Guten Tag,
wenn mann einen Artikel, der einen techn. Defekt hat zu einem Reparaturdienst einsendet, für welchen ich vom Händler ein Freeway-Ticket erhält,, weil noch Garantie besteht.
Wenn dann der Reparaturdienst fast 2 Wochen nach dem dortigen Eingang der Ware behauptet, dass er das Teil OPTISCH defekt erhalten hat, fast zwei Wochen nach Zustellung!
Vor dem Versand mit einem Zeugen Fotos von dem Artikel erstellt, auf welchen zu erkennen ist, dass dies nicht der Fall ist.
Nun sagt er, z.B. dass dies jetzt keine Garantiefall mehr wäre und er es nur noch auf meine Kosten reparieren würde, da der optische Schaden zu dem techn. Schaden geführt hätte. Das Gerät wurde bisher noch nicht geöffnet.
Welche Möglichkeit habe man, um sich erfolgreich dagegen zu wehren?
Vielen Dank.
Garantie - Ware angeblich defekt zur Reparatur
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Re: Garantie - Ware angeblich defekt zur Reparatur
Sich wogegen wehren?
Den optischen Schaden, was auch immer das sein mag, hat dann wohl der Transportdienstleister zu verantworten. Das dürfte der erste Ansatzpunkt sein.
Den optischen Schaden, was auch immer das sein mag, hat dann wohl der Transportdienstleister zu verantworten. Das dürfte der erste Ansatzpunkt sein.
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Re: Garantie - Ware angeblich defekt zur Reparatur
Da gibt es 2 Probleme:Tastenspitz hat geschrieben: ↑14.11.23, 13:26 Sich wogegen wehren?
Den optischen Schaden, was auch immer das sein mag, hat dann wohl der Transportdienstleister zu verantworten. Das dürfte der erste Ansatzpunkt sein.
1. Der Schaden wurde erst nach 2 Wochen festgestellt und nicht zeitnah beim Empfang der Sendung gerügt, was es schwer bis unmöglich macht, den Transportdienstleister jetzt noch in Haftung zu nehmen. (*)
2. Der Transportdienstleister haftet sowieso nur für den Zeitwert der Ware, der wird aber aufgrund des Defekts minimal sein. Für den Vermögensschaden, der dadurch entsteht, dass wegen des "optischen Schadens" nun die Garantiereparatur verweigert wird, haftet der Transportdienstleister normalerweise nicht.
Darüber hinaus ist auch die Frage, wie schwerwiegend der "optische Schaden" ist. Es kann sich z. B. um irgendwelche Kratzer handeln, die die Funktion nicht weiter beeinträchtigen, die aber den Reparaturdienst darauf schließen lassen, dass die Ware unsachgemäß behandelt wurde. Hier könnte die TE versuchen, mit den entsprechenden Unterlagen zu beweisen, dass dem nicht so ist. Wenn der Reparaturdienst das nicht akzeptiert, bleibt nur noch die Klage vor Gericht gegen den Hersteller, der hier sein Garantieversprechen nicht erfüllt, mit ungewissen Aussichten.
(*) Darin könnte man u. U. einen Verstoß gegen vertragliche Nebenpflichten sehen, mit dem Ergebnis, dass der Reparaturdienst auch für solche Schäden haftet, die durch den Transportdienstleister verursacht wurden.
Re: Garantie - Ware angeblich defekt zur Reparatur
Das macht es dann auch schwierig, den Verkäufer in die Haftung zu nehmen. Ein Foto mit einem Kratzer und ein Zeuge nach 2 Wochen beweisen nicht, dass das bei Erhalt der Ware schon so war.Evariste hat geschrieben: ↑14.11.23, 14:27Da gibt es 2 Probleme:Tastenspitz hat geschrieben: ↑14.11.23, 13:26 Sich wogegen wehren?
Den optischen Schaden, was auch immer das sein mag, hat dann wohl der Transportdienstleister zu verantworten. Das dürfte der erste Ansatzpunkt sein.
1. Der Schaden wurde erst nach 2 Wochen festgestellt und nicht zeitnah beim Empfang der Sendung gerügt, was es schwer bis unmöglich macht, den Transportdienstleister jetzt noch in Haftung zu nehmen. (*)
Re: Garantie - Ware angeblich defekt zur Reparatur
Der
Wobei der Sachverhalt hier schon etwas verquert geschrieben wurde. Wenn es sich um Garantie handelt, dann ist der Händler absolut außen vor.
Ansonsten gehe ich voll mir Evariste. Ich würde aber noch ein Stück weiter gehen. Der Reparaturdienst wäre in der Pflicht zu beweisen, dass die Ware so bei ihm ankam und der Schaden nicht innerhalb der 14 Tage bei ihm entstand.
