In Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz steht:
'Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In
diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.'
Wenn also unsere Legislative ein Gesetz verabschieden würde, wonach einige Bürger (natürlich ohne Diskriminierung nach Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen) getötet werden dürfen, wäre solch ein Gesetz nicht mal verfassungswidrig, oder?