Hallo,
ich habe da eine Frage zum Schutz falscher Tatsachenbehauptungen durch das Grundgesetz. Alles, was ich dazu finde ist, dass sie nicht durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 geschützt sein sollen; dazu gibt es ja etliche Urteile des BVerfG. Allerdings geht es dabei immer um Fälle, in denen ehrverletzende falsche Tatsachenbehauptungen über andere Personen geäußert wurden. Mich interessieren aber "neutrale" falsche Tatsachenbehauptungen der Sorte "die Erde ist eine Scheibe". Kann ja sein, dass jemand davon überzeugt ist und diese Erkenntnis der (vermeintlich flachen) Welt mitteilen möchte. Nun gibt es kein Gesetz, das so etwas verbieten würde. Aber wenn eines Tages ein Gesetz beschlossen würde, das solche falschen Tatsachenbehauptungen verbietet oder gar unter Strafe stellt? Wäre ein solches Gesetz verfassungsgemäß?
Selbst wenn die Meinungsfreiheit nicht greift, müsste es doch immer noch die allgemeine Handlungsfreiheit geben aus Art. 2 GG geben?
sind falsche Tatsachenbehauptungen vom GG geschützt?
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Re: sind falsche Tatsachenbehauptungen vom GG geschützt?
Das kommt drauf an welche Aussage und gegenüber wem.Plinius der Jüngere hat geschrieben:Nun gibt es kein Gesetz, das so etwas verbieten würde.
Ich denke da an §153 StGB oder auch an den §130.
Ansonsten wäre ein Gesetz "Erdscheibenbehauptungen ist strafbar" nicht durch das GG gedeckt und dürfte den ersten Kontakt mit dem BVerfG nicht überleben.

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Re: sind falsche Tatsachenbehauptungen vom GG geschützt?
Alles unterliegt letztlich der allgemeinen Handlungsfreiheit, was den Staat aber nicht hindert, diese einschränken zu können. Es handelt sich hierbei um ein reines Auffanggrundrecht, dass faktisch nur eine allgemeine Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Anrufung der Gerichte überhaupt ermöglicht.Plinius der Jüngere hat geschrieben:Selbst wenn die Meinungsfreiheit nicht greift, müsste es doch immer noch die allgemeine Handlungsfreiheit geben aus Art. 2 GG geben?
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Re: sind falsche Tatsachenbehauptungen vom GG geschützt?
das heißt, die Äußerung würde auch unter Meinungsfreiheit fallen, obwohl es eine falsche Tatsachenbehauptung ist?Tastenspitz hat geschrieben:Ansonsten wäre ein Gesetz "Erdscheibenbehauptungen ist strafbar" nicht durch das GG gedeckt
Was wäre, wenn der Lobbyisten-Verband der Globus-Hersteller auf Schadensersatz klagt, weil durch diese Äußerungen kaum noch einer 'nen Globus haben will, sondern ein flaches Modell? (mal angenommen, dieser Zusammenhang wäre auch bewiesen)
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Re: sind falsche Tatsachenbehauptungen vom GG geschützt?
Es wird doch sicher nicht die Welt kosten, mal kurz mit einer Walze den Lagerbestand an Globen zu Scheiben umzuformen.Plinius der Jüngere hat geschrieben:Was wäre, wenn der Lobbyisten-Verband der Globus-Hersteller auf Schadensersatz klagt, weil durch diese Äußerungen kaum noch einer 'nen Globus haben will, sondern ein flaches Modell?

„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
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Re: sind falsche Tatsachenbehauptungen vom GG geschützt?
Dann sind wir immer noch bei freier Meinungsäußerung. Selbst WENN der Betreffende der einzige ist, der das behauptet (was angesichts der Nachfrage nach flachen Globen stark bezweifeln mag) darf er das. Nicht er schädigt die Globusfirma sondern die, die keine Kugeln mehr haben möchten.Plinius der Jüngere hat geschrieben:Was wäre, wenn der Lobbyisten-Verband der Globus-Hersteller auf Schadensersatz klagt, weil durch diese Äußerungen kaum noch einer 'nen Globus haben will, sondern ein flaches Modell? (mal angenommen, dieser Zusammenhang wäre auch bewiesen)
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