Bevor man den Klageweg gehen will, sollte man vorab nochmals den Sachverhalt beim Support des Herstellers vortragen. Hin und wieder wird dort anders entschieden und dem Reparaturdienst, die vielfach auch nur Subunternehmer sind, der Auftrag erteilt die Ware zu reparieren.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Garantie - Ware angeblich defekt zur Reparatur
Danke erst einmal für die Rückmeldungen.
Der Händler, der auch gleichzeitig der Hersteller ist, gibt 2 Jahre Garantie.
Das Gerät mit techn. Defekt wird in der original Verpackung versendet.
Diese Verpackung müsste augenscheinlich so ausreichend sein, dass selbst ein Fall aus 1m Höhe zu keinem Schaden am Gerät führt.
Das Gerät war so gut verpackt, dass dieser angebliche Schaden, der per Foto beim Dienstleister dokumentiert wurde, nie beim Transport geschehen konnte.
Wie erwähnt, habe ich dem Händler/Hersteller mitgeteilt, dass ich Bendenken und große Bauchschmerzen habe, dass sein Dienstleister bei meiner Reklamation genauso vorgeht, wie es viele Kunden vor mir auch erlebt haben und dies in ihren Erfahrungsberichtet posteten.
Nachedem die angesprochenen fast 14 Tage vertrichen waren, kam Hoffnung auf, dass es bei mir besser läuft.
Nach so langer Wartezeit, habe ich nicht mehr damit gerechnet, dass es noch gar nicht bearbeitete wurde.
Fast 14 Tage irgendwo gelegen und dann - siehe da, wird ein opt. Schaden festgestellt, welcher eine Garantiereparatur nicht ermöglicht, d.h. ausschließt.
Wert des Ersatzteils ca. 5,-€!!!
Problem ist hier die Öffnung des <g<eräts. Hätte ich diese selbst vorgenommen, wäre die Garantie sowieso sofort erloschen.
Aufgrund dessen habe ich aufgrund der noch vorhandenen Garntie das Freeway-Ticket des Händlers/Herstellers genutzt und wirklich alles dokumentiert (im Hintergrund eine aktuelle Zeitung mit abgelichtet).
Alle Seiten fotografiert, Verpackungsvorgang, Abgabe beim Paketdienst.
Der Dienstleister hat zuvor schriftlich zugesichert, dass die Reparatur vom EINGANG des Pakets bis zum Ausgang des Pakets "in der Regel" bis zu 5 Tage benötigt.
Deshalb hatte ich nie und nimmer nach fast 14 Tagen mit solch einem Dilemma gerechnet und bin jetzt so richtig verärgert.
Der Händler, der auch gleichzeitig der Hersteller ist, gibt 2 Jahre Garantie.
Das Gerät mit techn. Defekt wird in der original Verpackung versendet.
Diese Verpackung müsste augenscheinlich so ausreichend sein, dass selbst ein Fall aus 1m Höhe zu keinem Schaden am Gerät führt.
Das Gerät war so gut verpackt, dass dieser angebliche Schaden, der per Foto beim Dienstleister dokumentiert wurde, nie beim Transport geschehen konnte.
Wie erwähnt, habe ich dem Händler/Hersteller mitgeteilt, dass ich Bendenken und große Bauchschmerzen habe, dass sein Dienstleister bei meiner Reklamation genauso vorgeht, wie es viele Kunden vor mir auch erlebt haben und dies in ihren Erfahrungsberichtet posteten.
Nachedem die angesprochenen fast 14 Tage vertrichen waren, kam Hoffnung auf, dass es bei mir besser läuft.
Nach so langer Wartezeit, habe ich nicht mehr damit gerechnet, dass es noch gar nicht bearbeitete wurde.
Fast 14 Tage irgendwo gelegen und dann - siehe da, wird ein opt. Schaden festgestellt, welcher eine Garantiereparatur nicht ermöglicht, d.h. ausschließt.
Wert des Ersatzteils ca. 5,-€!!!
Problem ist hier die Öffnung des <g<eräts. Hätte ich diese selbst vorgenommen, wäre die Garantie sowieso sofort erloschen.
Aufgrund dessen habe ich aufgrund der noch vorhandenen Garntie das Freeway-Ticket des Händlers/Herstellers genutzt und wirklich alles dokumentiert (im Hintergrund eine aktuelle Zeitung mit abgelichtet).
Alle Seiten fotografiert, Verpackungsvorgang, Abgabe beim Paketdienst.
Der Dienstleister hat zuvor schriftlich zugesichert, dass die Reparatur vom EINGANG des Pakets bis zum Ausgang des Pakets "in der Regel" bis zu 5 Tage benötigt.
Deshalb hatte ich nie und nimmer nach fast 14 Tagen mit solch einem Dilemma gerechnet und bin jetzt so richtig verärgert.
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