Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Moderator: FDR-Team
Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Hallo,
nehmen wir mal an, bei einer angemeldeten und von den Gerichten erlaubten stationären Versammlung wird der dafür vorgesehene Platz von der Polizei hermetisch abgeriegelt. Ausnahmslos alle Versammlungsteilnehmer werden in Zelten "eingehend" durchsucht. Es kommt zu langen Wartezeiten, der Beginn der Versammlung verschiebt sich.
Verfassungskonformität der polizeilichen Maßnahme im Hinblick auf Art. 8 GG?
Gruß
Nordland
nehmen wir mal an, bei einer angemeldeten und von den Gerichten erlaubten stationären Versammlung wird der dafür vorgesehene Platz von der Polizei hermetisch abgeriegelt. Ausnahmslos alle Versammlungsteilnehmer werden in Zelten "eingehend" durchsucht. Es kommt zu langen Wartezeiten, der Beginn der Versammlung verschiebt sich.
Verfassungskonformität der polizeilichen Maßnahme im Hinblick auf Art. 8 GG?
Gruß
Nordland
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Re: Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Sofern mit erheblichen Ausschreitungen / Straftaten gerechnet wird, kann das Vorgehen im Rahmen der Gefahrenabwehr zulässig sein.
Sei es um vorher verfügte Betretungsverbote zu kontrollieren/durchzusetzen oder um Auflagen oder schlicht Bestimmungen des Versammlungsgesetzes hinsichtlich z.B. verbotener Gegenstände durchzusetzen.
Schranken sieht der Artikel 8 GG ausdrücklich vor.
Sei es um vorher verfügte Betretungsverbote zu kontrollieren/durchzusetzen oder um Auflagen oder schlicht Bestimmungen des Versammlungsgesetzes hinsichtlich z.B. verbotener Gegenstände durchzusetzen.
Schranken sieht der Artikel 8 GG ausdrücklich vor.
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Re: Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Und da gab es wohl genügend Gründe, dies anzunehmen, da es sich, wie ich vermute, um die "Hodingsbums"-Veranstaltung am Wochenende in Köln handeln dürfte. Von daher finde ich die Durchsuchung vollkommen in Ordnung.Gammaflyer hat geschrieben:Sofern mit erheblichen Ausschreitungen / Straftaten gerechnet wird, kann das Vorgehen im Rahmen der Gefahrenabwehr zulässig sein.
Quelle..sondern auch jeden der Kundgebungsteilnehmer in zwei großen Zelten genau zu kontrollieren. In langen Schlangen standen die Hooligans zum Teil stundenlang an, um endlich auf den von Wasserwerfern umstellten Platz zu gelangen.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
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Re: Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Ach,
wurden mal wieder friedliche "Hohlbirnen gegen Salamis" zu hart angefasst?
Da finde ich unser Grundgesetz leider völlig fehl am Platze.
wurden mal wieder friedliche "Hohlbirnen gegen Salamis" zu hart angefasst?
Da finde ich unser Grundgesetz leider völlig fehl am Platze.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Moin!
Gruss fool1
War dies nicht immer der entscheidene Unterschied?Ronny1958 hat geschrieben:Da finde ich unser Grundgesetz leider völlig fehl am Platze.
Gruss fool1
Nichts ist engherziger als Chauvinismus oder Rassenhaß. Mir sind alle Menschen gleich, überall gibt's Schafsköpfe und für alle habe ich die gleiche Verachtung. Nur keine kleinlichen Vorurteile!
Karl Kraus (1874 - 1936)
Für Dieter und Felix
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Re: Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Bezeichnend jedenfalls das ernüchternde Ergebnis, dass sich unter den 1000 rechten Schlägern keine 50 Nichtbesoffene UND Unbescholtene finden ließen.
Schlußfolgerung:
"Hohlbirnen" gegen Salamis saufen und/ oder sind kriminell.
Schlußfolgerung:
"Hohlbirnen" gegen Salamis saufen und/ oder sind kriminell.

Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Hey, auch Biertrinker und Vorbestrafte haben ein Demonstrationsrecht. Kein Alkohol ist auch keine Lösung...
Das fällt mir nur gerade so ein, wo fool sich endlich mal wieder zu uns bequemt hat.
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Re: Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Es wurde niemand (explizites Verbot außen vor) am Demonstrieren gehindert.
Betrunken zu sein oder eine gewisse Vorgeschichte zu haben, kann es aber unter Umständen erschweren.
Betrunken zu sein oder eine gewisse Vorgeschichte zu haben, kann es aber unter Umständen erschweren.
Re: Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Moin!
Gruss fool1
Wer hält dich ab?Nordland hat geschrieben:Hey, auch Biertrinker und Vorbestrafte haben ein Demonstrationsrecht. Kein Alkohol ist auch keine Lösung...

Magst mir den Zusammenhang erläutern?Nordland hat geschrieben:Das fällt mir nur gerade so ein, wo fool sich endlich mal wieder zu uns bequemt hat.
