Die NPD dreht den Spieß um und will ihre Verfassungsmäßigkeit positiv feststellen lassen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 67034.html
Ist so etwas "verfahrenstechnisch" vorgesehen?
Immerhin weist unser oberstes Gericht ja alle Nas' lang aus formellen Gründen irgendwelche Kandidaten ab, die es bemühen möchten.
Gemäß § 13 Nr2 BVerfGG entscheidet das Gericht über die Verfassungswidrigkeit.
Nach §43 kann der Antrag nur(?) von den dort genannten Organen gestellt werden.
NPD "verklagt" sich selbst beim BVerfG - geht das?
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Re: NPD "verklagt" sich selbst beim BVerfG - geht das?
Dr. Sebastian Roßner meint: "Damit wird die Partei nicht durchkommen"Gammaflyer hat geschrieben:...
Ist so etwas "verfahrenstechnisch" vorgesehen?
...
Re: NPD "verklagt" sich selbst beim BVerfG - geht das?
Für Regierungsäußerungen ist das Organstreitverfahren das richtige Verfahren (vgl. Jarass/Pieroth Art. 21 Rn. 44). Parteien selbst sind für ein Verbotsverfahren nicht antragsberechtigt (vgl. Jarass/Pieroth Art. 21 Rn. 30). Aber ob das BVerfG nicht doch erfinderisch wird, weiß man jetzt noch nicht.
Das Einzige, das man sich jederzeit nehmen darf, ohne danach sitzen zu müssen, ist Platz. - Heinz Erhardt.
Re: NPD "verklagt" sich selbst beim BVerfG - geht das?
Sehr ausführlich setzt sich dieser Artikel mit der NPD Klage auseinander. Der Schwerpunkt liegt dabei freilich auf der Prüfung hinsichtlich des examensrelevanten Stoffes.
Das Einzige, das man sich jederzeit nehmen darf, ohne danach sitzen zu müssen, ist Platz. - Heinz Erhardt.