ich hätte eine Frage zu einer fiktiven Situation:
Person A wurde in seiner Jugend wegen Volksverhetzung von einem Jugendrichter ermahnt und musste dafür Sozialdienst ableisten.
In seinem Erwachsenenleben strebt Person A nun aber einen Arbeitsplatz bei einer Universität an und dafür wird vom Arbeitgeber eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt.
Meine Fragen hierzu:
1. Werden Sünden aus der Jugend dem Verfassungsschutz gemeldet? Auch wenn der Fall mit einer Ermahnung von einem Jugendrichter geendet hat?
2. Würde das Landesamt für Verfassungsschutz des Landes A über diesen Vorfall bescheid wissen auch wenn er sich im Land B zugetragen hat?
3. Wäre genannter Vorfall ein Grund für einen öffentlichen Arbeitgeber eine Anstellung zu verweigern auch wenn sich der Vorfall in der Jugend ereignet hat?
Was ist eure Meinung zu diesem Fall?
Viele Grüße und bereits danke für die Mühe
