Immunitäsaufhebung von Palarmentarieren nur für 1 Verfahren?
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Immunitäsaufhebung von Palarmentarieren nur für 1 Verfahren?
Guten Tag, mich würde interessen wie sich das bei einem Abgeordneten verhält, dessen Immunität aufgehoben wird. Hat er dann gänzlich keinen Immunitäts-Schutz mehr oder verliert er den Anspruch nur spezifisch für die Ermittlungen von diesem einen Verfahren, weswegen die Immunität aufgehoben wird? Oder anders gesagt: Muss die Aufhebung bei völlig anderen Verfahren dann erneut beantragt werden oder ist das fortan überfällig, da schon ein mal aufgehoben?
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Re: Immunitäsaufhebung von Palarmentarieren nur für 1 Verfah
Ohne es jetzt sicher zu wissen vermute ich mal:
Sofern das erste Verfahren abgeschlossen ist und er weiterhin Abgeordneter bleibt, bekommt er die Immunität zurück und wenn dann ein neues Verfahren ins Haus steht, müsste diese erneut aufgehoben werden.
Sofern das erste Verfahren abgeschlossen ist und er weiterhin Abgeordneter bleibt, bekommt er die Immunität zurück und wenn dann ein neues Verfahren ins Haus steht, müsste diese erneut aufgehoben werden.
Re: Immunitäsaufhebung von Palarmentarieren nur für 1 Verfah
Siehe Anlage 6 der GO - Beschluß des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages --> http://www.bundestag.de/dokumente/recht ... lage6.htmleinverstanden hat geschrieben:Hat er dann gänzlich keinen Immunitäts-Schutz mehr oder verliert er den Anspruch nur spezifisch für die Ermittlungen von diesem einen Verfahren, weswegen die Immunität aufgehoben wird?
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