Briefwahlrecht - Widerruf (Bundestagswahl)
Moderator: FDR-Team
Briefwahlrecht - Widerruf (Bundestagswahl)
Frage: Briefwahl / Widerruf
Ist eine bereits abgegebene Briefwahlstimme zu widerrufen?
Es könnten ja zwischen Abgabe und Wahltermin gewisse Ereignisse eine Änderung der abgegebene Stimme durchaus begründen können.
Gruß
Frank
Ist eine bereits abgegebene Briefwahlstimme zu widerrufen?
Es könnten ja zwischen Abgabe und Wahltermin gewisse Ereignisse eine Änderung der abgegebene Stimme durchaus begründen können.
Gruß
Frank
Re: Briefwahlrecht - Widerruf (Bundestagswahl)
Nein, eine abgegebene Briefwahlstimme kann nicht widerrufen werden.
Re: Briefwahlrecht - Widerruf (Bundestagswahl)
Wie stellt man sich das praktisch vor? Da dürfte sich inzwischen ein recht beachtlicher Haufen an roten Briefwahlumschlägen angesammelt haben aus dem man den eigenen nicht mehr wird raussuchen können. Und öffnen und nachgucken wessen Wahlschein drin steckt dürfte rechtlich nicht zulässig sein.
Re: Briefwahlrecht - Widerruf (Bundestagswahl)
Das ginge rein praktisch schon, da vor der Auszählung der Briefwahlunterlagen jeder Wahlbrief einzeln darauf hin geprüft wird, ob der darin befindliche Wahlschein gültig ist. Erst dann kommt der Umschlag der nur den Stimmzettel enthält in die Urne.
Man könnte also - rein praktisch - den Wahlschein für ungültig erklären und dann die Unterlagen aussortieren.
Da dies aber im Gesetz und der Wahlordnung nicht als Möglichkeit vorgesehen ist, wenn lediglich der Wunsch des Wählers der Grund wäre, wird ein entsprechender Antrag abgelehnt werden. Es ist auch verfassungsrechtlich nicht erforderlich, da der Wähler selbst und freiwillig entscheidet, wann er seine Stimme abgibt. Wenn er möglicher Weise noch eintretende Umstände berücksichtigen will, kann er bis zum Wahltag um 17:59 Uhr abwarten.
Man könnte also - rein praktisch - den Wahlschein für ungültig erklären und dann die Unterlagen aussortieren.
Da dies aber im Gesetz und der Wahlordnung nicht als Möglichkeit vorgesehen ist, wenn lediglich der Wunsch des Wählers der Grund wäre, wird ein entsprechender Antrag abgelehnt werden. Es ist auch verfassungsrechtlich nicht erforderlich, da der Wähler selbst und freiwillig entscheidet, wann er seine Stimme abgibt. Wenn er möglicher Weise noch eintretende Umstände berücksichtigen will, kann er bis zum Wahltag um 17:59 Uhr abwarten.
Re: Briefwahlrecht - Widerruf (Bundestagswahl)
Der Vorgang ist mit Abgabe der Stimme abgeschlossen. Das gilt sogar für die Fälle, bei denen zwar an der Briefwahl teilgenommen wurde, der Wähler aber noch vor dem Wahltag stirbt. Letztlich haben wir doch ein Zeitfenster geöffnet, in welchem man irgendwann die Voraussetzungen erfüllen muss und dann eben auch wählen kann.
Vorausgesetzt, es würde ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, wie sähe es dann mit den Stimmen aus, die vor Ort abgegeben werden, unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung? Von gerechtfertigter Ungleichbehandlung kann man da ja wohl kaum ausgehen, denn Wahlstimme ist Wahlstimme.
Chavah
Vorausgesetzt, es würde ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, wie sähe es dann mit den Stimmen aus, die vor Ort abgegeben werden, unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung? Von gerechtfertigter Ungleichbehandlung kann man da ja wohl kaum ausgehen, denn Wahlstimme ist Wahlstimme.
Chavah
Re: Briefwahlrecht - Widerruf (Bundestagswahl)
Naja, bei den Stimmen die am Wahltag im Wahllokal abgegeben werden dürfte aber eher selten der Wunsch aufkommen die noch nachträglich ändern zu wollen. Schlicht weil Ereignisse die einen an der Richtigkeit der eigenen Wahl aufkommen lassen am Wahltag selber eher selten passieren.
Bei der Briefwahl, die ja durchaus einige Wochen vorher erfolgen kann, ist natürlich die Wahrscheinlichkeit höher das sich Kandidaten mit Plagiaten, Affären oder Peinlichkeiten, wie der Forderung nach größere Würdigung deutscher Dichter und Denker im Unterricht aber selber kein deutsches Lieblingsgedicht parat zu haben, blamieren.
Bei der Briefwahl, die ja durchaus einige Wochen vorher erfolgen kann, ist natürlich die Wahrscheinlichkeit höher das sich Kandidaten mit Plagiaten, Affären oder Peinlichkeiten, wie der Forderung nach größere Würdigung deutscher Dichter und Denker im Unterricht aber selber kein deutsches Lieblingsgedicht parat zu haben, blamieren.
Re: Briefwahlrecht - Widerruf (Bundestagswahl)
Nu ja, dann muss man halt später wählen oder sich vorher überlegen, was man tut. Wo ist das Problem?
Abgesehen davon gibt es keine gesetzliche gesetzliche Grundlage für einen Widerruf.
Chavah
Abgesehen davon gibt es keine gesetzliche gesetzliche Grundlage für einen Widerruf.