Gruss fool1
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Re: Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Komische Geschichte jedoch mit den Ordnern. Wer sagt, dass überhaupt Ordner gestellt werden müssen? Welche Promillegrenze soll für sie gelten? Wo steht, dass sie immer ein Führungszeugnis mitzuführen haben?Gammaflyer hat geschrieben:Betrunken zu sein oder eine gewisse Vorgeschichte zu haben, kann es aber unter Umständen erschweren.
Du verpasst deinen Bus usw.fool1 hat geschrieben:Magst mir den Zusammenhang erläutern?
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Re: Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Das war eine Auflage der Behörden.Nordland hat geschrieben:Wer sagt, dass überhaupt Ordner gestellt werden müssen?
Das kann ich nicht sagen.Nordland hat geschrieben:Welche Promillegrenze soll für sie gelten?
Nirgends, aber das lässt sich ja auch anderweitig klären.Nordland hat geschrieben:Wo steht, dass sie immer ein Führungszeugnis mitzuführen haben?
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Re: Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Hallo
in einer Demokratie muss man unterschiedliche Meinungen tolerieren. Man muss ja nicht mögen was die Leute so sagen, aber es muss auch die Möglichkeit geben missliebige Äußerungen in einem gewissen Rahmen zu tätigen.
Wenn etwas bei der eigenen Meinung falsch wäre, muss es auch bei anderen Meinungen verboten sein.
in einer Demokratie muss man unterschiedliche Meinungen tolerieren. Man muss ja nicht mögen was die Leute so sagen, aber es muss auch die Möglichkeit geben missliebige Äußerungen in einem gewissen Rahmen zu tätigen.
Wenn etwas bei der eigenen Meinung falsch wäre, muss es auch bei anderen Meinungen verboten sein.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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Re: Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Angesichts der an Fremdenhass kaum noch zu überbietenden Äußerungen der XXGeSas und xxGIDAs
fällt es mir zunehmend schwerer, noch der Meinungsfreiheit das Wort zu reden.
fällt es mir zunehmend schwerer, noch der Meinungsfreiheit das Wort zu reden.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Hallo
mir grundsätzlich auch, ABER
1. Wer die Meinungsfreiheit für einige unbeliebte einschränkt gefährdet die Meiungsfreiheit aller. Morgen kann man selber in der Minderheit sein
2. Es gibt keine Gesinnungspolizei die bestimmt was die Masse zu denken hat. Wer entscheidet über die erlaubten und unerlaubten / verbotenen Meinungen
3. Man gibt den Verblödeten ein gutes Argument das sie alls Waffe einsetzen können.
4. Die wehrhafte Demokratie darf und muss sich gegen bestimmte Auswüchse mit den rechtlich vorgesehenen Mitteln wehren. Sie sollten nur den bösen Schein vermeiden man seie bei genehmen Ansichten großzügiger als bei der Meinung der Abweichler. Oder anders: Gleiches Recht für alle (vergleichbaren)
Ich denke auch wir können uns ein wenig Nachsicht mit den Doofen leisten. Es gibt andere Wege der sinnvollen Auseinandersetzung mit diesen Damen und Herren.
mir grundsätzlich auch, ABER
1. Wer die Meinungsfreiheit für einige unbeliebte einschränkt gefährdet die Meiungsfreiheit aller. Morgen kann man selber in der Minderheit sein
2. Es gibt keine Gesinnungspolizei die bestimmt was die Masse zu denken hat. Wer entscheidet über die erlaubten und unerlaubten / verbotenen Meinungen
3. Man gibt den Verblödeten ein gutes Argument das sie alls Waffe einsetzen können.
4. Die wehrhafte Demokratie darf und muss sich gegen bestimmte Auswüchse mit den rechtlich vorgesehenen Mitteln wehren. Sie sollten nur den bösen Schein vermeiden man seie bei genehmen Ansichten großzügiger als bei der Meinung der Abweichler. Oder anders: Gleiches Recht für alle (vergleichbaren)
Ich denke auch wir können uns ein wenig Nachsicht mit den Doofen leisten. Es gibt andere Wege der sinnvollen Auseinandersetzung mit diesen Damen und Herren.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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Re: Durchsuchung aller Versammlungsteilnehmer
Wir taumeln als ehemals wehrhafte Demokratie leider immer näher an Weimarer Verhältnisse heran.
Bei manchen gewalttätigen Kundgebungen bei denen linke Idioten auf rechte Idioten einprügeln und sich der Rechtsstaat mittlerweile mehr und mehr selbst im Wege steht, weil die Angst der politischen Führung vor einem Fehlgriff/ einer Fehlentscheidung zuzunehmen scheint, fühle ich mich an die 20er Jahre des letzten Jahrhunderts erinnert, als man sich im bürgerlichen Lager noch über den böhmischen Gefreiten lustig machte.
Bei manchen gewalttätigen Kundgebungen bei denen linke Idioten auf rechte Idioten einprügeln und sich der Rechtsstaat mittlerweile mehr und mehr selbst im Wege steht, weil die Angst der politischen Führung vor einem Fehlgriff/ einer Fehlentscheidung zuzunehmen scheint, fühle ich mich an die 20er Jahre des letzten Jahrhunderts erinnert, als man sich im bürgerlichen Lager noch über den böhmischen Gefreiten lustig machte.
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