Re: Versammlungsfreiheit
Verfasst: 30.05.13, 21:29
Rein formal, in welcher Art und Weise soll hier welches Gericht im Vorfeld der Demo tätig werden? Zivilrechtliche Feststellungsklage? Oder Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Erlass eines Verwaltungsaktes?Redfox hat geschrieben:Ich sehe formell kein Hindernis, was den Organisator eine Demonstration daran hindern sollte, gegen eine ihm nicht genehme Gruppierung im Vorfeld der Demo gerichtlich vorzugehen, um ihr die Teilnahme zu verbieten.