboten ist der Empfänger immer im Recht - egal was er will.

Ich bin etwas erstaunt, dass Lord Flausch das nicht weiß ... liegt wahrscheinlich an der Benommenheit im Hirn.
FM
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Re: Oma X kauft Teller - doch dann der Schock!

Beitrag von FM »

Hirnfreund hat geschrieben: 08.09.23, 20:04 Die wahrscheinlich übergewichte Telefonistin des Versandhauses ....
Man frage den Rechtsanwalt seines Vertrauens, inwiefern das die Erfolgschancen erhöht. Für so ca. 200 bis 300 Euro könnte man eine erste vorläufige Einschätzung bekommen.
ktown
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Re: Oma X kauft Teller - doch dann der Schock!

Beitrag von ktown »

Hilfe gibt es beim Arzt und/oder Anwalt.
Ansonsten kann sie die Ware zurückschicken und um Ersatz bitten.
Wie der Händler reagiert hatte ist korrekt und Oma X handelt falsch. Könnte aber auch an ihrem nebulösen Hirn liegen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
hawethie
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Re: Oma X kauft Teller - doch dann der Schock!

Beitrag von hawethie »

Ich könnte ja die perfekte Antwort kennen, aber da die Möglichkeit besteht, auch übergewichtig zu sein und als hirnlose Kreatur beschimpft zu werden...
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
hambre
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Re: Oma X kauft Teller - doch dann der Schock!

Beitrag von hambre »

Hirnfreund hat geschrieben:Wäre sie im Recht?
Nein
Hirnfreund hat geschrieben:Hätte sie die Versandkosten ebenfalls erstatten lassen können, da diese Leistung so grauenvoll schlecht erbracht wurde?
Die Ware ist doch bei Oma X angekommen und sogar persönlich übergeben worden. Was also hat der Paketdienst falsch gemacht?

Vielmehr tippe ich auf einen Fehler des Versandhändlers, der das Tafelservice nicht ordnungsgemäß verpackt hat. Daher muss der Versandhändler selbstverständlich die Suppenschüssel ersetzen und hat wohl auch seinerseits als dessen Vertragspartner keine Ansprüche gegen den Paketdienst.
Zafilutsche
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Re: Oma X kauft Teller - doch dann der Schock!

Beitrag von Zafilutsche »

Der Zusammenhang mit dem Gewicht erschließt sich mir nicht.
Oma hätte ganz Sicher die Brille aufgesetzt und hätte dem Paketboten doch zumindest vermerken lassen, dass das Paket äußerlich beschädigt und unter Vorbehalt angenommen wird.
Alternativ hätte Oma auch die Annahme komplett verweigern können und gleich den Verkäufer kontaktieren können, mit der Bitte um Ersatzlieferung.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
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