Chavah
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Re: Briefwahlrecht - Widerruf (Bundestagswahl)
FM hat geschrieben: ↑11.09.21, 21:17 Das ginge rein praktisch schon, da vor der Auszählung der Briefwahlunterlagen jeder Wahlbrief einzeln darauf hin geprüft wird, ob der darin befindliche Wahlschein gültig ist. Erst dann kommt der Umschlag der nur den Stimmzettel enthält in die Urne.
Man könnte also - rein praktisch - den Wahlschein für ungültig erklären und dann die Unterlagen aussortieren.
Da dies aber im Gesetz und der Wahlordnung nicht als Möglichkeit vorgesehen ist, wenn lediglich der Wunsch des Wählers der Grund wäre, wird ein entsprechender Antrag abgelehnt werden. Es ist auch verfassungsrechtlich nicht erforderlich, da der Wähler selbst und freiwillig entscheidet, wann er seine Stimme abgibt. Wenn er möglicher Weise noch eintretende Umstände berücksichtigen will, kann er bis zum Wahltag um 17:59 Uhr abwarten.
In vielen Wahlkreisen werden vor dem Wahltag die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und die Stimmzettel in eine extra Wahlurne gelegt. Sonst wäre eine Anonymität nicht gewährleistet.
Re: Briefwahlrecht - Widerruf (Bundestagswahl)
Da gibt's verschiedene Modelle. Ich kenne auch die Varianten das die Wahlbriefe auf die jeweiligen Wahllokale verteilt werden und da ganz normal in der Urne landen und mitgezählt werden oder es gibt einen extra Briefwahlvorstand.blackylein hat geschrieben: ↑12.09.21, 12:34 In vielen Wahlkreisen werden vor dem Wahltag die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und die Stimmzettel in eine extra Wahlurne gelegt. Sonst wäre eine Anonymität nicht gewährleistet.
Richtig, das muss jeder selber wissen was ihm wichtiger erst. Jetzt erledigen und das Risiko einzugehen das etwas eintritt was die eigene Wahlentscheidung in Frage stellt oder warten bis zur letzten Sekunde bis man das ganze abschickt.
Re: Briefwahlrecht - Widerruf (Bundestagswahl)
Wahlbriefe können bundesweit bis zum Wahltag 18 Uhr abgegeben werden, siehe § 36 Abs. 1 BWahlG.blackylein hat geschrieben: ↑12.09.21, 12:34 In vielen Wahlkreisen werden vor dem Wahltag die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und die Stimmzettel in eine extra Wahlurne gelegt. Sonst wäre eine Anonymität nicht gewährleistet.
Re: Briefwahlrecht - Widerruf (Bundestagswahl)
Wie schon ausgeführt, kann eine einzelne Stimme nicht mehr rausgefischt werden.
Einzige Möglichkeit wäre eine Wahlprüfungsbeschwerde wegen des hohen Briefwahlanteils:
DLF - Markus Ogorek im Gespräch mit Moritz Küpper hat geschrieben: - Diese Gleichheit im Sinne von gleichzeitig, gleicher Zeitpunkt, ist das auch ein Argument gegen eine Briefwahl?
- Ja, da haben Sie völlig recht. Es hat einmal einen symbolischen Charakter. Die Urnenwahl macht die repräsentative Demokratie unmittelbar für den Wähler erfahrbar. Aber es geht auch und insbesondere darum, dass Last Minute Swings nicht mehr stattfinden können. Das heißt, ich kann als Wähler nicht am Tag der Wahl vielleicht mich noch umentscheiden. Ich kann auf die aktuellen politischen Entwicklungen keine Rücksicht mehr nehmen.
[...]
- Der Bundeswahlleiter hat auf diese Probleme hingewiesen. Er hat auch gesagt, das Bundesverfassungsgericht hat da durchaus Zweifel und Sorgen, die Sie gerade auch formuliert haben. Ab wann müsste man denn da reagieren? Bisher war es ja so, dass der Briefwahlanteil, die Quote doch deutlich unter 50 Prozent lag, aber das scheint sich jetzt zu drehen. [...] Ab welcher Quote wäre das verfassungsrechtlich, juristisch ein Problem, beispielsweise wenn 60 Prozent, mehr als die Hälfte per Briefwahl abstimmen würden?
- Das kann letztverbindlich nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. [...] Das Bundesverfassungsgericht geht jedenfalls bislang davon aus, dass die Briefwahl eine Ausnahme ist.
Re: Briefwahlrecht - Widerruf (Bundestagswahl)
Naja, das habe ich als Briefwähler aber zum Teil auch selber in der Hand. Dann muss ich halt bis zum letzten möglichen Zeitpunkt warten mit der Stimmabgabe oder akzeptieren das ich nicht briefwählen kann oder dann halt doch am Sonntag in's Wahllokal gehen.Nordland hat geschrieben: ↑13.09.21, 22:43 Einzige Möglichkeit wäre eine Wahlprüfungsbeschwerde wegen des hohen Briefwahlanteils:
DLF - Markus Ogorek im Gespräch mit Moritz Küpper hat geschrieben: Das heißt, ich kann als Wähler nicht am Tag der Wahl vielleicht mich noch umentscheiden. Ich kann auf die aktuellen politischen Entwicklungen keine Rücksicht mehr nehmen.
Ansonsten würde ich sagen warten wir ab wie es am 26. ausgeht und ob die Wahl nicht evtl vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird weil der Versuch eines Reförmchens um die Zahl der Abgeordneten zu begrenzen nicht zu Sitz-Mehrheiten führt die sich nicht aus dem Wahlergebnis ergeben.
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